EU-Kommission beharrt auf strikter Sanierungspflicht für Gebäude

Die EU-Kommission hat ihre Position zur Sanierungspflicht von Immobilien erneut betont und das hat in der Branche für Aufregung gesorgt. In den aktuellen Verhandlungen zur EU-Gebäuderichtlinie drängt die EU-Kommission weiterhin auf eine verpflichtende Sanierung von Millionen von Immobilien. Das geht aus einem internen Protokoll einer Arbeitssitzung beim EU-Rat hervor. Insbesondere verfolgt die Kommission den Ansatz „Worst First“. Dieser Ansatz sieht vor, Gebäude mit unzureichender Isolierung als erste zu modernisieren. Dieser Vorschlag hat bereits zu hitzigen Diskussionen und Besorgnis in der Bauindustrie geführt (Spiegel: 24.11.23).


Milliardenschwere Bedrohung: EU-Kommission provoziert mit Sanierungspflicht Alarm in der Immobilienbranche

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat angesichts dieser Entwicklungen Alarm geschlagen. Die Pläne der EU-Kommission würden enorme finanzielle Aufwendungen erfordern. Der Verband schätzt die Kosten auf rund 130 Milliarden Euro pro Jahr. Dies wird von Mietern, Eigentümern und Vermietern als nicht tragbar angesehen. In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), wird sogar darauf hingewiesen, dass dies einem gefährlichen Spiel mit dem Feuer gleichkommt, insbesondere im Vorfeld der Europawahlen 2024.

Politische Kehrtwende: EU beharrt nach Abkehr wieder auf Sanierungspflicht. Kosten in Deutschland auf 130 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt
Politische Kehrtwende: EU beharrt nach Abkehr wieder auf Sanierungspflicht. Kosten in Deutschland auf 130 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt

Politische Kehrtwende: EU-Sanierungspflicht nach Abkehr wieder aktuell

Es ist bemerkenswert, dass diese jüngsten Entwicklungen einen klaren Wandel in der politischen Landschaft darstellen. Noch im Oktober hatten sich die EU-Institutionen, darunter auch die Kommission, auf eine Abkehr von individuellen Sanierungspflichten geeinigt. Auch die Bundesregierung hatte zu diesem Zeitpunkt „verpflichtende Sanierungen für einzelne Wohngebäude“ ausgeschlossen. Stattdessen hatte man angestrebt, den Nationalstaaten die Autonomie zu überlassen, wie sie ihre Klimaziele im Bereich des Bauwesens erreichen. Dabei sollten ganze Dörfer oder Stadtteile in den Fokus genommen werden, um effektive Verfahren zu entwickeln. Ein „Quartiersansatz“ mit gut isolierten Neubauten sollte sicherstellen, dass ältere Gebäude vorerst nicht modernisiert werden müssen.

In dieser sich schnell ändernden Situation bleibt die Bauindustrie gespannt, wie die Diskussionen über die EU-Gebäuderichtlinie fortschreiten werden und welchen Einfluss sie auf die Zukunft der Sanierungspflicht für Immobilien haben wird. Die finanziellen Auswirkungen, sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher, werden dabei weiterhin ein zentrales Thema sein. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Debatte im Kontext der sich wandelnden politischen Landschaft in Europa entwickeln wird.

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