Neue EU-Vorschrift schreibt Airlines vor wieviel Treibstoff sie tanken dürfen

Die EU verschärft die Regeln für Airlines. Künftig darf auf dem Hinflug nicht mehr so viel Kraftstoff mitgeführt werden, dass er für den Rückflug reicht. Ziel ist es, unnötige Emissionen zu reduzieren. Erste Berichte müssen Airlines bereits Ende März einreichen. Die deutsche Luftfahrtbranche kritisiert den hohen Verwaltungsaufwand (aerotelegraph: 03.02.25).


Neue Vorschriften für nachhaltigen Flugverkehr

Nachhaltiger Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel, SAF) steht im Mittelpunkt der EU-Verordnung 2023/2405, bekannt als „Re Fuel EU Aviation“. Ab Januar 2025 müssen alle Airlines mindestens zwei Prozent SAF tanken. Bis 2050 steigt die Quote auf 70 Prozent. Doch die Verordnung enthält weitere Vorschriften, die bereits jetzt gelten.

Neues EU-Bürokratiemonster: Airlines dürfen auf dem Hinflug nicht mehr so viel Kraftstoff mitführen, dass er für den Rückflug reicht
Neues EU-Bürokratiemonster: Airlines dürfen auf dem Hinflug nicht mehr so viel Kraftstoff mitführen, dass er für den Rückflug reicht

Ein zentraler Punkt betrifft das sogenannte Tankering. Diese Praxis beschreibt das Tanken einer so großen Menge Treibstoffs auf dem Hinflug, dass die Maschine für den Rückflug nicht mehr nachtanken muss. Dies kann aus Kostengründen geschehen, aber auch zur Sicherstellung der Betriebsabläufe.

Warum die EU gegen Tankering vorgeht

Fluggesellschaften, die an ihrem Heimatflughafen günstiger tanken können als am Zielort, nehmen oft zusätzlichen Kraftstoff mit. Dadurch erhöht sich das Gewicht des Flugzeugs, was wiederum zu einem höheren Verbrauch führt. Das widerspricht den Klimazielen der EU.

Die Verordnung begründet dies klar: „Das sogenannte ‚Tankering‘ von Flugkraftstoff erhöht den Kraftstoffverbrauch von Luftfahrzeugen und führt zu unnötigen Treibhausgasemissionen.“ Zudem befürchtet die EU, dass steigende SAF-Kosten innerhalb der Union das Tankering zusätzlich verstärken. Deshalb greifen die neuen Regeln ein.

Meldepflicht für Airlines ab März

Die Verordnung verpflichtet Fluggesellschaften, mindestens 90 Prozent des jährlichen Kraftstoffbedarfs an einem EU-Flughafen auch dort zu tanken. Dies gilt für Flughäfen mit mehr als 800.000 Passagieren oder 100.000 Tonnen Fracht pro Jahr. Ausnahmen bestehen nur in wenigen Sonderfällen, etwa aus Sicherheitsgründen.

Um die Einhaltung sicherzustellen, müssen Airlines regelmäßig Berichte abgeben. Bereits bis zum 31. März 2025 sind detaillierte Angaben über den getankten und nicht getankten Treibstoff für das Vorjahr an die zuständigen Behörden und die Europäische Agentur für Flugsicherheit zu übermitteln.


Hohe Strafen bei Verstoßen

Fluggesellschaften, die die Vorgaben nicht erfüllen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Die EU-Staaten setzen die Höhe der Bußgelder fest. Diese sollen „verhältnismäßig und abschreckend“ sein. Mindestens doppelt so hoch wie die fehlende Treibstoffmenge zum Erreichen der 90-Prozent-Vorgabe kalkuliert zum Jahresdurchschnittspreis.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) äußert Bedenken. „Prinzipiell ist es zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dass sich die EU-Kommission den Wettbewerbsverzerrungen durch die Beimischungsquote für nachhaltige Kraftstoffe (SAF) widmet.“ Durch Tankering könnten Fluggesellschaften aus Drittstaaten die SAF-Quote unterlaufen.

Kritik an hoher Bürokratie

Die Berichtspflichten bedeuten für Fluggesellschaften erheblichen Mehraufwand. Laut BDL gibt es zudem rechtliche Risiken. „Die Anti-Tankering-Regeln und die damit verbundenen Berichtspflichten schaffen ein neues Bürokratiemonster – ohne das Problem der Wettbewerbsverzerrungen im Kern anzugehen.“

Als Alternative bringt der Verband eine „endzielbezogene SAF-Abgabe“ ins Gespräch. Besonders auf Langstreckenflügen könne eine ungleiche Kostenverteilung entstehen. Europäische Airlines müssen den gesamten SAF-Anteil für die Strecke zahlen, während Konkurrenten aus Drittstaaten an Drehkreuzen mit günstigerem Treibstoff umsteigen. Damit entstünden erhebliche Wettbewerbsnachteile für europäische Fluggesellschaften.

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