Baden-Württemberg führt Solardach-Pflicht bei Dachsanierungen ein

Baden-Württemberg führt zu Jahresbeginn bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solardach-Pflicht ein. Das geht aus den vom Umweltministerium geförderten Programmen „Zukunft Altbau“ und „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“ hervor. Mindestens 60 % der solargeeigneten Dachfläche müssen mit Photovoltaikmodulen belegt werden, alternativ ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage erlaubt (pv-magazin: 09.01.23).


Baden-Württemberg führt zum Jahresbeginn eine Solardach-Pflicht bei Dachsanierungen ein

Laut Frank Hettler von Zukunft Altbau, müssen Eigentümer von Gebäuden in Baden-Württemberg bei einer grundlegenden Dachsanierung mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten. Dies ist der letzte Schritt im Klimaschutzgesetz des Bundeslandes bezüglich der Solardach-Pflicht. Diese Regelung galt bisher nur bei Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Parkplätzen. Die 60 Prozent sind als Mindestanforderung zu verstehen.

Grundlegende Dachsanierungen: Was Eigentümer wissen müssen

Grundlegende Dachsanierungen beinhalten großflächige Erneuerungen der Abdichtung eines Flachdachs oder der Eindeckung eines Steildachs. Es spielt keine Rolle, ob die verwendeten Baustoffe neu oder wiederverwendet sind. Ausnahmen bestehen jedoch bei Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden, die durch kurzfristige Ereignisse wie Stürme verursacht wurden. Eine grundlegende Dachsanierung erfordert mindestens eine zusammenhängende Dachfläche von 20 Quadratmetern und die Dachfläche muss ausreichend von der Sonne beschienen werden. Dächer, die nach Norden gerichtet sind und eine Dachneigung von mehr als 20 Grad haben, gelten nicht als geeignet für eine Solarnutzung.

Baden-Württemberg führt zum Jahresbeginn eine Solardach-Pflicht bei Dachsanierungen ein. Was Eigentümer jetzt wissen müssen.
Baden-Württemberg führt zum Jahresbeginn eine Solardach-Pflicht bei Dachsanierungen ein. Was Eigentümer jetzt wissen müssen.

Prinzipiell gelten Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern für eine Solarnutzung als ungeeignet. Denkmalgeschützte Gebäude werden jedoch nicht automatisch von der Solar-Pflicht ausgenommen, sondern es erfolgt eine Einzelfallprüfung. Es besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Baurechtsbehörde einen Härtefallantrag zu stellen, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand verursachen würde. Allerdings haben solche Anträge nur noch selten Erfolg.


Flexible Lösungen für die Photovoltaik-Pflicht: Alternativen zur Dachinstallation

Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Gesetz zur Photovoltaik-Pflicht zu erfüllen. Hauseigentümer können die Anlagen nicht nur auf dem eigenen Dach, sondern auch in unmittelbarer Nähe installieren, beispielsweise auf der Fassade, dem Carport oder im Garten. Es ist auch möglich, die Dachfläche an Dritte zu verpachten, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben. Eine weitere Option ist die Installation einer solarthermischen Anlage, die zur Erwärmung von Brauchwasser oder Unterstützung der Heizung beiträgt. Dies gibt den Eigentümern einen Spielraum bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht.

Jährlich mehr als 30.000 Dächer von Solardach-Pflicht betroffen

Die Solar-Pflicht soll nach Schätzungen jedes Jahr auf 27.000 Wohngebäuden und 7.000 Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg zutreffen.

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