Betreiber und Nutzer von Gasheizungen werden nun dazu aufgefordert, bis September 2024 einen verpflichtenden „Effizienz-Check“ durchzuführen. Diese Überprüfung müssen Betroffene nicht nur selbst finanzieren, sondern auch jährlich wiederholen – selbst für neu installierte Anlagen. Etwa 14 Millionen Gasheizungen in Deutschland sind von dieser Regelung betroffen. Die Förderung von fossilen Gasheizungen wird zunehmend reduziert, und die Regierung strebt an, sie durch erneuerbare Energien zu ersetzen (apollo-news: 01.02.24).
Im Oktober 2022 trat die Verpflichtung zur „Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ in Kraft. Dies beinhaltet den „Effizienz-Check“ für Gasheizungsbetreiber. Diese Prüfung muss bis 2024 erfolgen und führt nicht nur zu Kosten für Vermieter, die diese eventuell auf die Mieter umlegen könnten. Sie ist auch für jede Gasheizung, selbst wenn sie brandneu ist, obligatorisch.
Gasheizungen unter der Lupe: Pflicht zum Effizienz-Check und jährlichen Inspektion
Gasheizungsbetreiber sollen die Prüfung ihrer Anlage bis zum 15. September durchführen zu lassen. Dabei soll überprüft werden, ob die Gasheizungen „ausreichend energieeffizient eingestellt sind“, wie die Stadt Berlin im Oktober 2022 mitteilte. Die Kosten für die Prüfung belaufen sich auf etwa 80 bis 160 Euro, wenn sie im Rahmen von Wartungsarbeiten durchgeführt wird. Anschließend soll eine jährliche Überprüfung stattfinden, die ebenfalls im Rahmen der jährlichen Heizungsinspektion durch Schornsteinfeger erfolgen kann. Andreas Schuh, Obermeister der Schornsteinfeger-Innung in Berlin, schätzte im Jahr 2022 die Kosten für diese jährliche Überprüfung auf fünf bis 15 Euro pro beheiztem Quadratmeter.
Die Notwendigkeit einer solchen jährlichen Überprüfung wird damit begründet, dass Nutzer fossiler Gasheizungen oft aus Unwissenheit Einstellungen ändern, was zu einem höheren Energieverbrauch führen kann. Die Betreiber oder Nutzer erhalten dann einen Bericht, der aufzeigt, welche Einstellungen an der Gasheizung nicht optimal sind. Ziel ist es, im Sinne des Klimaschutzes kleinere Anpassungen vorzunehmen. Auf diese Weise kann der Staat jährlich Informationen über das Heizverhalten der Verbraucher sammeln und dokumentieren.
Neues Gesetz für Gasheizungen: Reparatur erlaubt, aber Beratung erforderlich
Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Version des Gebäudeenergiegesetzes, das die Verwendung von Gasheizungen nicht verbietet und deren Reparatur zulässt. Wenn jedoch eine Gasheizung als irreparabel ist, sind die Betreiber verpflichtet, an einem Beratungsgespräch teilzunehmen. Die Stadt Berlin bezeichnete ein solches Gespräch im Oktober 2022 als vorteilhaft, da die Verordnung zusätzliche Informationspflichten für Eigentümer und Nutzer hinsichtlich energiesparender Heizsysteme wie Wärmepumpen vorsieht. Die Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt, das dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstellt ist.
In ganz Deutschland gibt es etwa 14 Millionen Gasheizungsanlagen, die in der Regel mit Erdgas betrieben werden. Die Bundesregierung erhofft sich durch den „Effizienz-Check“ eine bessere Kontrolle des Energieverbrauchs.
Lesen Sie auch:
- Digitale Stromzähler werden Pflicht
- Habeck will neue Vorschriften zum Energiesparen erlassen
- Bundestag beschließt verpflichtenden Einbau intelligenter Stromzähler