Die Solarbranche boomt eigentlich, der Zuspruch von Privat- und Gewerbekunden ist hoch. Doch inzwischen stellt sich bei diesen Frust aufgrund der Bürokratie ein: Sie haben ihre Solaranlagen in monatelanger Kleinarbeit gemeinsam mit einer spezialisierten Fachfirma geplant und vorbereitet. Doch auf die Freischaltung warten sie oft monatelang (agrarheute, 06.09.2022).
Was sind die Gründe für die Verzögerungen?
Es gibt einige technische Gründe, die auf aktuellen Lieferschwierigkeiten basieren. So fehlen manchmal Wechselrichter und Zweirichtungszähler, welche die Netzbetreiber installieren müssen. Das ist ärgerlich, aber immerhin nachvollziehbar. Doch es gibt darüber hinaus auch bürokratische Hürden, an denen die Solarbauer verzweifeln. Inzwischen ist darüber eine lebhafte Diskussion im Netz entbrannt, die aufzeigt, die groß das Problem wirklich ist. Davon betroffen sind beileibe nicht nur die privaten Kleinanlagen auf Eigenheimdächern bis 10 KWp. Sie sind dafür ausgelegt, vorwiegend Strom für den Eigenbedarf zu erzeugen. Doch auch rund 1.000 gewerbliche Anlagen können mit Stand September 2022 nicht ans Netz, wie aktuell der Bundesverband Solarwirtschaft meldet. Angesichts der schweren Energiekrise mit ihren Strompreisen auf Rekordniveau und drohenden Blackouts ist das ein Skandal. Aus den Erfahrungsberichten vieler Kleinanlagenbetreiber geht nun hervor, welche Ursachen für den Rückstau bei den Netzanschlüssen und Freischaltungen der PV-Anlagen auszumachen sind.
Einige Betroffene berichten, dass sie schon eine mehrmonatige Verzögerung hinnehmen mussten, weil es vom Netzbetreiber keinen Installationstermin für den Zweirichtungszähler gab, mit dem endlos, aber bislang ohne Ergebnis telefoniert wurde. Doch auch die Anmeldung der PV-Anlage verzögert sich. Diese ist verpflichtend. Die Anlagenbetreiber haben bei der Bundesnetzagentur ihre PV-Anlage anzumelden. Dafür wurde das MaSt (Marktstammdatenregister) geschaffen, das die technischen Daten der PV-Anlage, die Standortdaten und die Kontaktdaten des Betreibers erfasst.
Bislang war das in der Regel schon lange vor der endgültigen Installation der Anlage möglich. Gesetzlich ist die Voranmeldung erlaubt: Die Registrierungspflicht bezieht sich auf schon ans Versorgungsnetz angeschlossene und auf künftig anzuschließende Stromerzeugungsanlagen. Nun ist das MaSt mittlerweile vom Boom der Solaranlagen überfordert und kommt mit der Registrierung nicht mehr hinterher.
Was würde bei einem Betrieb ohne Registrierung passieren?
Wer eine PV-Anlage ohne fristgerechten Eintrag in das MaSt betreibt, erhält nicht nur keine Vergütung nach dem EEG und dem KWK, sondern muss auch mit einem saftigen Bußgeld durch die Regulierungsbehörde rechnen. Die Registrierung ist vorgeschrieben, sobald die Anlage betriebsbereit und freigeschaltet ist, somit also den ersten Strom liefern kann. Ob sie wirklich einspeist oder nicht, ist unerheblich. Auch die Anlagengröße spielt keine Rolle, denn in Deutschland gibt es keine Bagatellregelung für PV-Anlagen, die einige unserer Nachbarländer geschaffen haben. Selbst die Plug-and-play-Solaranlagen für den Balkon müssen ins MaSt. Auch der regionale Netzbetreiber muss eine Meldung erhalten.
In der Regel übernehmen diese Meldungen die spezialisierten Installationsfirmen. Die Netzbetreiber haben nach der Meldung acht Wochen Zeit für die Überprüfung der Netzkonformität. Diese muss aus technischen Gründen erfolgen, denn viele – auch kleine – PV-Anlagen wirken sich auf die Netzstabilität aus. Erst wenn der Netzbetreiber diese Prüfung abgeschlossen hat, darf die Anlage ans Netz. Auch hier ist inzwischen ein bürokratisches Nadelöhr entstanden: Wie das MaSt kommen auch die Netzbetreiber mit der Bürokratie nicht mehr hinterher.
Folgen für die Betreiber
Die Betreiber von PV-Anlagen erhalten mit Stand 2022 für eine ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom 6,53 Cent. Selbst wenn dieses Geld noch zu verschmerzen wäre, ärgern sie sich gründlich über den größeren Verlust: Wer den Solarstrom für den Eigenbedarf produziert, spart damit aktuell 42 ct/kWh, die der Strom aktuell aus dem öffentlichen Netz kostet. Das tut richtig weh. Druck machen bringt gar nichts: Weder das MaSt noch die Netzbetreiber müssen die Registrierungen fristgemäß vornehmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass sie diese bearbeiten müssen.
Stau durch Bürokratie auch bei den Zertifizierungen gewerblicher Anlagen
Bei den gewerblichen Anlagen kommt zusätzlich der Rückstau bei den Zertifizierungen hinzu. Wie der Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft Carsten Körnig jüngst gegenüber der Presse mitteilte, gibt es auch einen Engpass bei den Zertifizierern. Vorgeschrieben sind für PV-Anlagen ab 135 kWp Anlagenzertifikate: Bis 950 kWp gilt der Typ B, darüber der Typ A. Diese soll für Sicherheit bei den großen Anlagen sorgen.
Das Anlagenzertifikat belegt, dass die PV-Anlage die geforderten elektrischen und sicherheitstechnischen Eigenschaften aufweist. Erst mit dem Zertifikat stimmen die Netzbetreiber der Inbetriebsetzungs- und Konformitätserklärung zu bzw. geben Letztere ab. Es gibt also für gewerbliche Anlagenbetreiber mehrere bürokratische Hürden, die sie einzeln überwinden müssen. Der Solarverband fordert nun von der Politik, die Rechtsgrundlagen an die neue Situation anzupassen.
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