Ist die Strompreisbremse womöglich verfassungswidrig?

Einem neuen Gutachten zufolge könnte die Strompreisbremse, so wie sie die Ampelregierung derzeit umsetzen will, gegen das Grundgesetz verstoßen und somit verfassungswidrig sein. Nach einer Einschätzung von Juristen verstößt die Strompreisbremse nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch gegen das Grundrecht auf die Eigentumsgarantie in der deutschen Verfassung. Dies ergibt ein Rechtsgutachten der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue, welches der Hamburger Energieversorger Lichtblick in Auftrag gegeben hat (FAZ: 24.11.22).


Neues Gutachten stuft Gewinnabschöpfung als verfassungswidrig ein

Die von der Regierung geplante Gewinnabschöpfung würde laut dem Gutachten zu einer tiefgreifenden Verzerrung auf dem deutschen Strommarkt führen. Mit der Umsetzung der Strompreisbremse könnten sowohl die Preise für die Endverbraucher steigen, als auch der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien blockiert werden. Außerdem könnte sie in Einzelfällen zur Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber führen.

Abschöpfung fiktiver Gewinne mit Grundgesetz nicht vereinbar. Geplante Strompreisbremse verstößt gegen die Eigentumsgarantie im Grundgesetz
Abschöpfung fiktiver Gewinne mit Grundgesetz nicht vereinbar. Geplante Strompreisbremse verstößt gegen die Eigentumsgarantie im Grundgesetz

Abschöpfung fiktiver Gewinne mit Grundgesetz nicht vereinbar

Mit der Gesetzesvorlage zur Strompreisbremse hat das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Grüne) versucht, die europäische Notfallverordnung auf nationales Recht zu übertragen. Doch die aktuelle Formulierung sieht vor, fiktiver Erlöse abzuschöpfen, während die EU-Vorgabe nur die Abschöpfung bereits realisierter Erlöse zulasse, so die Juristen.

Die Einschränkung, dass nur bereits realisierte Gewinne abgeschöpft werden dürfen, wurde in der EU-Vorgabe deshalb eingeführt, um sogenannte Power Purchase Agreements (PPA), nicht zu gefährden. Mit diesen speziellen Abnahmeverträgen vereinbaren Ökostromproduzenten und Großabnehmern fixe Strompreise über längere Laufzeiten. Mit der vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagenen Strompreisbremse könne dieser Markt völlig einbrechen, denn für Neuverträge würden sich die Bedingungen durch das neue Gesetz grundlegend verändern.


Ökostrombetreiber wären nach kurzer Zeit zahlungsunfähig

Der Betreiber einer bestehenden Ökostromanlage müsste, wenn er seine Kunden für 120 Euro je Megawattstunde mit Strom versorgt, aber seine Anlage mit 80 Euro kalkuliert hat, einen Überschuss von 40 Euro als Abschöpfung an den Staat abführen. Steigen die Strompreise am Spotmarkt auf durchschnittlich 300 Euro, müsste der Betreiber nach dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition fast 164 Euro abführen. Das wäre allerdings mehr als das Vierfaches als sein tatsächlicher Überschuss.

Betreiber von Ökostromanlagen wären gezwungen ihren Strom teurer am Spotmarkt zu verkaufen

Die geplante Abschöpfung sieht vor, dass 90 Prozent der Differenz zwischen dem herangezogenen Spotmarktpreis von 300 Euro und der zulässigen Erlösobergrenze von 118 Euro je Megawattstunde abgeführt werden müssen. „Hält die Phase hoher Spotmarktpreise an, wird der Anlagenbetreiber wenige Monate später zahlungsunfähig“, so die Anwälte. Die Betreiber entsprechender Anlagen würden deshalb, um das Risiko zu vermeiden, künftig auf PPAs und Terminvermarktungen verzichten. Stattdessen würden sie dann ihren Strom nur noch an Direktvermarkter am Spotmarkt verkaufen. Dadurch kämen die bisherigen Abnehmer wie zum Beispiel Stadtwerke kaum noch an langfristige Verträge mit kalkulierbaren Preisen. Laut dem Gutachten würden dann infolgedessen die Preise für alle Verbraucher steigen.


Geplante Strompreisbremse verstößt gegen die Eigentumsgarantie im Grundgesetz

Die Abschöpfung nicht existierender Erlöse verstößt nach Ansicht der Juristen gegen die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes. Außerdem wären durch die Abschöpfung auch weitere Investitionen in erneuerbare Energien gefährdet, denn durch die Abschöpfung würde sich die durchschnittliche Rendite von Photovoltaikprojekten von 5,3 auf 1,8 Prozent reduzieren. Bei diesen geringen Renditeaussichten wird es kaum noch Investoren geben, die ihr Geld in den Ausbau erneuerbarer Energien stecken.

Regierung macht den gleichen rechtlichen Fehler wie bei der gescheiterten Gasbeschaffungsumlage

Der Energieversorger Lichtblick hält die geplante Abschöpfung für verfassungswidrig und rechnet mit einer Klagewelle. Die Bundesregierung würde mit der geplanten Strompreisbremse genau den gleichen rechtlichen Fehler wiederholen, wie im September, als sie eine Gasbeschaffungsumlage einführen wollte.

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Zuletzt aktualisiert am Dezember 20, 2023 um 23:32 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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