Grundversorger verweigert Ersatzversorgung mit Gas

Die Gaspreise stiegen seit Jahresbeginn um bis zu 400 Prozent. Dies hat dazu geführt, dass mehrere kleinere Gasversorger Insolvenz anmelden mussten. Denn die Versorger können die gestiegenen Kosten aufgrund der laufenden Verträge nicht an ihre Kunden weitergeben.


Einer der betroffenen Anbieter ist gas.de. Der Anbieter kann seine Kunden nicht mehr beliefern. Jetzt verweigert der erste Grundversorger die Ersatzversorgung für die Gas.de-Kunden zu übernehmen. Dabei sind die Grundversorger eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet diese Kunden weiter zu versorgen.

Grundversorger verweigert Ersatzversorgung mit Gas. Trotz gesetzlicher Verpflichtung verweigert Mitgas die Aufnahme für Gas.de-Kunden
Grundversorger verweigert Ersatzversorgung mit Gas. Trotz gesetzlicher Verpflichtung verweigert Mitgas die Aufnahme für Gas.de-Kunden

Gas.de kann Kunden nicht mehr mit Gas beliefern

Gas.de informierte Ende November seine Kunden mit folgendem Schreiben: „Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, heute kommen wir leider mit einer unerfreulichen Nachricht auf Sie zu. Aufgrund der historisch einmaligen Preisentwicklung im Erdgasmarkt sahen wir uns zu unserem ausdrücklichen Bedauern gezwungen, alle Erdgaslieferverträge mit Ablauf des 02.12.2021 zu beenden. Ab dem 03.12.2021 übernimmt der örtliche Ersatzversorger automatisch und ohne Unterbrechung Ihre Gasversorgung.“

Regionale Grundversorger sind gesetzlich verpflichtet die Ersatzversorgung zu übernehmen

Für jeden Haushalt ist nach deutschem Recht der regionale Grund- oder Ersatzversorger dafür zuständig, Kunden mit Strom, Gas oder Wasser zu versorgen, wenn die Versorgung durch den überregionalen Anbieter nicht mehr gewährleistet ist. Dies gilt auch für die Kunden von gas.de.


Grundversorger verweigert Ersatzversorgung mit Gas

Jetzt weigert sich der Grundversorger Mitgas die Kunden von Gas.de in seinen Ersatzversorgungstarif aufzunehmen. Mitgas versorgt Kunden in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Sachsen in der Grundversorgung mit Gas. Damit wäre das Unternehmen auch zur Ersatzversorgung für die Gas.de-Kunden in diesem Gebiet verpflichtet. Statt der Ersatzversorgung bietet Mitgas den betroffenen Kunden lediglich deutlich teurere Neukundenverträge an.

Aufnahme von zusätzlichen Kunden wirtschaftlich nicht zumutbar

Mitgas argumentiert damit, dass die Aufnahme von 5000 Gas.de-Kunden in die Ersatzversorgung nicht vorhersehbar war. Die Versorgung dieser Kunden wäre deshalb wirtschaftlich nicht zumutbar. Dabei beruft sich das Unternehmen Paragraf 36 des Energiewirtschaftsgesetzes. Dieser lautet: „Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.“


Verweigerung der Ersatzversorgung rechtlich nicht haltbar

Verbraucherschützer und die Bundesnetzagentur halten allerdings die Berufung auf Paragraf 36 des Energiewirtschaftsgesetz für rechtlich nicht haltbar. Denn der Paragraf regelt lediglich die Grundversorgung aber nicht die Ersatzversorgung, wie das bei den Gas.de-Kunden der Fall ist. Zwischen Grund und Ersatzversorgung besteht allerdings ein erheblicher Unterschied. In die Grundversorgung fallen alle Kunden die noch nie einen Vertrag mit einem Gaslieferanten hatten. Die Ersatzversorgung betrifft alle Kunden, die von ihrem Versorger kein Gas mehr erhalten.

Grundversorger müssten zusätzliches Gas ebenfalls teuer einkaufen

Grundsätzlich ist das Verhalten des Grundversorgers Mitgas auch verständlich, denn auch Mitgas müsste das zusätzlich benötigte Gas für die Gas.de-Kunden kurzfristig zu sehr hohen Preisen am Markt kaufen. Discount-Versorger, wie gas.de. kaufen das Gas für ihre Kunden aber kurzfristig. Aufgrund der normalen Preisschwankungen in der Vergangenheit konnte sie damit meist günstiger einkaufen. Durch die stark gestiegenen Gaspreise ist dieses Geschäftsmodell aber komplett zusammengebrochen.

Kunden von Gas.de bleibt nur der Weg erst einmal Einspruch beim Grundversorger einzulegen und gegebenenfalls zu klagen. Falls sie kurzfristig keinen anderen Lieferanten finden wird ihnen nichts anderes übrig bleiben als die höheren Preise der Neukundenverträge zu akzeptieren.

Zuletzt aktualisiert am Dezember 20, 2023 um 0:32 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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