DEKRA-Messung bestätigt: Windpark Königseiche überschreitet Lärmrichtwert

Am Windpark Königseiche bei Uhingen-Baiereck überschreiten zwei Nordex-Anlagen laut DEKRA den nächtlichen Lärmrichtwert. Die Stadt Uhingen veröffentlichte das Ergebnis am 16. Juni 2026. Anlass waren Beschwerden seit der Inbetriebnahme im Dezember 2024. Besonders betroffen sind Einwohner von Baiereck. Außerdem stellte DEKRA tonale Geräusche bei verschiedenen Betriebszuständen fest. Die Genehmigung erlaubt solche auffälligen Töne jedoch nicht. Deshalb drohen den Anlagen weitere Drosselungen, Nachtabschaltungen oder eine vorläufige Stilllegung.


Lärmrichtwert in Baiereck laut DEKRA deutlich überschritten

Die beiden Windräder stehen am Standort GP-05 Sümpflesberg, der auch Königseiche heißt. DEKRA erwartet nachts Werte zwischen 41 und 42 dB(A). Der zulässige Lärmrichtwert liegt jedoch bei 40 dB(A). Bereits der Grundpegel überschreitet damit die maßgebliche Grenze. Außerdem liegen mehrere Wohnhäuser im betroffenen Bereich. Die Messung widerspricht deshalb der früheren Schallprognose.

DEKRA bestätigt am Windpark Königseiche erhöhte Nachtwerte. Der Lärmrichtwert wird überschritten, tonale Geräusche verschärfen die Belastung
DEKRA bestätigt am Windpark Königseiche erhöhte Nachtwerte. Der Lärmrichtwert wird überschritten, tonale Geräusche verschärfen die Belastung
Bild: Shutterstock

Noch stärker wirkt sich die festgestellte Tonhaltigkeit aus. DEKRA berechnete bei Volllast einen Zuschlag von 5 dB(A). Im Schwachlastbetrieb beträgt der Zuschlag dagegen 4 dB(A). Dadurch steigt der bewertete Pegel auf bis zu 45 dB(A). Weitere Zuschläge könnten den Wert zusätzlich erhöhen. Die Bürgerinitiative Pro Schurwald nennt deshalb mögliche Pegel bis 50 dB(A).

Getriebewechsel beseitigte die auffälligen Geräusche nicht

Die Lärmbeschwerden begannen kurz nach dem Start des Windparks. Sachverständige erkannten 2025 tonale Anteile an beiden Anlagen. Deshalb ließen Betreiber und Hersteller die Getriebe austauschen. Der Wechsel erfolgte im August 2025. Die Beschwerden endeten jedoch nicht. Einwohner meldeten nach dem Neustart erneut Brummtöne und rhythmische Wischgeräusche.

Eine weitere Messung folgte im März 2026. Dabei traten erneut auffällige Töne bei bestimmten Windgeschwindigkeiten auf. Das Landratsamt bewertete den allgemeinen Nachtwert damals dennoch als eingehalten. Deshalb sagte der Betreiber eine Drosselung bei höheren Windgeschwindigkeiten zu. Eine behördliche Abschaltung erfolgte jedoch nicht. Die neuen DEKRA-Werte verändern nun die Grundlage dieser Bewertung.

Genehmigung verlangt Betrieb ohne tonale Geräusche

Der Genehmigungsbescheid erlaubt keinen Betrieb mit wahrnehmbarer Tonhaltigkeit. Tonale Geräusche können deshalb auch unterhalb einzelner Messgrenzen rechtlich relevant sein. Außerdem erhöhen die vorgeschriebenen Zuschläge den berechneten Beurteilungspegel. Der gemessene Lärmrichtwert lässt sich daher nicht ohne diese Geräuschanteile bewerten. Die Behörde muss nun konkrete Einschränkungen prüfen. Dazu zählen Drosselungen, nächtliche Abschaltungen und technische Änderungen.

Die Bürgerinitiative Pro Schurwald fordert die sofortige Stilllegung beider Anlagen. Sie bewertet den aktuellen Betrieb als genehmigungswidrig. Eine endgültige rechtliche Entscheidung liegt jedoch noch nicht öffentlich vor. Die zuständige Behörde kann zunächst mildere Maßnahmen anordnen. Diese müssen den Schutz der Einwohner jedoch nachweisbar gewährleisten. Eine Stilllegung kommt deshalb infrage, falls andere Maßnahmen nicht ausreichen.


Reale Messwerte liegen über der früheren Schallprognose

Die frühere Prognose beruhte auf der DIN ISO 9613-2 und dem ergänzenden Interimsverfahren. Für einen untersuchten Punkt errechnete sie rund 38,4 dB(A). DEKRA kommt nun jedoch auf höhere Werte. Das hügelige und bewaldete Nassachtal beeinflusst die Schallausbreitung erheblich. Außerdem können Windrichtung und Wetterlage die Belastung verändern. Einzelne Modellwerte bilden solche Bedingungen nicht immer vollständig ab.

Der Fall belegt jedoch nicht automatisch Fehler bei allen Windkraftprognosen in Süddeutschland. Dafür wären Messreihen an vielen vergleichbaren Standorten erforderlich. Die Ergebnisse zeigen dennoch einen konkreten Kontrollbedarf in schwierigem Gelände. Langzeitmessungen könnten deshalb zuverlässigere Belastungswerte liefern. Für Baiereck zählt nun die behördliche Reaktion. Sie entscheidet, ob die Anlagen nachts weiterlaufen dürfen.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Stadt Uhingen (16.06.26)Filstalwelle (16.06.26)ZVW (13.05.26)SWR (12.05.26)

Lesen Sie auch:

Nach oben scrollen