Staffelmodell für die CO₂-Steuer beim Wohnen

Die CO₂-Steuer beim Wohnen soll über ein Staffelmodell die Lasten zwischen den Vermietern und Mietern fair verteilen. Der Vorschlag aus der regierenden Ampelkoalition sieht vor, dass der Anteil für die Vermieter sinkt, je besser eine Wohnung oder ein Haus gedämmt sind. Für unsanierte Häuser würden die Mieter fast nichts bezahlen.


Vorstellung des Staffelmodells am 1. Juni

Am 1. Juni präsentierten der Bundeswirtschaftsminister Habeck (Bündnis 90/Grüne), Bundesbauministerin Geywitz (SPD) und Bundesjustizminister Buschmann (FDP) das Staffelmodell als Basis für die künftige Lastenverteilung der CO₂-Kosten. Die Staffelung anhand der Energieeffizienz soll Vermieter motivieren, ihre Immobilien zeitnah sanieren zu lassen, wenn diese noch nicht ausreichend gedämmt und mit veralteten Heizungen ausgestattet sind.

Staffelmodell bei Mietpreis. Der Vorschlag: Anteil für die Vermieter sinkt, je besser eine Wohnung oder ein Haus gedämmt sind.
Staffelmodell bei Mietpreis. Der Vorschlag: Anteil für die Vermieter sinkt, je besser eine Wohnung oder ein Haus gedämmt sind.

Wirtschaftsminister Habeck begründete den Vorschlag damit, dass Mieter keinen Einfluss auf die Energieeffizienz des Gebäudes hätten und daher nicht mit einer höheren CO₂-Abgabe in schlecht gedämmten und suboptimal beheizten Häusern belastet werden dürften. Wenn umgekehrt ein Vermieter in die energetische Sanierung investiert habe, könne er mit dem Staffelmodell die Kosten angemessen auf seine Mieter umlegen. In gut gedämmten Häusern hängen die Energiekosten und der CO₂-Ausstoß vom Heizungs- und Lüftungsverhalten ab, das wiederum fast ausschließlich die Mieter steuern. Das Modell erscheint daher im Kern gerecht.


Beabsichtigte Steuerungswirkung des Staffelmodells

Das Staffelmodell verteilt die Kosten in zehn unterschiedlichen Stufen auf Vermieter und Mieter. Wie die Berechnung genau ausfällt, steht mit Stand Juni 2022 noch nicht fest. Am 1. Januar 2023 soll aber das neue Berechnungssystem eingeführt werden, bis zu diesem Zeitpunkt müssen die betreffenden Lasten für Vermieter und Mieter in den einzelnen Stufen kommuniziert werden. Dass dies noch nicht geschehen ist, begründete Bauministerin Klara Geywitz damit, dass man nicht inmitten des aktuellen Abrechnungszeitraums Änderungen beschließen wollte.

Mit aktuellem Stand können die Vermieter die Zusatzkosten für die CO₂-Abgabe vollständig an die Mieter weitergeben. Der CO₂-Preis war 2021 eingeführt worden, konnte aber wegen der einseitigen Belastung der Mieter bislang nicht die intendierte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Eine Ausnahme machen hiervon Nichtwohngebäude, bei denen die Kosten zwischen Vermietern und Mietern genau hälftig verteilt werden. Abgesehen von der Verteilung der Kosten in den einzelnen Stufen des Staffelmodells steht jetzt schon fest, dass die Berechnungsgrundlage der CO₂-Ausstoß eines Hauses pro Quadratmeter Wohnfläche ist. Einige Eckwerte sind auch schon bekannt: Als besonders schlechte Energiebilanz gilt demnach ein Wert von über 52 kg CO₂/m², bei dem die Vermieter 90 % des CO₂-Preises zahlen müssen. Einen besonders guten Wert schreibt man dem KfW-Standard EH55 zu, bei dem die CO₂-Kosten für die Vermieter komplett entfallen sollen.


Stufenmodell als Übergangslösung

Laut Bauministerin Geywitz ist das vorgestellte Staffelmodell eine Übergangslösung, die auf bereits bekannten Daten basiert. Diese Daten liegen den Vermietern und Mietern durch die Heizkostenabrechnung jetzt schon vor. Deshalb bedarf es keiner Gutachten oder externen Berechnungen. Man müsse die gegenwärtig angedachte und in den kommenden Monaten auszuarbeitende Lösung aber noch genauer evaluieren.

Das Ziel sei es, künftig die Energieausweise für die Gebäude als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. Ein ökonomisch-ökologisches Ziel sei es überdies, in Zukunft CO₂-neutral zu heizen. Justizminister Buschmann verwies darauf, dass die Reduktion fossiler Brennstoffe juristische Rahmenbedingungen benötige. Diese müssten praktikabel sein, auch sollten sie die nötigen Anreize setzen, was mit dem Stufenmodell zweifellos gelingen werde. Buschmann verwies darauf, dass das Modell bürokratiearm funktioniere. Es sei auch für den privaten Vermieter mit nur einer Immobilie gut handhabbar.


Änderungswünsche durch Mieter und Hausbesitzer

Änderungswünsche am Modell kamen gleichermaßen von Mieter- und Vermieterseite. Der Deutsche Mieterbund wünscht eine komplette Befreiung der Mieter von den CO₂-Kosten. Denn diese fühfen zu erheblichen Mehrbelastungen, die wohl noch deutlich steigen dürften. Der Eigentümerverband der Vermieter „Haus und Grund“ lehnt den Plan insgesamt strikt ab. Der Verband sieht darin eine einseitige Lastenverteilung zuungunsten der Vermieter.

Auch dem Klimaschutz werde damit nicht geholfen, so der Verbandschef Kai Warnecke gegenüber der Rheinischen Post. Wegen der steigenden Energiepreise solle vielmehr die CO₂-Bepreisung für die Heizung von Häusern komplett gestrichen werden.

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Zuletzt aktualisiert am Dezember 20, 2023 um 0:32 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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