Netzagentur erlaubt Strom- und Gasnetzbetreiber höhere Gewinne – Energie wird noch teurere

Der Präsident der Netzagentur, Klaus Müller, plant, den Unternehmen, die Strom- und Gasnetze betreiben, mehr Spielraum für Gewinne zu geben. Dadurch werden die Kosten für Energieverbraucher steigen (Handelsblatt: 07.06.23).


Netzbetreiber profitieren: Netzagentur plant höhere Rendite für Strom- und Gasnetzbetreiber ab 2024

Die Nachrichten für die Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland sind positiv. Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, plant eine Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung für diese Unternehmen, damit diese eine höhere Rendite erwirtschaften können.

Ab 2024 wird der Eigenkapitalzins für Neuinvestitionen von 5,07 auf 7,09 Prozent steigen, was einem Anstieg um 40 Prozent entspricht. Müller ist überzeugt, dass dies einen starken Anreiz für Investitionen schafft. Die Netzbetreiber haben sich lange darüber beschwert, dass die geplanten Zinssätze ab 2024 die Zinsentwicklung der letzten zwei Jahre nicht widerspiegeln. Mit der Erhöhung reagiert die Behörde nun darauf.

Netzbetreiber profitieren: Präsident der Netzagentur plant höhere Rendite für Strom- und Gasnetzbetreiber ab 2024. Rendite um 40 Prozent erhöht
Klaus Müller, Präsident der Netzagentur plant höhere Rendite für Strom- und Gasnetzbetreiber ab 2024. Rendite um 40 Prozent erhöht
Bild: BNetzA, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der Eigenkapitalzins wird von der Netzagentur festgelegt und ist für die Netzbetreiber von großer Bedeutung, da er bestimmt, welche Rendite die Unternehmen mit ihrem investierten Kapital erzielen dürfen.

Staatliche Regulierung der Netzbetreiber: Bundesnetzagentur erhöht Eigenkapitalzins für mehr Effizienz und fairen Wettbewerb

Die Festlegung des Eigenkapitalzinses ist ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Regulierung des Netzbetriebs, da die Strom- und Gasnetze natürliche Monopole sind.

Die Bundesnetzagentur überwacht die Netzbetreiber, um sicherzustellen, dass sie ihre Monopolstellung nicht missbrauchen. Sie begrenzt die Eigenkapitalrenditen der Unternehmen und schafft Anreize für mehr Effizienz.

Klaus Müller plant, den höheren Eigenkapitalzins nur für neue Investitionen gelten zu lassen und nicht für bestehende Netze. Er betont, dass alle bisherigen Investitionen ordnungsgemäß finanziert sind.


Neue Regulierung für Netzbetreiber: Bundesnetzagentur passt Eigenkapitalzins an veränderte Bedingungen an

Die bereits festgelegte Eigenkapitalrendite für den bestehenden Netzbetrieb wird von der Bundesnetzagentur als ausreichend angesehen. Für neue Investitionen hat der Behördenchef Klaus Müller einen höheren Eigenkapitalzins festgelegt, um die veränderten Zins- und Investitionsbedingungen widerzuspiegeln.

Die Netzbetreiber müssen Investitionen von der Netzagentur genehmigen lassen, um sicherzustellen, dass nur tatsächlich notwendige Investitionen getätigt werden.

Der Eigenkapitalzins setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter der Basiszins, der auf den durchschnittlichen Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere der letzten zehn Jahre basiert. Klaus Müller möchte nun auch den sogenannten „Kapitalkostenaufschlag“ als zeitvariable Zinskomponente einführen, die auf dem aktuellen Zinsniveau des ersten Quartals eines Kalenderjahres für Investitionen im folgenden Jahr basiert.

Dadurch kann die Bundesnetzagentur flexibler auf Veränderungen des Zinsniveaus reagieren. Klaus Müller plant, den Eigenkapitalzins nicht mehr für einen festen Zeitraum von fünf Jahren festzulegen, sondern jährlich die Zinsentwicklung zu analysieren und entsprechend zu handeln.

Mehr Flexibilität und höhere Renditen für Investitionen

Die Bundesnetzagentur betrachtet die bereits festgelegte Eigenkapitalrendite für den bestehenden Netzbetrieb als ausreichend. Jedoch hat Behördenchef Klaus Müller einen höheren Eigenkapitalzins für neue Investitionen festgesetzt, um die veränderten Zins- und Investitionsbedingungen besser abzubilden.

Die Netzbetreiber müssen ihre Investitionen von der Netzagentur genehmigen lassen, um sicherzustellen, dass nur notwendige Investitionen durchgeführt werden.

Der Eigenkapitalzins setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, einschließlich des Basiszinses, der auf den durchschnittlichen Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere der letzten zehn Jahre basiert. Klaus Müller plant, eine weitere Zinskomponente namens „Kapitalkostenaufschlag“ einzuführen, die auf dem aktuellen Zinsniveau des ersten Quartals eines Kalenderjahres für Investitionen im folgenden Jahr basiert.

Dadurch kann die Bundesnetzagentur flexibler auf Veränderungen des Zinsniveaus reagieren. Statt den Eigenkapitalzins für einen festen Zeitraum von fünf Jahren festzulegen, beabsichtigt Klaus Müller, jährlich die Zinsentwicklung zu analysieren und entsprechend zu handeln.


Bundesnetzagentur plant jährliche Anpassung der Zinsen

Bei den Zinsen auf Fremdkapital hat sich die Netzagentur bereits bewegt. Auch hier soll es künftig eine jährliche Anpassungsmöglichkeit geben, die sich an aktuellen Zinsentwicklungen orientiert. Müller kündigte an, seinen Vorschlag zum Eigenkapitalzins nun ebenfalls zur Konsultation zu stellen.

Die Konsultationsverfahren geben beteiligten Unternehmen und Verbänden Gelegenheit, ihre Vorschläge einzubringen. „Wir werden den verschiedenen Argumenten in den nächsten Wochen genau zuhören“, sagte Müller.

Allerdings muss die Behörde die Vorschläge und Argumente nicht beachten. Vielmehr hat sie bei der Festlegung des Eigenkapital- und des Fremdkapitalzinses schon jetzt große Autonomie. Zusätzlich hatte der Europäische Gerichtshof im September 2021 geurteilt, die Autonomie der Regulierungsbehörden müsse weiter gestärkt werden.

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz, das die Umsetzung der Vorgaben des EuGH gewährleisten soll, bereits verabschiedet, es soll im Herbst vom Bundestag beschlossen werden.

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