Versicherungen zahlen Schäden bei Blackout oder Gasstopp nicht

Mit der deutschen Energiepolitik steuert das Land, sowohl bei der Stromversorgung, als auch bei der Gasversorgung zunehmend in eine Versorgungskrise. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Lieferausfällen bei Strom und Gas kommt, steigt von Tag zu Tag. Ein entsprechender Lieferausfall kann dabei zu großen Schäden in der Industrie führen. Ganze Produktionsanlagen, wie zum Beispiel in der Glasindustrie, drohen dabei die vollständige Zerstörung. Sollte es zu Schäden durch einen Blackout oder Lieferstopp bei Gas kommen, können die Betroffenen nicht damit rechnen, dass ihre Versicherungen dafür aufkommen. Schäden, die durch politisches Handeln, oder wie bereits von Umweltaktivisten angekündigten Sabotageakte, entstehen, sind durch die Versicherungen nicht gedeckt.


Versicherungen kommen für Schäden durch mangelnde Strom- oder Gasversorgung nicht auf

Der Chef der Schweizer Helvetia-Versicherung, Philipp Gmür bringt es in einem Interview mit der Wirtschaftswoche auf den Punkt. „Folgen des Stromausfalls sind nur gedeckt, wenn sie wiederum die Folge eines versicherten Ereignisses sind – also etwa eines Brandes oder eines Einbruchs. Wenn der Strom einfach abgestellt wird, springen wir nicht ein.“ Was für den Stromausfall gilt, gilt allerdings auch, wenn kein Gas mehr kommt. Die Betroffenen bleiben auf entstandenen Schäden durch einen Blackout oder einer unterbrochenen Gasversorgung sitzen. Letztendlich hätten die Versicherungen auch gar nicht die erforderlichen Rücklagen, um die immensen Schäden bezahlen zu können.

Versicherungen zahlen Schäden bei Blackout oder Gasstopp nicht. Risiken durch Energiepolitik für Firmen nicht mehr kalkulierbar
Versicherungen zahlen Schäden bei Blackout oder Gasstopp nicht. Risiken durch Energiepolitik für Firmen nicht mehr kalkulierbar
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Auch örtliche Versorger haften nicht für Schäden durch Blackout oder Unterbrechung der Gasversorgung

Die Betroffenen könnten im Schadensfall noch versuchen, die Kosten für die entstandenen Schäden beim entsprechenden Netzbetreiber einzufordern. Dabei müssten sie allerdings den Nachweis erbringen, dass der örtliche Versorger den Schaden durch fahrlässige oder gar vorsätzliche Handlungen herbeigeführt hat. Bei einer bundesweiten Mangelversorgung, wie sie gerade bei der aktuellen Gasversorgung, kann der örtliche Versorger allerdings nicht haftbar gemacht werden. Das Gleiche gilt bei der Stromversorgung, wenn es im Netz aufgrund von Kraftwerksabschaltungen zu großflächigen Blackouts kommt.


Risiken durch Energiepolitik für Firmen nicht mehr kalkulierbar

Die aktuelle Energiepolitik Deutschlands führt mittlerweile dazu, dass Firmen ihre Produktion ins Ausland verlagern. Zum einen steigen die Energiepreise immer weiter und zum anderen wird die Versorgung immer unsicherer. Die waren mit Sicherheit auch Gründe dafür, dass Ford seine Elektroautos in Zukunft nicht im deutschen Saarlouis, sondern im spanischen Valencia baut. Es ist absehbar, dass weitere Firmen diesem Beispiel folgen werden.

Zuletzt aktualisiert am Dezember 20, 2023 um 0:32 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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