Windpark Roßkopf verschoben – Bundesregierung verunsichert Investoren

Der geplante Windpark Roßkopf im hessischen Werra-Meißner-Kreis verzögert sich erheblich. Die Stadtwerke Union Nordhessen (SUN) hält den ursprünglich für 2027 vorgesehenen Baubeginn nicht mehr für realistisch. Grund sind die geplanten Änderungen der Bundesregierung bei der Windkraftförderung und beim Netzanschluss. Besonders die mögliche Kürzung von Entschädigungen bei Netzengpässen erschwert die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Während das Unternehmen bislang keinen neuen verbindlichen Baustart nennt, hatte es gegenüber der Stadt bereits das dritte Quartal 2028 ins Gespräch gebracht. Ob weitere Verzögerungen folgen, hängt vom endgültigen Gesetzesrahmen ab.

Der Windpark Roßkopf verzögert sich. Geplante Entschädigungskürzungen und neue Netzregeln erschweren die Kalkulation der Betreiber
Der Windpark Roßkopf verzögert sich. Geplante Entschädigungskürzungen und neue Netzregeln erschweren die Kalkulation der Betreiber
Bild: Shutterstock

Windpark Roßkopf wartet auf Entscheidungen aus Berlin

Die Stadtwerke Union Nordhessen will den Windpark auf dem Roßkopf weiterhin realisieren. Allerdings fehlen dem Unternehmen verbindliche Grundlagen für die langfristige Investitionsplanung. Deshalb verschiebt sich die Entscheidung über den Baubeginn, obwohl das Projekt keineswegs endgültig aufgegeben wurde.

Im Mittelpunkt steht das neue Netzanschlusspaket der Bundesregierung unter Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Die Reform soll den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an vorhandenen Netzkapazitäten ausrichten. Gleichzeitig verändert sie jedoch die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Windkraftprojekte, deren Erträge Investoren über Jahrzehnte kalkulieren müssen.


Bundesregierung plant Kürzung der Entschädigungszahlungen

Bisher erhalten Windparkbetreiber grundsätzlich einen finanziellen Ausgleich, wenn Netzbetreiber ihre Anlagen wegen Netzengpässen abregeln. Nach dem Gesetzentwurf sollen neue Anlagen in ausgewiesenen Engpassgebieten künftig teilweise auf diese Zahlungen verzichten. In Windvorranggebieten betrifft das bis zu 18 Prozent der jährlichen Strommenge, außerhalb solcher Gebiete bis zu 20 Prozent. Die Einschränkung soll grundsätzlich höchstens sechs Jahre gelten.

Die Bundesregierung begründet die Änderung mit den hohen Kosten des Netzengpassmanagements. Diese lagen 2025 nach Regierungsangaben bei mehr als drei Milliarden Euro. Deshalb sollen geringere Entschädigungen die Netzentgelte entlasten und zugleich einen netzverträglicheren Anlagenbau fördern. Für Investoren bedeutet die Regelung allerdings zusätzliche Erlösunsicherheit, deren Umfang vom jeweiligen Standort abhängt.

Windpark könnte bei ungünstigen Regeln neu bewertet werden

Die Stadtwerke Union Nordhessen schließt eine erneute wirtschaftliche Bewertung des Projekts nicht aus. Sollten die gesetzlichen Änderungen die Rentabilität deutlich verschlechtern, müsste das Unternehmen seine Berechnungen entsprechend anpassen. Dennoch sieht die SUN derzeit keinen Anlass, den Windpark Roßkopf grundsätzlich aufzugeben. Die weiteren Entscheidungen hängen jedoch vom parlamentarischen Verfahren ab.

Der Bundestag beschäftigt sich bereits mit den vorgesehenen Änderungen des Energiewirtschaftsrechts. Dabei kritisiert der Bundesverband WindEnergie insbesondere die geplanten Einschränkungen bei Entschädigungsansprüchen. Verbandspräsidentin Bärbel Heidebroek warnt vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen und möglichen Rechtsstreitigkeiten. Die Bundesregierung hält dagegen eine stärkere Abstimmung von Netzausbau und Stromerzeugung für erforderlich.

Verzögerung zeigt wirtschaftliche Grenzen des Windkraftausbaus

Der Fall in Nordhessen verdeutlicht einen grundlegenden Konflikt der deutschen Energiepolitik. Einerseits will die Bundesregierung den Windkraftausbau fortsetzen und bis 2030 eine installierte Leistung von 115 Gigawatt an Land erreichen. Andererseits sollen neue Anlagen stärker selbst die wirtschaftlichen Folgen unzureichender Netzkapazitäten tragen. Dadurch können Projekte trotz grundsätzlich geeigneter Standorte an Attraktivität verlieren.

Auch die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend bleiben. Bei der August-Ausschreibung für Windenergie an Land lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 4,79 Cent je Kilowattstunde. Insgesamt erhielten 237 Gebote mit rund 2,52 Gigawatt Leistung einen Zuschlag. Diese Werte schaffen jedoch keine Garantie für die Wirtschaftlichkeit einzelner Anlagen, zumal Netzengpässe zusätzliche Einnahmeverluste verursachen können.


Politische Unsicherheit verzögert konkrete Investitionen

Bundeswirtschaftsministerin Reiche will die Reform spätestens Anfang 2027 in Kraft setzen. Allerdings müssen Bundestag und Bundesrat die endgültigen Regelungen noch klären. Solange wesentliche Bestimmungen offenbleiben, können Projektentwickler mögliche Einnahmen und Finanzierungsrisiken nur eingeschränkt bewerten. Genau diese Unsicherheit hat beim Roßkopf bereits zu einer konkreten Verschiebung geführt.

Für die Energiewende entsteht damit ein wirtschaftlicher Zielkonflikt. Einerseits verursachen neue Windparks zusätzliche Kosten, wenn die Stromnetze ihre Leistung nicht jederzeit aufnehmen können. Andererseits können geringere Entschädigungen Investitionen verzögern, obwohl die Bundesregierung den Ausbau beschleunigen will. Der Windpark Roßkopf zeigt bereits vor der Verabschiedung der Reform, wie politische Änderungen bestehende Investitionsplanungen verändern.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: HNA (09.10.26) – Deutscher Bundestag (02.10.26)

Lesen Sie auch:

Nach oben scrollen