Energiewende in der EU: Streit um Förderung von Kohlekraftwerken und Emissionsgrenzen

Die Anpassung der Regeln für den europäischen Strommarkt und Emissionsgrenzen für Kohlekraftwerke geht nicht voran. Die spanische EU-Ratspräsidentschaft möchte die Gespräche rasch abschließen, da in Spanien am 23. Juli Neuwahlen anstehen. Die von der Europäischen Kommission im März vorgestellte Anpassung des Strommarktes soll dazu dienen, dass es nicht erneut zu einer Energiekrise kommt, wie wir sie im letzten Jahr erlebt haben. Damals mussten die Verbraucher hohe Energierechnungen bezahlen, weil die Gaspreise Rekordwerte erreicht hatten (Euractiv: 10.07.23).


EU-Kraftakt: Spanien prescht in Energie-Verhandlungen vor

Es ist jedoch nicht einfach, eine Lösung zu finden, die den unterschiedlichen Arten von Energie und Wirtschaften in allen 27 Ländern gerecht ist. Es gab noch keinen Erfolg. „Wir benötigen mehr Zeit, um einen Text zu erstellen, der für alle passt“, sagte ein EU-Diplomat nach einem Treffen der EU-Botschafter am 30. Juni, bei dem keine Einigung erzielt wurde.

Streit in der EU um Förderung und Emissionsgrenzen. Kohlekraftwerke und Reservekapazitäten: Kollision mit EU-Klimazielen
Streit in der EU um Förderung und Emissionsgrenzen. Kohlekraftwerke und Reservekapazitäten: Kollision mit EU-Klimazielen

In der Zwischenzeit haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments eine politische Übereinkunft über die Anpassung erzielt. Diese muss noch durch eine Abstimmung am 19. Juli im Industrieausschuss des Parlaments bestätigt sein. Währenddessen versucht die spanische EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli die Rolle von Schweden übernommen hat, „so schnell wie möglich“ eine Einigung zu erzielen, so ein EU-Diplomat. Die Minister treffen sich vom 10. bis 12. Juli in Spanien, um über laufende Energie- und Umweltthemen, einschließlich der Anpassung, auf gewohnte Weise zu sprechen.

Am 19. Juni sollten die Energieminister aller 27 EU-Länder eine Reform vereinbaren. Aber die Diskussionen kamen ins Stocken. Sie konnten sich nicht auf staatliche Hilfe für Kohlestrom und die Lebensdauerverlängerung von Kernkraftwerken einigen.


EU ringt um entscheidende Differenzverträge

Ein Dokument, welches der spanischen Ratspräsidentschaft verteilt hat, zeigt, dass diese „Streitpunkte“ immer noch nicht geklärt sind. Das Dokument stammt vom 3. Juli und ging an eine Arbeitsgruppe, die am 6. Juli zusammenkam. Der größte Streit dreht sich um sogenannte Differenzverträge (CFDs). Diese Verträge ermöglichen es den Regierungen, Energieprojekte zu fördern, indem sie den Energieerzeugern ein Mindesteinkommen zusichern. Nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission sollten solche Verträge für alle neuen staatlichen Investitionen in Energieprojekte Pflicht sein.

Aber es gibt Spannungen um staatliche Investitionen in die Verlängerung der Lebensdauer von Kernkraftwerken. Länder wie Luxemburg und Deutschland warnen, dass dies den EU-Binnenmarkt verzerren könnte. Das Dokument schlägt Lösungen vor. Eine davon ist, dass ein Differenzvertrag nur einen bestimmten Anteil des Stroms einer bestehenden Anlage abdecken kann. Wenn das festgelegt ist, könnte man einen Preis festsetzen, der eine effiziente Rückzahlung der Investitionen ermöglicht.

Strommarkt im Umbruch: Die Faktoren, die den Anteil geförderter Stroms bestimmen

Laut dem Dokument der spanischen Ratspräsidentschaft könnten drei Faktoren bestimmen, welcher Anteil des geförderten Stroms abgedeckt ist:

  1. „Bruttoinvestition: Die Strommenge im Rahmen eines Differenzvertrages entspricht dem Verhältnis zwischen der Neuinvestition und dem (inflationsbereinigten) heutigen Wert der ursprünglichen Bruttoinvestition in die Anlage.
  2. Kosten des Neubaus: Das Volumen entspricht dem Verhältnis zwischen der Neuinvestition und den Gesamtkosten für den Bau einer ähnlichen Anlage (gleiche Technologie) heute.
  3. Inkrementelle Lebensdauer: Das Volumen entspricht dem Verhältnis zwischen der Anzahl der Jahre, um die die Lebensdauer der Anlage verlängert wurde, und der ursprünglichen Lebensdauer der Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung.“

Eine weitere von Madrid vorgeschlagene Lösung soll sicherstellen, dass alle EU-Mitgliedstaaten unter gleichen Bedingungen konkurrieren können.

Kohlekraftwerke, Emissionsgrenzen und Reservekapazitäten: Kollision mit EU-Klimazielen

Das könnte erreicht werden, „indem die Höhe der Einnahmen aus der Abrechnung von Differenzverträgen (im Zusammenhang mit Laufzeitverlängerungen) begrenzt wird, die an die Endkunden von Strom, einschließlich der Unternehmen, ausgezahlt werden können“, heißt es in dem Text.

Ein weiteres Problem sind staatliche Gelder für Kohlekraftwerke, die als Notreserve für das Stromnetz bereitstehen. Solche Reservekapazitäten sind besonders wichtig für Länder wie Polen, die viel Strom aus Kohle produzieren. Aber in Ländern, die auf Umweltschutz setzen, wie Spanien, Luxemburg und Deutschland, gibt es Bedenken.

„Ein Markt für Reserven aus Kohlekraftwerken passt nicht zu den EU-Klimazielen“, sagte der stellvertretende Bundeskanzler und Klimaminister Deutschlands, Robert Habeck.


Streit um Förderung und Emissionsgrenzen

„Es ist nicht so, dass Kohlekraftwerke nicht arbeiten sollen – das ist notwendig, solange wir sie benötigen, auch in Deutschland – aber ein zusätzliches Fördersystem für Kohlekraftwerke halte ich für zu weitreichend und nicht im Einklang mit den Zielen, auf die wir uns geeinigt haben“, sagte er weiter.

Um eine Einigung zu finden, muss ein Ausgleich zwischen den Sorgen um die Sicherheit der Energieversorgung nach der Energiekrise und dem Ziel, die europäischen Klimaziele zu erreichen, gefunden werden, so ein Text, den die spanische Ratspräsidentschaft verteilt hat. „In diesem Zusammenhang könnten verschiedene Bedingungen als Vorbedingung für die Änderung der Emissionsgrenzen für Kraftwerke im Rahmen der Kapazitätsmechanismen festgelegt werden“, steht in dem Text, ohne zu erklären, wie das genau aussehen könnte.

Die letzte Reform der EU-Reservemärkte, auf die man sich 2018 einigte, hat die Kohlebeihilfen begrenzt. Sie hat eine CO₂-Emissionsgrenze von 550 g pro Kilowattstunde für alle neuen Kraftwerke eingeführt. Dieser neue Standard gilt ab 1. Juli 2025 auch für bestehende Kraftwerke. Aber es gibt eine „Schutzklausel“ für Reserveverträge, die vor dem 31. Dezember 2019 abgeschlossen sind.

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Zuletzt aktualisiert am September 25, 2024 um 11:30 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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