Ein fehlerhaftes Software-Update hat am Montagmorgen, 13. Juli 2026, Berlins ordentliche Gerichtsbarkeit weitgehend lahmgelegt. Betroffen waren alle Amtsgerichte, das Kriminalgericht Moabit, beide Landgerichte und das Kammergericht. Die Gerichte konnten deshalb weder elektronische Akten noch E-Mails und zentrale Fachverfahren öffnen. Die Gerichtsleitungen schickten Beschäftigte am Mittag nach Hause, während Termine ausfielen oder nur im Notbetrieb stattfanden. Richter griffen notgedrungen zu Stift und Papier. Besonders kritisch waren Strafverfahren, weil gesetzliche Haftfristen verstreichen konnten. Zudem hatten Richter bereits zuvor über wiederkehrende Störungen der Justiz-IT geklagt.
Software-Update statt Lizenzproblem: ITDZ korrigiert erste Erklärung
Die Justizverwaltung ging zunächst von einem Lizenzproblem bei einer Schnittstellensoftware aus. Das ITDZ korrigierte diese erste Erklärung jedoch nach einer gemeinsamen Analyse mit dem Hersteller. Demnach hatte eine in der Vorwoche installierte Aktualisierung die Anmeldeprobleme ausgelöst.

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Die zentrale Betriebsumgebung stand am späten Montagnachmittag wieder bereit. In der Nacht nahm das ITDZ das Software-Update zurück und stellte den Zugang zu den Systemen wieder her. Am Dienstag konnten die meisten Beschäftigten deshalb erneut arbeiten. Vereinzelt blieben jedoch Anmeldeprobleme und eine geringere Geschwindigkeit bestehen.
Digitale Akten werden zum zentralen Engpass
Die Störung traf eine Justiz, die zahlreiche Arbeitsabläufe inzwischen digital organisiert. Ohne Zugang zur E-Akte fehlten deshalb Unterlagen für Verhandlungen, Beschlüsse und Urteile. Außerdem konnten Gerichte Anwälte und andere Verfahrensbeteiligte zeitweise nur eingeschränkt erreichen.
Mehrere Termine mussten ausfallen oder verlegt werden, während einzelne Richter mit Papier weiterarbeiteten. Am Amtsgericht Tiergarten entstanden Haftbefehle nach Medienberichten sogar handschriftlich. Der Richterbund beschrieb die Lage mit den Worten: „Wir behelfen uns mit Stift und Papier, verhandeln ohne Akten.“
Ausfall gefährdet Fristen in Strafverfahren
Besonders heikel waren laufende Strafverfahren, weil die Untersuchungshaft an strenge Fristen gebunden ist. Fallen notwendige Termine aus, kann ein Gericht einen Haftbefehl nicht unbegrenzt aufrechterhalten. Im äußersten Fall könnten Beschuldigte deshalb aus der Untersuchungshaft kommen. Bislang gibt es jedoch keine Meldung über eine solche Freilassung.
Der Ausfall durch das Software-Update war kein isolierter Zwischenfall. Richter berichteten bereits seit Wochen oder Monaten über langsame Systeme, Fehlermeldungen und zeitweise Ausfälle. Deshalb verlangt die Richterschaft eine dauerhafte Stabilisierung der Justiz-IT. Der Vorfall zeigt außerdem, dass zentrale digitale Verfahren belastbare Ausweichlösungen benötigen.
Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: rbb24 (14.07.26) – Die Zeit (14.07.26) – Berlin (14.07.26) – Tagesspiegel (14.07.26)
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