So kommen Besitzer von Öl- und Pelletheizungen an die staatliche Härtefallhilfe

Besitzer von Öl-, Holz- und Flüssiggasheizungen haben die Möglichkeit, in Kürze Kostenerstattungsanträge im Rahmen der Härtefallhilfe zu stellen. Der Grund dafür sind die stark gestiegenen Energiepreise im Jahr 2022. Wir erklären, wie der Antragsprozess funktioniert.


Härtefallhilfe für Heizungen: Anträge über Onlineportal einreichen

Besitzer von Öl-, Pellet- und Flüssiggasheizungen sowie Kachel- und Kohleöfen haben nun endlich Klarheit darüber, wann und wo sie Notfallhilfen beantragen können. Die Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger muss über ein Onlineportal beantragt werden, das zentral für ganz Deutschland von Hamburg aus koordiniert wird.

Härtefallhilfe für Heizungen: Anträge über Onlineportal einreichen. Portal wird zeitlich gestaffelt nach Bundesländern im Mai freigeschaltet
Härtefallhilfe für Heizungen: Anträge über Onlineportal einreichen. Portal wird zeitlich gestaffelt nach Bundesländern im Mai freigeschaltet

Antragsstellung für Härtefallhilfe: Zeitplan nach Bundesländern

Die Antragsstellung wird wie zeitlich gestaffelt nach Bundesländern wie folgt freigeschaltet:

Ab 02.05.2023 für die Bundesländer Bremen und Hamburg, ab 04.05.2023 für Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein und ab 08.05.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Für Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen müssen sich die Betroffenen an die zuständigen Ministerien/Behörde wenden.

Hier finden sie den Zugang zum Onlineportal.

Es soll auch die Möglichkeit, Papieranträge auszufüllen. Wer die Härtefall-Hilfen schriftlich einreichen möchte, kann das entsprechende Formular durch einen Anruf bei einer Telefon-Hotline anfordern. Die Durchwahl-Nummer der Hotline steht allerdings noch nicht fest, soll jedoch bald angekündigt werden. Das Ziel ist, dass so viele Bürger wie möglich ihre Anträge elektronisch einreichen. „Online geht alles schneller“, ergänzte Thekla Walker, die Umweltministerin von Baden-Württemberg (Grüne).

Die Härtefallhilfe ist eine Reaktion von Bund und Ländern auf die drastisch gestiegenen Energiepreise im Jahr 2022. Sie soll die Mehrkosten abfedern, die über eine Verdopplung des Preisniveaus von 2021 hinausgehen. Der Betrag, der darüber hinaus anfällt, wird zu 80 Prozent vom Staat erstattet. Die Energiekosten müssen durch Rechnungen nachgewiesen werden, wobei eine Erstattung von maximal 2000 Euro möglich ist.


Erstattungshöhe richtet sich nach Referenzpreisen von 2021

Die Höhe der Erstattung hängt laut Bundeswirtschaftsministerium nicht von den individuellen Beschaffungskosten ab, sondern von einem Vergleich mit den Durchschnittswerten des Jahres 2021. Hierfür wurden von Bund und Ländern Referenzpreise ermittelt. Der Brutto-Preis für Heizöl beträgt beispielsweise 71 Cent je Liter, für Flüssiggas 57 Cent je Liter und für Holzpellets 24 Cent je Kilogramm. Um eine Erstattung im Rahmen der Härtefallregelung zu bekommen, muss der Beschaffungspreis zwischen 1. Januar 2022 und 1. Dezember 2022 aber mehr als doppelt so hoch gewesen sein wie der festgelegte Referenzpreis. Dies war aber nur an wenigen Tagen im entsprechenden Zeitraum der Fall.

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