Windkraftausbau vor Denkmalschutz

Das Umweltministerium in Schwerin will nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald (OVG) zusätzliche Klarheit bei Genehmigungen für Windkraftanlagen schaffen. Das OVG hatte im Februar wegen langwieriger Bedenken von Denkmalschützern in einem Fall in Nordwestmecklenburg schnellere Verfahren gefordert. Die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen haben nach dem Urteil Vorrang vor der Prüfung auf Denkmalschutz. Um die Schlussfolgerungen aus dem Urteil umzusetzen, hat das Ministerium einen Erlass ausgearbeitet, an den sich die Behörden halten sollen (NDR: 10.10.03.23).


Mecklenburg-Vorpommern schränkt Denkmalschutz für Windkraft ein

Die Windkraft-Branche hatte zuletzt den Denkmalschutz als besonderen Hemmschuh für den Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern kritisiert. Die Prüfungen der Denkmalschützer würden demnach die Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen zu stark verzögern. Aus diesem Grund hatten Firmen mehrere Untätigkeitsklagen eingereicht. Das Ministerium hat mitgeteilt, dass die Genehmigungsbehörden in Zukunft verpflichtet sind, sich in allen Fällen ohne Ausnahme auf die Rechtsprechung des OVG zu berufen. Das Gericht hat unter anderem auf das übergeordnete öffentliche Interesse an Windenergie hingewiesen und betont, dass Denkmalfachbehörden innerhalb von vier Wochen Stellungnahmen abgeben können. Wenn dies nicht geschieht, „wird das Denkmalrecht nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt“.

Mecklenburg-Vorpommern lockert nach Umweltprüfung für LNG-Terminals jetzt auch die Prüfung für den Denkmalschutz
Mecklenburg-Vorpommern lockert nach Umweltprüfung für LNG-Terminals jetzt auch die Prüfung für den Denkmalschutz

Verwaltungschaos bei Windkraftgenehmigungen beenden: Mecklenburg-Vorpommern erlässt neue Regelungen

Bisher kam es, wie das OVG bemängelt hatte, in der Verwaltung manchmal zu einem „Ping-Pong-Spiel“, bei dem gesetzliche Fristen nicht eingehalten wurden.

Laut Umweltminister Till Backhaus (SPD) ist der Erlass eine Chance, „um den Windkraftausbau und insbesondere festgefahrene Genehmigungsverfahren hier bei uns im Land zu fördern“. Das Kulturministerium als oberste Denkmalschutzbehörde hat den Erlass laut Umweltministerium bestätigt. Kulturministerin Bettina Martin (ebenfalls SPD) betonte, dass der Denkmalschutz trotz allem eine Beachtung finden soll. „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Denkmale und Kulturgüter, die es zu schützen und zu bewahren gilt.“ Ab April 2023 hat das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege acht zusätzliche Mitarbeiter eingestellt.


Kontroverse Entscheidung: Regierung lockert nach Umweltprüfung für LNG-Terminals jetzt auch den Denkmalschutz

Nachdem die Regierung bereits die Umwelt- und Naturschutzprüfungen bei den LNG-Terminals gelockert beziehungsweise ausgesetzt hat, lockert sie jetzt auch noch den Denkmalschutz, der vorher viele weitaus sinnvollere Vorhaben verhindert hat.

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