Aktuell gibt es in der deutschen Koalitionsregierung eine hitzige Debatte über ein kommendes Heizungsgesetz. Ab dem Jahr 2024 soll es vorschreiben, dass neue und ersetzte Heizungssysteme zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Die Grünen setzen dabei vor allem auf die Nutzung von Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden. Die Koalition hat den ersten Entwurf aus Habecks Wirtschaftsministerium zwar deutlich entschärft, doch Berichten zufolge plant die EU sogar noch strengere Vorschriften als in Habecks Entwurf (Bild: 06.06.23).
EU plant Wärmepumpen-Pflicht ab 2029
Laut einem Bericht der Zeitung „Bild“ könnte es ab 2029 beim Einbau neuer Heizungen fast ausschließlich Wärmepumpen geben. Dies basiert auf einem Entwurf für die Novelle der „Ökodesign-Richtlinie“, die die EU in den nächsten Monaten beschließen könnte. Der Entwurf sieht vor, dass neu installierte Heizungen einen Wirkungsgrad von mindestens „115 Prozent“ haben sollten. Heizungen, die dieses Ziel nicht erreichen, sollen nicht mehr auf dem Markt erhältlich sein. Experten zufolge würden dies Öl- und Gasheizungen ausschließen, da ihr Wirkungsgrad unter 100 Prozent liegt. Die EU-Kommission hat auf Anfrage der Zeitung keine Stellungnahme abgegeben.
Der Wirkungsgrad eines Heizsystems gibt an, wie effizient es die zugeführte Energie in Wärme umwandelt. Je höher die Effizienz einer Heizung ist, desto weniger Energie verbraucht diese und somit fallen auch geringere Kosten an.
Schockierende EU-Pläne: Kommt das Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2029
Laut dem Entwurf der EU-Kommission sollen ab 2029 in neu eingebauten Heizungen einen Wirkungsgrad von mindestens 115 Prozent erreichen. Das würde de facto auf eine Verpflichtung zur Verwendung von Wärmepumpen hinauslaufen. Moderne Gas- oder Ölheizungen mit Brennwert-Technik erreichen keinen so hohen Wirkungsgrad. Die geplante EU-Verordnung könnte daher das deutsche Heizungsgesetz beeinträchtigen.
Der FDP-Fraktionsvize Christian Dürr bezeichnet die Pläne der EU-Kommission als ein Verbot von Gas- und Ölheizungen. Während die Ampelkoalition in Berlin noch an technologieoffenen Lösungen arbeitet, bereite die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von der CDU einen Rechtsrahmen vor, der dieses Ziel konterkarieren würde. Die Union kritisiere das Heizungsgesetz in Berlin, plane aber in Brüssel Schlimmeres.
Eine Sprecherin der Europäischen Kommission in Berlin widerspricht dieser Darstellung. Die aktuellen Energieeffizienzanforderungen für Heizungen seien bereits zehn Jahre alt, daher sei die Aktualisierung der Ökodesign-Richtlinie ein reguläres Verfahren. Die Bezeichnung einer „Wärmepumpen-Pflicht“ sei nicht korrekt, da auch neue Gasheizkessel in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen weiterhin zulässig wären.
Sorgen um Heizungsverbot: EU-Kommission verteidigt neue Vorschriften, doch Details bleiben unklar
Eine Sprecherin der EU-Kommission verteidigt die neue Richtlinie und betont, dass eine Erfassung bestehender Heizungen nicht geplant sei. Die würde bedeuten, dass auch nach 2029 weiterhin ein Weiterbetrieb möglich ist. In der Stellungnahme geht sie allerdings nichts auf den vorgegebenen Wirkungsgrad ein. Eine Vorschrift von 115 würde die Auswahl neuer Heizungen stark einschränken. Selbst moderne Gas- oder Ölheizungen könne diesen Wert nicht erreichen. Eine mögliche Option wäre, die Wirkungsgrade mehrerer Technologien zusammenzurechnen, aber auch das ist im Entwurf nicht eindeutig geklärt.
Die EU-Kommission betont, dass Mitgliedstaaten und Verbände im aktuellen Verfahren umfassend beteiligt werden. Damit sei ein Durchdrücken des Vorschlags nicht möglich. Es gibt noch keine endgültige Entscheidung, da die Gespräche noch laufen. Dennoch sind erste Verbände besorgt über die Entwicklung in Brüssel.
Der Verband Flüssiggas war bereits im Mai alarmiert und warnte vor einem möglichen Verbot von einzeln aufgestellten Heizkesseln ab 2029, einschließlich solcher für den Betrieb mit erneuerbaren Gasen. Laut Hauptgeschäftsführer Andreas Stücke könnten brennstoffbasierte Kessel die Anforderung von 115 Prozent physikalisch nicht erfüllen. Auch hybride Heizsysteme, wie Kombinationen mit Photovoltaik oder Wärmepumpe, könnten betroffen sein.
EU-Vorschriften bedrohen Gas- und Ölheizungen: Sorge um Einschränkungen im deutschen Heizungsgesetz
Im deutschen Heizungsgesetz sind hybride Heizsysteme als Option festgehalten, während eine neu eingebaute Heizung ab 2024 keinen bestimmten Wirkungsgrad erfüllen muss. Die EU-Verordnung könnte jedoch die Möglichkeit für viele Hausbesitzer, die nicht für eine Wärmepumpe infrage kommen, Gas- oder Ölheizungen einzubauen, einschränken. Dies betrifft insbesondere Eigentümer im ländlichen Raum, die keine Option für die Nutzung eines Wärmenetzes haben und somit eine weitere Möglichkeit verlieren, das 65-Prozent-Ziel zu erreichen.
Eine Sprecherin der SPD betonte, dass die deutsche Position im Einklang mit dem Gebäudeenergiegesetz stehen wird und dass die europäische Gesetzgebung entsprechend dem deutschen Recht angewendet wird. Sie stellte klar, dass es keine Vorgaben zur Energieeffizienz geben wird, die ein Verbot von Gasheizungen, auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb, zur Folge haben würden. Die Beratungen über die Novelle der Ökodesign-Richtlinie laufen noch, und sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat müssen der Änderung zustimmen.