Strafsteuer auf Dächer ohne Solaranlage in Diskussion

Wirtschaftsminister Habeck will die erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent des Strombedarfs ausbauen. Dabei sieht er eine Vervierfachung des Ausbaus mit Solaranlagen vor. Die Einführung einer bundesweiten Solardachpflicht ist allerdings bisher gescheitert. Jetzt schlägt der Geschäftsführer der Ingenieurbüros Solar Experience, Stefan Abrecht, eine Strafsteuer auf Dächer ohne Solaranlage vor, um den Ausbau zu beschleunigen (Solarserver.com 20.06.22).


Energieexperte will Abgabe auf Dächer ohne Solaranlage

Abrecht schlägt eine Abgabe auf alle Dächer ohne Solaranlage vor, wenn diese dafür geeignet wären. Damit ergäben sich gegenüber einer staatlichen Solardachpflicht mehrere Vorteile. Die entsprechende Abgabe würde sich nicht nur auf Neubauten, sondern auf alle nutzbaren Dächer auswirken. Nach dem Vorschlag Abrechts sei zunächst jeder Hauseigentümer zahlungspflichtig, auf dessen Dach noch keine Solaranlage installiert ist. Die Beweislast, ob eine Solaranlage auf dem Dach sinnvoll ist oder nicht, läge damit zunächst beim jeweiligen Hausbesitzer. Abrecht hält eine entsprechende Abgabe deshalb auch für leicht administrierbar. Eine entsprechende Überprüfung, ob dieser Vorschlag auch juristisch durchführbar ist, liegt allerdings noch nicht vor.

Strafsteuer auf Dächer ohne Solaranlage in Diskussion. Strafsteuer für alle, die ideologische Energiewende nicht mitmachen
Strafsteuer auf Dächer ohne Solaranlage in Diskussion. Strafsteuer für alle, die ideologische Energiewende nicht mitmachen
Bild: Aschroet, CC0, via Wikimedia Commons

Bisher keine bundesweite Solardachpflicht

In Deutschland gibt es bisher noch keine bundeslandübergreifende Solardachpflicht. Allerdings haben die Koalitionsparteien dies im Koalitionsvertrag vereinbart. Dort steht:  „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden“.

Bisher gibt es deshalb bundesweit weder für Neubauten noch für Altbauten eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation einer Solaranlage. Allerdings haben einige Bundesländer eigene Gesetze dazu erlassen.  In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar 2022 auf allen neugebauten Nicht-Wohngebäuden eine Solardachpflicht und ab 1. Mai 2022 auch für neue Wohngebäude. Ab dem 1. Januar 2023 will in Baden-Württemberg auch bei der Sanierung eines bestehenden Hauses die Installation eine Solaranlage per Gesetz vorschreiben. Berlin und Hamburg übernehmen diese Regelung ab dem 1. Januar 2023. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein schreiben mittlerweile Solaranlagen für Nicht-Wohngebäude oder Parkflächen (nur NRW) vor.


Strafsteuer für alle, die ideologische Energiewende nicht mitmachen

Mit Abrechts Vorschlag, die Solardachpflicht umzukehren und die zur Kasse zu bitten, die keine Solaranlage installiert haben, kommt jetzt der zweite Vorschlag, diejenigen zu bestrafen, die bei der ideologischen Energiewende nicht mitmachen. Vor wenigen Tagen erst hat das Wirtschaftsministerium in Erwägung gezogen Strafsteuern auf Verbrennungsmotoren zu erheben. Man darf gespannt sein, was als Nächstes mit einer Strafsteuer belegt werden soll.

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