Neue Betrugsmasche – Stromvertrag untergeschoben und teuer abkassiert

Immer mehr Menschen rutschen unbemerkt in einen neuen Stromvertrag – abgeschlossen an der Haustür durch falsche Vertreter. Die Masche greift bundesweit um sich und funktioniert mit erschreckender Leichtigkeit. Mit gefälschten Ausweisen, Firmenlogos und überzeugendem Auftreten erschleichen sich Betrüger persönliche Daten und kassieren für jeden abgeschlossenen Stromvertrag hohe Provisionen. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt konkrete Tipps zum Schutz vor dieser dreisten Methode (mdr: 16.07.25).


So erkennen Sie die Stromvertrag-Masche

Unangekündigte Besuche angeblicher Stromanbieter sollten misstrauisch machen. Die Täter behaupten, den Zählerstand erfassen zu müssen, und nutzen das Gespräch, um weitere Daten wie Geburtsdatum oder Bankverbindung zu erfragen. „Die Täter treten mitunter sehr professionell auf mit gefälschten Ausweisen, Firmenkleidung und überzeugendem Auftreten“, warnt Claudia Kreft von der Verbraucherzentrale Thüringen. Wer auf die Masche hereinfällt, findet sich wenig später in einem neuen Stromvertrag wieder – oft zu schlechteren Konditionen als zuvor.

Verbraucherschutz warnt vor neuer Betrugsmasche: Stromvertrag an der Haustür untergeschoben – so schützt man sich vor falschen Vertretern
Verbraucherschutz warnt vor neuer Betrugsmasche: Stromvertrag an der Haustür untergeschoben – so schützt man sich vor falschen Vertretern

Die Betrüger profitieren von der Unwissenheit und Unsicherheit ihrer Opfer. Die Dunkelziffer bleibt hoch, denn viele merken den Vertragswechsel erst spät. Provisionszahlungen durch Energieanbieter machen das Geschäftsmodell für Kriminelle besonders attraktiv.

Keine Daten herausgeben – keinen Stromvertrag unterschreiben

Wichtig ist, niemandem ohne schriftliche Vorankündigung Zugang zur Wohnung zu gewähren. Seriöse Stromanbieter melden sich im Vorfeld per Brief. Auch persönliche Daten wie Zählernummer oder Bankverbindung sollten an der Haustür nie preisgegeben werden. Ein echter Anbieter fragt nicht danach – er verfügt bereits über alle nötigen Informationen.

Ein Dienstausweis allein reicht nicht aus. Verbraucher sollten prüfen, ob ein Foto, das Firmenlogo und eine Rückrufnummer enthalten sind. Im Zweifel gilt: Name notieren und selbst beim Energieversorger anrufen – aber ausschließlich über die offizielle Rufnummer, nicht die Nummer auf einer Visitenkarte.

Täuschung durch Druck und falsche Versprechen

Verkäufer an der Tür agieren oft mit Nachdruck und suggerieren Dringlichkeit. Häufig wird behauptet, der monatliche Abschlag falle künftig geringer aus. Tatsächlich aber steigen die Kosten. „Wer da vor der Tür steht, ist nämlich hervorragend darin geschult, Daten und Vertragsabschlüsse zu bekommen und den Überrumpelungseffekt auszunutzen“, erklärt Kreft. Ein Stromvertrag sollte niemals spontan abgeschlossen werden – vor allem nicht unter Druck. Ein solches Gespräch lässt keinen Raum für Vergleich und keine Zeit zum Nachdenken.


Widerruf bei ungewolltem Stromvertrag rechtzeitig nutzen

Wer den Verdacht hegt, Opfer der Masche geworden zu sein, sollte sofort handeln. Spätestens bei Post eines neuen Stromanbieters oder der Kündigungsbestätigung des bisherigen Versorgers ist Eile geboten. Für Haustürgeschäfte gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. „Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben“, rät Kreft. Wurde nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage.

Betroffene sollten zusätzlich ihren bisherigen Anbieter kontaktieren, um die Versorgung zu sichern. Kontoauszüge müssen genau geprüft werden, auch kleine Abbuchungen können Hinweise liefern. Die Verbraucherzentrale bietet in solchen Fällen fundierte und unabhängige Beratung – sowohl telefonisch als auch vor Ort.

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