Energieeffizienzgesetz: Neue Regulierungen bedrohen Deutschlands Wirtschaft

Nach dem anhaltenden Streit über das Gebäudeenergiegesetz (Blackout-News: 28.03.23) gibt es nun neuen Ärger um das Energieeffizienzgesetz. Klimaschutzminister Habeck plant, den Energieverbrauch in Deutschland drastisch zu reduzieren. Wirtschaftsexperten warnen bereits vor einem Verlust an Wohlstand (Focus: 02.06.23).


Die unbemerkte Bedrohung des Energieeffizienzgesetzes und die drastischen Folgen für Deutschland

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als „Habecks Heiz-Hammer“, ist vielen Bürgern bereits bekannt. Neu auf dem Markt der geplanten Gesetze ist diese Woche das sogenannte Wärmeplanungsgesetz, das von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) geleitet wird. Kritiker sehen darin trotz einiger richtiger Ansätze ein Bürokratiemonster.

Die unbemerkte Bedrohung durch Habecks neues  Energieeffizienzgesetz und die drastischen Folgen für Deutschland
Die unbemerkte Bedrohung durch Habecks neues Energieeffizienzgesetz und die drastischen Folgen für Deutschland

Das Energieeffizienzgesetz mit dem Kürzel EnEfG befindet sich bereits einen Schritt weiter, jedoch weitgehend unbemerkt. Der Inhalt des Gesetzes ist ebenfalls bedeutend: Die Ampel-Koalition plant, den deutschen Energieverbrauch bis 2030 gesetzlich um mehr als ein Viertel zu reduzieren. Es gibt bereits Kritik sowohl aus den eigenen Reihen als auch von der Wirtschaft, die besonders betroffen wäre.

Kostspielige Maßnahmen für Unternehmen, aber wer trägt die Last?

Am 19. April wurde die Energie-Diät nach Habeck im Bundeskabinett beschlossen. Am 25. Mai fand die erste Diskussion im Bundestag statt. Das EnEfG soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten und in den folgenden Jahren den deutschen Endenergieverbrauch um 26,5 Prozent gegenüber 2008 reduzieren. Das entspricht einer Senkung um 22 Prozent im Vergleich zu heute. Trotz des Namens zielt das Gesetz nicht primär auf Effizienz ab, sondern auf eine Begrenzung des Energieverbrauchs.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, plant, den Energieverbrauch in Deutschland erheblich zu senken. Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz“ geht das Bundesministerium vor der noch nicht in Kraft getretenen EU-Richtlinie voran. Unternehmen müssten dabei jedoch kostspielige Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise verpflichtende Energieverbrauchskontrollen.


Darüber hinaus soll die öffentliche Hand als Vorbild dienen. Das Gesetz legt konkrete Einsparziele für staatliche Einrichtungen fest. Es werden auch spezifische Energiestandards explizit für Rechenzentren vorgeschrieben. Habeck ist davon überzeugt: „Um den Klimaschutz und die Energiewende erfolgreich umzusetzen, müssen wir auch die Verbrauchsseite stärker berücksichtigen.“ Er fährt fort: „Es ist unser gemeinsames Ziel, den Energieverbrauch in Deutschland deutlich und nachhaltig zu reduzieren. Im letzten Jahr haben wir bereits gezeigt, dass dies möglich ist. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir nun einen klaren Rahmen dafür.“

Die Widersprüche der Energiepolitik – Kritiker fordern dringende Verbesserungen im Energieeffizienzgesetz

Die Wirtschaftspolitik wirkt nicht kohärent. Es ist widersprüchlich, einerseits auf Energieeinsparungen zu drängen und andererseits einen verbilligten Industriestrompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde ins Spiel zu bringen. Habeck hat diesen Widerspruch bisher noch nicht aufgelöst.

Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, hat bereits darauf hingewiesen: „Das Energieeffizienzgesetz soll europäisches Recht in Deutschland umsetzen. Damit dieser Entwurf gut wird, sind noch viele Verbesserungen erforderlich: Das Gesetz muss mehr Nutzen bringen, als es Kosten verursacht.“

Laut Kruse ist dies im aktuellen Entwurf nur unter optimistischen Annahmen gewährleistet. Eine Maßnahme zur Verbesserung des Entwurfs und zur Erleichterung der Umsetzung für die Wirtschaft wäre das Reduzieren unnötiger Bürokratie.

