Die Bundesregierung bereitet sich darauf vor, dass Russland die Gaslieferungen einstellt. Zusammen mit der Industrie lässt die Regierung einen Notfallplan ausarbeiten, in dem festgelegt wird, welche Unternehmen beim Ausbleiben von russischem Erdgas zuerst kein Gas mehr erhalten sollen.
Bundesnetzagentur bereitet Rationierung von Gas vor
Die Gespräche zu einem Gaslieferstopp zwischen Bundesregierung, Industrie und Energiewirtschaft wurden bereits angestoßen. Die Ausarbeitung eines entsprechenden Notfallplans erfolgt unter der Federführung der Bundesnetzagentur. Laut einem Sprecher der Bundesnetzagentur würden Haushaltskunden im Falle eines Lieferstopps einem besonderen Schutz unterliegen. Deshalb würde man zunächst Unternehmen in Abhängigkeit ihrer Größe und ihres Verbrauchs mit Verbrauchsobergrenzen belegen. Damit würden Industriebetriebe, mit hohem Verbrauch als Erste von der Gasversorgung abgeschnitten werden.
Süden und Osten des Landes würde zuerst kein Gas mehr bekommen
Bei einem Gaslieferstopp aus Russland reduziert sich die Gasmenge auf die Lieferungen aus Norwegen und den Niederlanden. Die Lieferungen aus diesen Ländern wären allerdings nur schwer durch das Gasnetz in den Osten und den Süden Deutschlands zu transportieren. Deshalb wären Industriebetriebe in diesen Regionen voraussichtlich die Ersten, die bei einem Engpass kein Erdgas mehr bekommen.
Noch kein Ranking, welche Unternehmen zuerst von der Rationierung von Gas betroffen sind
Ein Ranking, welche Firmen im Ernstfall zuerst kein Gas mehr bekommen sollen, gibt es laut Bundesnetzagentur noch nicht. Zur Ausarbeitung eines entsprechenden Plans hätten sich aber bereits Vertreter der Bundesnetzagentur, des Wirtschaftsministeriums und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, sowie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft getroffen. Bei diesen Gesprächen wurden auch bereits einzelne energieintensive Unternehmen mit eingebunden.
Zuerst sollen Kriterien zu Abschaltung definiert werden
Bei den Gesprächen wollte man zunächst objektive Kriterien ausarbeiten, nach denen ein entsprechendes Ranking zur Abschaltung betroffener Industriebetriebe erfolgen könnte. Dabei geht es auch um eine Einsortierung entsprechender Wirtschaftszweige. So sollen zum Beispiel Unternehmen der Lebensmittelindustrie anders eingestuft werden als Betriebe, die Produkte wie Reifen oder Glas herstellen.
Ziel ist es den existierenden Notfallplan zu erweitern
Allerdings existiert bereits seit einigen Jahren eine Notfallverordnung, die bei einem Mangel an Erdgas in Kraft tritt. Diese regelt bereits die Einschränkung bei der Erdgasbelieferung bestimmter Unternehmen. Dabei haben einige Unternehmen bereits vertraglich zugesichert, bei Lieferengpässen, kurzfristig auf die Belieferung mit Erdgas zu verzichten. Danach erfolgt nach diesem Plan die Abschaltung nicht systemrelevanter Gaskraftwerke. Der jetzt ausgearbeitete Plan soll festlegen, welche weitere Unternehmen von der Gasversorgung getrennt werden können, falls der bereits bestehende Notfallplan nicht ausreichen sollten.