Dass der Schweizer Kanton Zürich kein geeigneter Standort für Windkraftanlagen ist, hat der lokale Bauausschuss bereits vor mehreren Jahren in einem faktenbasierten Gutachten festgestellt. Damals bestätigten die Experten, dass im Kanton bis zum Jahr 2050 maximal 0,2 Prozent des Strombedarfs durch Windkraft erzeugt werden könnten. Man sah das Potenzial für maximal vier bis sechs große Windkraftanlagen, deren Betrieb allerdings aufgrund der geringen Ausbeute nicht wirtschaftlich sei. An den physikalischen und ökonomischen Gegebenheiten hat sich seither nichts geändert, allerdings ist mittlerweile die Baudirektion in die Hände von Martin Neukom von den Grünen gefallen, der den Windkraftausbau im Kanton Zürich trotzdem massiv ausbauen will (NZZ: 14.10.22)
Grüner Baudirektor will Windkraft entgegen physikalischen und ökonomischen Gutachten ausbauen
Neukom will 7 Prozent des benötigten Stroms im Kanton aus lokalen Windkraftkraftanlagen erzeugen. Dazu wären mindestens 120 große Windkraftanlagen nötig. Das sind zwanzig bis dreißig Mal mehr als das Gutachten aus dem Jahr 2014 als realistisch erachtete. Die Baudirektion begründet den Ausbau mit der Argumentation, dass es aufgrund der Energiekrise mehr um Potenziale ginge, als um Prognosen.
Kosten müssen Steuerzahler und Stromkunden tragen
Dabei lässt die Baudirektion vollständig offen, wer diese Windkraftanlagen bauen soll. Private Investoren wird man dazu kaum finden. Denn dass diese Anlagen aufgrund der geringen zu erwartenden Windausbeute nicht wirtschaftlich zu betreiben sind, gilt nach wie vor. Doch Neukom sitzt auch im Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ). Dort hält man die Windparkprojekte im Kanton mittlerweile für interessant und signalisierte, dass man dafür offen sei. Die EKZ haben Erfahrung mit Windkraftanlagen, sie haben schon mehrere Anlagen, die allerdings allesamt im Ausland in ertragreicher Küstennähe stehen, wo sie auch eine gute Rendite erwirtschaften.
Sollten die EKZ tatsächlich Windkraftanlagen im Kanton Zürich bauen, wäre ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich. Die Steuerzahler und Stromkunden der EKZ müssten für die Kosten aufkommen, um das defizitäre Unternehmen zu finanzieren. Betroffen wären vor allem die gut eine Million Privatkunden der EKZ, die keine Möglichkeit haben, den Anbieter zu wechseln. Neukom will zum Ausbau der Windkraft auch das Mitspracherecht der betroffenen Gemeinden einschränken. Beugt er damit schon jetzt erwarteten Widerständen vor?
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