Der renommierte Ökonom Clemens Fuest, Leiter des Ifo-Instituts, warnt in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“: Wenn die Politik den Energieverbrauch in dieser Weise einschränkt, wird der Wohlstand in Deutschland erheblich beeinträchtigt.

Besonders ärgert ihn: „All dies wäre diskutabel, wenn es zwingende ökonomische oder ökologische Gründe für die Kürzung des Energieverbrauchs gäbe. Aber der Energieverbrauch an sich schadet der Umwelt nicht, sondern der Einsatz fossiler Energien.“

Die deutsche Politik möchte in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Zeit ein Gesetz verabschieden, das den Energieverbrauch unnötig einschränkt und erhebliche wirtschaftliche Risiken birgt. Für Fuest rechtfertigt es sich nicht, dass die deutsche Politik damit den EU-Vorgaben folgt, da die Bundesregierung an diesen Vorgaben mitgewirkt hat.


Das Energieeffizienzgesetz – die wichtigsten Regelungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nennt die wichtigsten Regelungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wie folgt:

  1. Energieeffizienzziele: Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland bis 2030 fest. Auch Ziele für 2040 und 2045 werden aufgezeigt, die jedoch 2027 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Die Bundesregierung wird regelmäßig über die Wirkung des Gesetzes und den Stand der Zielerreichung informieren.
  2. Energieeinsparpflichten von Bund und Ländern: Der Bund und die Länder sind verpflichtet, ab 2024 jährlich Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen, die bis 2030 Endenergieeinsparungen von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) pro Jahr erreichen sollen. Der Bund wird seine Maßnahmen im nächsten Integrierten Klima- und Energieplan (NECP) zusammenfassen und der EU-Kommission vorlegen.
  3. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand: Die öffentliche Hand soll eine Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz übernehmen. Dazu werden Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt, und es sind Energieeffizienzmaßnahmen mit dem Ziel einer jährlichen Gesamtendenergieeinsparung von 2 Prozent umzusetzen. Die Entscheidung über diese Maßnahmen liegt bei den öffentlichen Einrichtungen von Bund und Ländern.
  4. Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen: Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch (über 15 GWh pro Jahr) sind verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Die Unternehmen treffen die Entscheidung über die konkreten Effizienzmaßnahmen.
  5. Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren: Neue Rechenzentren müssen Energieeffizienzstandards einhalten, eine minimale Luftkühlungstemperatur einhalten und Abwärme nutzen. Bestehende Anlagen sollen ihren Stromverbrauch effizienter gestalten. Die Betreiber von Rechenzentren werden dazu ermutigt, verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen.
  6. Vermeidung und Verwendung von Abwärme: Unternehmen sind verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, falls dies nicht möglich ist, zu nutzen (Abwärmenutzung).

Wie Deutschlands Energieeffizienzgesetz die Ziele bis 2045 erreichen will – Kritiker warnen vor Kosten und Bürokratie

Laut dem Ministerium ergänzen diese konkreten Einsparmaßnahmen des Energieeffizienzgesetzes bereits bestehende Fachgesetze wie das Gebäudeenergiegesetz, Förderprogramme und ökonomische Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs. Dieser Mix aus Instrumenten bildet die Grundlage für die Erreichung der Ziele bis 2030, 2040 und 2045.

Der Gesetzentwurf umfasst 86 Seiten, und wie in den vorherigen Gesetzentwürfen zur Energie- und Heizwende gibt es keine Alternativen angegeben. Denn das Kohlendioxid-Preissignal durch den Emissionshandel reicht allein für viele Unternehmen nicht aus, um die vorhandenen Effizienzpotenziale zu realisieren.

Angesichts der wirtschaftlichen Situation, insbesondere der Rezession, in die Deutschland gerutscht ist, drängen Kritiker darauf, dass die Abgeordneten sorgfältig prüfen, ob sie die betroffenen Unternehmen tatsächlich mit mehr Bürokratie und Kosten belasten wollen. Vor allem sollte Deutschland die europäischen Vorgaben nicht übererfüllen.

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