Zensur durch die Hintertür – Bundesnetzagentur führt Meldestelle für „Hass“ und „Fake News“ ein

Die Bundesnetzagentur reguliert zunehmend die Meinungsfreiheit und führt damit de facto eine Form der Zensur ein. Eine „Meldestelle“ soll künftig eigenmächtig über „Hass“ und „Fake News“ urteilen. Diese Maßnahme widerspricht dem Rechtsstaat, denn laut Grundgesetz gibt es keine Behörde, die für Zensur zuständig ist. Dennoch reklamiert eine weitgehend unbekannte Bundesoberbehörde, die ursprünglich aus dem Bundespostministerium hervorging, diese Rolle für sich. Die Bundesnetzagentur, die eigentlich der Verbesserung von Infrastruktur dienen sollte, greift damit in die öffentliche Debatte ein (nzz: 08.10.24).


Übertritt die Bundesnetzagentur ihre Zuständigkeit?

Anstatt sich um die Verbesserung der Infrastruktur zu kümmern, konzentriert sich der Netzagenturchef Klaus Müller nun darauf, digitale Debatten zu überwachen. Dies greift tief in einen sensiblen Bereich der demokratischen Öffentlichkeit ein, in dem die Behörde laut Artikel 5 des Grundgesetzes keinerlei Zuständigkeit hat. Dieser Artikel schützt die Meinungs- und Pressefreiheit vor staatlicher Einflussnahme und verbietet Zensur. Dennoch sieht Klaus Müller seine Aufgabe darin, den Online-Diskurs zu regulieren. Bereits im März 2024 verkündete er in einem Interview mit dem „Spiegel“, dass der Staat Spielregeln für den Onlinebereich aufstellen und durchsetzen solle. Doch ist es überhaupt rechtlich zulässig, dass eine Behörde, die für Infrastruktur verantwortlich ist, derartige Regeln aufstellt? Diese Frage wurde in der Öffentlichkeit kaum diskutiert, obwohl die Gefahr der Zensur offensichtlich ist.

Mit einer Meldestelle über „Hass“ und „Fake News“ führt die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit NGOs eine Zensur durch die Hintertür ein
Mit einer Meldestelle über „Hass“ und „Fake News“ führt die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit NGOs eine Zensur durch die Hintertür ein
Bild: KI-generiert

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich eine „Meldestelle“ eingerichtet, die „illegale Inhalte, Hass und Fake News“ ohne bürokratische Hürden entfernen soll. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Behörde wie die Bundesnetzagentur überhaupt befugt ist, in diesen Bereichen tätig zu werden. Über „illegale Inhalte“ entscheiden traditionell die Gerichte. Wenn nun eine staatliche Behörde diese Aufgabe übernimmt, bewegt sie sich auf dünnem rechtlichen Eis.

Zensur durch die Hintertür?

Die Frage, was als „Hass“ oder „Fake News“ zu betrachten ist, hängt stark von der jeweiligen Perspektive ab. In einer Demokratie darf diese Entscheidung nicht von einer staatlichen Stelle getroffen werden, da dies einer Zensur gleichkäme. Trotzdem hat die Bundesnetzagentur ihre erste „Meldestelle“ unter dem Namen „REspect!“ gegründet, die Hetze, Verschwörungserzählungen und Fake News erfassen soll. Diese Begriffe sind jedoch schwammig und lassen Raum für willkürliche Auslegung. Dadurch wird die Gefahr von Zensur real, denn wer die Definitionsmacht über diese Begriffe hat, kontrolliert auch den Diskurs.

Es ist alarmierend, dass eine Behörde, die ursprünglich für Infrastruktur zuständig war, nun solche weitreichenden Entscheidungen treffen darf. Bewegte sich die Bundesnetzagentur in diesem Bereich nicht weit über ihre eigentliche Zuständigkeit hinaus? Die Grenzen zwischen legitimer Meinungsäußerung und angeblichem Hass werden zunehmend verwischt, und dies eröffnet der Zensur Tür und Tor.

Eine NGO mit Zensur-Befugnissen?

Noch besorgniserregender ist die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur nicht allein handelt. Eine NGO aus Baden-Württemberg, die Stiftung „REspect!“, fungiert als „Trusted Flagger“ und hat weitreichende Befugnisse. Diese NGO kann Meldungen über angebliche Hetze oder Fake News einreichen, die von den Plattformen prioritär behandelt werden müssen. Diese Befugnisse überschreiten den Rahmen bloßer Empfehlungen, da Plattformen verpflichtet sind, die Meldungen unverzüglich umzusetzen. Dies führt zu einer weiteren Verschärfung der Zensur, da Plattformen keine aufwendigen Prüfverfahren durchführen, um Strafen zu vermeiden.

Die Bundesnetzagentur verteidigt sich mit dem Argument, dass sie lediglich EU-Recht umsetze. Der Digital Services Act, so heißt es, fordere die Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz. Doch Zensur aufgrund von schwammigen Begriffen wie „Hass“ oder „Fake News“ bleibt rechtlich problematisch, da diese Inhalte in vielen Fällen nicht illegal sind. Klaus Müller und seine Behörde setzen hier auf eine gefährliche Vermischung von Kritik und vermeintlicher Hetze.


Rechtliche Konsequenzen der Zensur

Mit Unterstützung der EU entsteht so eine Art Paralleljustiz, die die Meinungsbildung im Netz überwacht und Zensur ausübt. Die eigentliche Aufgabe der Bundesnetzagentur, nämlich die Verbesserung der Infrastruktur, wird vernachlässigt. Stattdessen entfernt diese Behörde Inhalte „schnell und ohne bürokratische Hürde“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Eine solche Entwicklung gefährdet die Meinungsfreiheit und könnte langfristig zu einer Einschränkung demokratischer Grundrechte führen.

Es bleibt unklar, ob die Bundesnetzagentur sich hier noch im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt oder ob sie ihre Kompetenzen weit überschreitet. Die Einrichtung von „Trusted Flaggers“ und die enge Zusammenarbeit mit einer NGO, die faktisch Zensur ausübt, stellen eine gefährliche Entwicklung dar. Es bleibt abzuwarten, ob die deutsche Öffentlichkeit und die Gerichte diesen Eingriff in die Meinungsfreiheit akzeptieren oder entschieden dagegen vorgehen.

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