Trotz der prekären Lage vieler Krankenhäuser schon vor dem rasanten Anstieg der Energiepreise im vergangenen Jahr verspricht der Bund Milliardenhilfe. Die Kliniken behaupten jedoch, dass die Entlastung nicht erfolgt ist, während das Bundesgesundheitsministerium dies dementiert (Ntv: 12.03.23).
Deutsche Krankenhäuser vermissen versprochene Milliardenhilfe zur Abfederung gestiegener Energiekosten
Die Krankenhäuser vermissen die vom Bund versprochene Milliardenhilfe zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert grundlegende Planungsfehler des Hilfsprogramms durch die Bundesregierung. DKG-Präsident Gerald Gaß behauptet, dass der Härtefallfonds so konstruiert sei, dass die meisten Fälle keine Berücksichtigung finden. Laut Gaß werden die versprochenen sechs Milliarden Euro Hilfen für die Kliniken zu reinen Schaufenster-Milliarden.
Eine Erwiderung des Bundesgesundheitsministeriums auf die Kritik der DKG lautet: „Die Darstellung der DKG ist falsch“, so ein Sprecher. Der Bund plant gemäß dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, den Krankenhäusern bis zu sechs Milliarden Euro von Oktober 2022 bis April 2024 zur Verfügung zu stellen. Davon soll die Auszahlung von 1,5 Milliarden Euro in Form von Pauschalzahlungen, abhängig von der Bettenzahl, erfolgen. Die Kliniken kritisieren die Auszahlung der verbleibenden bis zu 4,5 Milliarden Euro. Diese sollen individuell auf der Grundlage der tatsächlichen Energiekosten jedes Krankenhauses berechnet werden. Ein zentraler Kritikpunkt der Krankenhäuser ist die Wahl des Vergleichsmonats März 2022. „Zu diesem Zeitpunkt hatte der Markt bereits auf den Krieg reagiert und die Preise waren im Vergleich zu 2021 bereits erheblich gestiegen“, sagte Gaß.
Krankenhäuser fühlen sich durch Wahl des Vergleichsmonats bei Energiekosten benachteiligt
Eine Sprecherin der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft in Stuttgart beklagt, dass die Wahl des Vergleichsmonats März die Krankenhäuser systematisch benachteiligt, da dieser ein besonders energieintensiver Monat ist und der Großteil der Krankenhäuser auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs und nicht auf Basis eines Jahresdurchschnittsabschlags monatliche Abschläge zahlt. „Der März-Abschlag ist also immer ein überhöhter Vergleichswert, egal welches Jahr man betrachtet“, so die Sprecherin.
Gemäß dem Gesetz sollen die Krankenhäuser zunächst für die erste Tranche der Hilfszahlungen die Energiekosten der drei Monate Oktober bis Dezember 2022 ermitteln und diese mit den Energiekosten des März 2022 vergleichen. Die DKG geht davon aus, dass bundesweit allein im Rahmen dieser ersten Tranche über 710 Millionen Euro ausgezahlt werden könnten, sofern die 4,5 Milliarden gleichmäßig über die Laufzeit des Hilfsprogramms bis ins Jahr 2024 verteilt werden. Laut Daten des Bundesamts für soziale Sicherung wurden bis zum 27. Februar jedoch nur 36,7 Millionen Euro ausgezahlt. Die DKG kommt daher zu dem Schluss, dass lediglich fünf Prozent der möglichen Summe bei den Kliniken ankam.
Kliniken in Not: Kritik an Hilfsprogramm des Bundes zur Abdeckung gestiegener Energiekosten wächst
Die Kritik der Krankenhäuser an dem Hilfsprogramm des Bundes zur Abdeckung der gestiegenen Energiekosten geht weiter. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die eingeschränkte Kostenerstattung. Diese würde nur Strom, Gas und Fernwärme berücksichtigen, während andere Brennstoffe wie Heizöl oder Holzpellets keine Berücksichtigung finden. DKG-Präsident Gaß beklagt, dass die Kliniken dadurch keine Möglichkeit hätten, die versprochenen Hilfen zu erhalten, obwohl die Kostensteigerungen nicht geringer seien als erwartet. Der Härtefallfonds sei so konstruiert, dass die meisten Fälle schlicht nicht berücksichtigt würden.
Die DKG hat zusätzlich kritisiert, dass der Bund inflationsbedingte Kostensteigerungen außer Acht gelassen hat und Kliniken insolvent werden könnten, obwohl Minister Lauterbach versprochen hatte, dass keine Klinik aufgrund gestiegener Energiepreise oder Inflation in Gefahr gerät. Der DKG-Präsident fordert schnelle Abhilfe.
Bundesgesundheitsministerium verteidigt Energie-Hilfsprogramm für Krankenhäuser trotz Kritik
Das Bundesgesundheitsministerium weist die Kritik zurück und argumentiert, dass die Krankenhäuser von der allgemeinen Energie- und Strompreisbremse profitieren und indirekte Energiekosten pauschal ausgeglichen werden. Das Ministerium betont, dass die Krankenhäuser im Gegensatz zu anderen Branchen bevorzugt behandelt werden. Drei Tranchen von insgesamt 1,5 Mrd. Euro sind bis Ende März sicher an die Krankenhäuser gezahlt worden. Das Berechnungsverfahren für die restlichen 4,5 Mrd. Euro bevorzugt laut Ministerium auch die Krankenhäuser im Vergleich zu anderen Branchen, aber es werden nur zusätzliche Energie- und Stromkosten ausgeglichen, die durch den Ukraine-Krieg verursacht sind und nicht allgemeine Kostensteigerungen. Die erste Tranche wurde bereits ausgezahlt, weitere sollen folgen.