Netzagentur will Gas im Notfall versteigern

Die Diskussionen um die Gasversorgung bei einer Gasmangellage nehmen zu. Eigentlich ist die Situation im Notfallplan Gas des Bundeswirtschaftsministeriums klar definiert. Allerdings haben sich mehrere Industrievertreter bereits für eine Änderung des Notfallplans ausgesprochen, die Industriebetriebe mit privaten Haushalten gleichstellt. Aus der Bundesnetzagentur kommt jetzt eine neue Variante ins Spiel. Die Bundesnetzagentur will demnach die Bezugsrechte für Gas bei einer Mangellage an den Meistbietenden versteigern.


Notfallplan Gas – Industrie wird zuerst von der Versorgung getrennt

Der aktuelle Notfallplan Gas sieht vor, dass bei einer Gasmangellage zuerst die Abschaltung von Industriebetrieben vor, private Haushalte, Krankenhäuser und andere soziale Einrichten haben dagegen Vorrang. Die Bundesnetzagentur wollte dazu zunächst eine Datenbank mit den Industriebetrieben und ihrem Verbrauch erstellen. Allerdings wollte die Netzagentur vorab kein Ranking erstellen, in welcher Reihenfolge die Trennung der Industriebetriebe von der Versorgung im Notfall erfolgen soll. Dies wollte die Bundesnetzagentur, bei Eintritt des Notfalls in jedem Einzelfall separat entscheiden. Eine Vorgehensweise, die bei akutem Gasmangel eigentlich nur schiefgehen kann, denn es dreht sich um tausende Firmen, die betroffen wären und eine Entscheidung müsse unter Umständen in wenigen Stunden fallen.

Netzagentur will Gas im Notfall versteigern. Versucht sich die Netzagentur aus der Verantwortung zu ziehen?
Netzagentur will Gas im Notfall versteigern. Versucht sich die Netzagentur aus der Verantwortung zu ziehen?
Bild: Eweht, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Industrie will Änderung der Abschaltstrategie

In den letzten Wochen forderte die Industrie eine Änderung des Notfallplans. Industriebetriebe sollen nach Forderung der Industrievertreter privaten Haushalten gleichgestellt sein. Jetzt bringt der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, eine neue Variante ins Spiel. Er will die Bezugsrechte für Gas im Notfall an den Meistbietenden versteigern.


Netzagentur schlägt vor, Gas im Notfall zu versteigern

Dabei verweist Müller auf das Auktionsmodell beim Kohleausstieg. Dadurch hätte man mit ökonomischen Anreizen die effizienteste Abschaltung von Kraftwerken erreicht. Müller will den Markt entscheiden lassen. Seiner Meinung nach wissen die Unternehmen selbst besser als der Staat, wo sich Energie am effizientesten einsparen lässt. Müller reagiert damit auf Reaktionen aus der Industrie. Mehrere Branchen, von der Chemieindustrie bis zur Landwirtschaft, wollten bei der Bundesnetzagentur erreichen, dass sie eine höhere Priorität beim Inkrafttreten der dritten Stufe des Notfallplans erhalten. Karl-Ludwig Kley, der Eon-Aufsichtsratschef, hatte sogar gefordert, der Industrie Vorrang vor den Privathaushalten einzuräumen, selbst dann, wenn die Menschen im Winter in ihren Wohnungen frieren müssten.


Versucht sich die Netzagentur aus der Verantwortung zu ziehen?

Ganz offensichtlich ahnt Müller bereits, dass die Bundesnetzagentur beim Eintreten der Notfallstufe hoffnungslos überfordert sein wird. Mit der Versteigerung der Gasbezugsrechte müsste die Netzagentur selbst keine Abschaltungen entscheiden. Gas erhält derjenige, der am meisten dafür bezahlt. Wer sich das nicht leisten kann, bleibt auf der Strecke. Die Gaspreise werden dadurch noch weiter steigen.

 

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Zuletzt aktualisiert am Dezember 20, 2023 um 0:32 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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