Hersteller von Wärmepumpen wegen irreführender Werbung abgemahnt

Zwei Wärmepumpen-Hersteller gerieten ins Visier der Wettbewerbszentrale. Ihre Werbekampagnen versprachen eine Rückerstattung nach der Installation. Doch in der Werbung fehlte eine entscheidende Information. Kunden sollten zunächst die Installation zahlen und anschließend Geld vom Hersteller zurückerhalten. Laut Wettbewerbszentrale entstand der Eindruck, dass diese Rückzahlung zusätzlich zu staatlichen Fördermitteln möglich sei (welt: 19.07.24).


Wärmepumpen-Hersteller in der Kritik: Irreführende Versprechen in der Werbung aufgedeckt

Die Wettbewerbszentrale erkannte in der Werbung zweier Hersteller unlautere Praktiken. Beide Firmen boten einen „Cashback“ von 1000 Euro, jedoch ohne darauf hinzuweisen, dass dies bei Fördermittelanträgen anzugeben ist. Syndikusanwalt Martin Bolm erläutert: „Diese Information fand sich in den Werbeaussagen nicht.“

Wärmepumpen-Hersteller in der Kritik: Irreführende Versprechen in der Werbung aufgedeckt - Wettbewerbszentrale erwirkt Unterlassungserklärung
Wärmepumpen-Hersteller in der Kritik: Irreführende Versprechen in der Werbung aufgedeckt – Wettbewerbszentrale erwirkt Unterlassungserklärung

Die Werbung suggerierte fälschlicherweise doppelte finanzielle Vorteile: staatliche Fördermittel und Cashback vom Hersteller. Der auf der Handwerkerrechnung ausgewiesene Preis spiegelte nicht den tatsächlich gezahlten Preis wider.

Fördermittelbetrug? Wettbewerbszentrale deckt unlautere Wärmepumpen-Werbung auf

Bolm betont, dass diese Praxis der Staatskasse und anderen Antragstellern schade. Die Fördermittel könnten vorzeitig ausgeschöpft sein, was redliche Mitbewerber benachteiligt. Gewerbliche Kunden könnten sich sogar dem Verdacht des Subventionsbetrugs aussetzen. Die Wettbewerbszentrale nahm daher die Werbeaussagen genau unter die Lupe und stoppte die irreführenden Kampagnen.


Irreführende Werbung – Wettbewerbszentrale erwirkt Unterlassungserklärung

Die betroffenen Unternehmen gaben inzwischen eine Unterlassungserklärung ab. Eine Firma ergänzte ihre Werbung um zusätzliche Informationen. Damit sollen künftige Missverständnisse vermieden und die Transparenz für die Kunden erhöht werden. Diese Maßnahmen zeigen, dass die Wettbewerbszentrale ihre Kontrollfunktion ernst nimmt und aktiv gegen unlautere Praktiken vorgeht.

Die Abmahnungen und Änderungen verdeutlichen die Notwendigkeit klarer und vollständiger Informationen in der Werbung. Kunden müssen sich auf die Richtigkeit der Angaben verlassen können. Die Wettbewerbszentrale wird weiterhin wachsam bleiben, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen.

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