Entlastung in Sicht – Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom

Ab Mittwoch greifen die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom, und zwar rückwirkend. Private Haushalte und kleine Unternehmen zahlen damit für einen Großteil ihres Verbrauchs in diesem Jahr nicht mehr als den vom Staat festgesetzten Preis. Die Umsetzung verzögert sich gerade – die Energieversorger versichern aber allen Verbrauchern, dass sie früher oder später ihre Entlastung erhalten werden.


Welcher Verbrauch wird berechnet?

Die Preisgrenzen gelten für 80 Prozent des Verbrauchs des Vorjahres. Bei Strom wird in aller Regel das Jahr 2022 als Vergleichsjahr herangezogen, bei Gas und Fernwärme der letzte Jahresverbrauch, der vor September 2022 vollständig abgerechnet wurde, also meist der Verbrauch 2021.

Wo liegen die Preisdeckel?

Für Strom liegt die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern und Abgaben, für Gas bei zwölf Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme bei 9,5 Cent. Abgerechnet wird über die Energieversorger. Sie müssen die Rabatte automatisch weitergeben, Vermieter dann mit der Betriebskostenabrechnung. Der jährliche Grundpreis ist unabhängig vom Verbrauch und verändert sich durch die Preisbremsen nicht.

Laut den Vergleichsportalen Verivox und Check24 gibt es nach der Preisexplosion im vergangenen Jahr mittlerweile wieder Angebote für Strom- oder Gas-Neukunden zu Preisen, die unter den Preisdeckeln liegen.

Entlastung für Gas, Fernwärme und Strom. Welcher Verbrauch wird berechnet? und weitere Fragen werde hier beantwortet
Entlastung für Gas, Fernwärme und Strom. Welcher Verbrauch wird berechnet? und weitere Fragen werde hier beantwortet

Gibt es auch dieses Jahr Prämien für Neukunden?

Ja – die Höhe ist laut dem Portal Finanztip aber begrenzt. Eine Wechselprämie für neue Energieverträge darf 2023 höchstens 50 Euro betragen, eine Prämie für eine Energieeinsparung oder eine verbesserte Energieeffizienz kann auch bis zu 100 Euro hoch sein.


Was ist bei Umzug, Vertragswechsel oder Neubezug?

Der Netzbetreiber kennt den Gas- oder Stromverbrauch des Vormieters oder vorherigen Besitzers der Wohnung oder des Hauses. Dieser Verbrauch wird in der Regel zugrundegelegt. Beim Anbieterwechsel muss ein Kunde dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie des ursprünglichen Lieferanten vorlegen; der neue Lieferant gibt dann die Entlastung weiter. Bei Neubezug einer Wohnung, Neueinbau einer Heizung oder eines Stromzählers gilt ein „typischer Jahresverbrauch“.

Und wenn ich eine Wärmepumpe anschließe oder beginne, ein Elektroauto zu betanken?

Der Versorger passt den Verbrauch nach oben an – und automatisch auch die 80 Prozent, für die die Preisbremse gilt.

Wann werde ich von meinem Versorger informiert?

Die Energieversorger müssen ihre Kunden bis spätestens 1. März über die Folgen der Preisbremsen und eine mögliche Entlastung informieren – per Brief, Mail oder im Kundenportal. Manche Unternehmen haben das aber nicht rechtzeitig geschafft. Der Branchenverband BDEW betont, die Übertragung der Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten, die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Umzüge oder Kündigungen, aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas hätten zu komplexem Programmierungsaufwand geführt. Es könne daher zu Verzögerungen oder zu Fehlern kommen.

Wer überprüft die Energiepreisbremsen?

Verbraucherschützer raten daher, die Auswirkungen der Preisbremsen auf die Zahlungen an den Versorger auf jeden Fall zu überprüfen. Das Unternehmen muss angeben, welchen Jahresverbrauch es zugrunde legt, und entsprechend, für wie viele Kilowattstunden der staatlich festgelegte Preis gilt. Der BDEW bietet einen interaktiven Rechner.

Für Energieversorger ergibt sich ein „Anreiz, Preise stärker als nötig nach oben zu schrauben“, wie Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagt. Seine Behörde hat daher eine Abteilung zur Missbrauchskontrolle aufgebaut. Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden, unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen müssten erstattet werden.


Wie lange gelten die Preisbremsen?

Die Preisbremsen sind bis Ende 2023 in Kraft. Sie können bis Ende April 2024 verlängert werden. Wenn nicht, dann „kostet jede verbrauchte Kilowattstunde im kommenden Jahr wieder den regulären Vertragspreis. Auch deshalb wird es für Verbraucher in diesem Jahr wichtig, einen möglichst günstigen Tarif zu wählen“, rät das Portal Verivox.

Und wenn ich mit Heizöl, Briketts oder Holzpellets heize?

Wer von den Preissteigerungen für diese Brennstoffe 2022 besonders betroffen war, der soll rückwirkend Hilfe vom Staat bekommen. Dafür wurde ein Härtefallfonds beschlossen. Geld soll bekommen, wer von Januar bis 1. Dezember doppelt so viel zahlen musste wie im Vorjahr. Dafür ist ein Antrag erforderlich – noch ist aber unklar, ab wann Betroffene ihn stellen können. Zuständig für die Auszahlung sind die Länder.

AFP und Blackout News

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