Warum Wasserstoff in der Wärmeplanung von Kommunen scheitert

Kommunen können derzeit nicht davon ausgehen, dass Haushalte mit Wasserstoff versorgt werden, so ein Rechtsgutachten. Große Kommunen sollen bis 2026 ihre Wärmeplanung vorlegen, kleinere bis 2028. Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Günther, im Auftrag des Umweltinstituts München, der Deutschen Umwelthilfe, des WWF, GermanZero und des Klima-Bündnisses, betont, dass die Versorgung von Haushalten und Kleinverbrauchern mit Wasserstoff nicht realistisch sei. Die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff könne von Netzbetreibern noch nicht verlässlich zugesichert werden. (Gutachterliche Stellungnahme zur kommunalen Wasserstoffnetzausbauplanung, Rechtsanwälte Günther, 07.06.2024)


Andreas Wolter, Vorstandsvorsitzender des Umweltinstituts und Bürgermeister von Köln, erläutert: „Die kommunale Wärmeplanung ohne Wasserstoff schützt wertvolle Ressourcen der Kommune, indem sie auf tatsächlich grüne und verfügbare Technologien fokussiert.“ Die Planung von Wasserstoffnetzgebieten könnte den Ausstieg aus fossilem Gas verlangsamen.

Wasserstoff für Haushalte? Warum die Wärmeplanung ins Stocken gerät

Die regulatorischen Vorschriften für Gas- und Wasserstoffnetze sind bisher nicht aktualisiert worden. Es ist unsicher, ob Wasserstoff tatsächlich geliefert werden kann. „Realistisch gesehen liegen die Fahrpläne nicht rechtzeitig vor.“ Ohne verbindlichen Fahrplan für die Umstellung der lokalen Gasnetze ist eine Wärmeplanung mit Wasserstoff für Haushalte nicht verantwortbar.

Wasserstoff für Haushalte unrealistisch: Warum Kommunen ihre Wärmeplanung grundlegend überdenken müssen!
Wasserstoff für Haushalte unrealistisch: Warum Kommunen ihre Wärmeplanung grundlegend überdenken müssen!

Lokale Gasverteilnetzbetreiber müssen die hohen Anforderungen des Gebäudeenergiesetzes (GEG) erfüllen und zusichern, die Mehrkosten für Umbauten am Heizsystem zu übernehmen, falls die Wasserstoffversorgung scheitert. Wenn keine verbindliche Vereinbarung zwischen Kommune und Gasnetzbetreiber in Aussicht steht, sollte die Kommune Wasserstoff frühzeitig aus der Wärmeplanung ausschließen, um keine Ressourcen zu verschwenden.

Warum Kommunen Wasserstoff in der Wärmeplanung ausschließen sollten

Das Gutachten betont, dass Kommunen Wasserstoffnetzgebiete nicht vorsorglich in ihre Wärmepläne aufnehmen müssen. Weder Gaskunden noch Gasversorger können dies verlangen. Unabhängig von der Wärmeplanung können Wasserstoffleitungen für industrielle Nutzung geplant werden.

Wiebke Hansen vom Umweltinstitut München ergänzt: „Kommunen sollten nicht mit Wasserstoff zum Heizen planen, weil es unrealistisch ist, dass grüner Wasserstoff dafür verfügbar und bezahlbar sein wird.“ Das Gutachten bestärkt Kommunen darin, die von Gasbranchenverbänden forcierte Umstellung auf Wasserstoff abzulehnen. Das Umweltinstitut erläutert dies in einem Informationsschreiben für Kommunen.


Das im November 2023 vom Bundestag beschlossene Gesetz für die Wärmeplanung ergänzt das GEG, das vorschreibt, dass neu einzubauende Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Bestandsbauten gilt dies erst nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung. Die Bundesregierung plant ein Wasserstoffkernnetz, das zunächst große industrielle Verbraucher versorgen soll. Der Ausbau soll beschleunigt erfolgen. Gleichzeitig wird erkundet, ob und wie sich das bestehende Gasnetz für Wasserstoff eignet.

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