Das überarbeitete Heizungsgesetz – 111 Seiten Änderungen mit bisher unbekannten Details

Endlich ist der schriftliche Entwurf des geänderten Heizungsgesetzes verfügbar. Die Ampel-Koalition hat die lang erwarteten Änderung en am Heizungsgesetz vorgelegt. Das 111 Seiten umfassende Dokument vergleicht die geplanten Änderungen mit dem ursprünglichen Entwurf von Robert Habeck (Grüne), der aus dem Wirtschaftsministerium stammt. Die Regierungskoalition hat das Dokument kurz vor der Frist der Opposition fertiggestellt. Die Opposition hatte gefordert, dass die Änderungspläne bis zum Freitagmittag vorliegen müssen, um die Beratungen noch in der nächsten Woche vor der Sommerpause durchführen zu können (Welt: 30.06.23).


Neuer Entwurf zum Heizungsgesetz veröffentlicht: Streit um Änderungen und fehlende Details – Was steht im Papier?

Nach langem Streit zwischen den Koalitionsparteien liegt nun erstmals der schriftliche Entwurf des zum wiederholten Male geänderten Gesetzes vor. In den letzten Wochen wurden angebliche Kompromisse verkündet. Doch kurz nach der Veröffentlichung gab es bereits wieder unterschiedliche Interpretationen der Grünen und der FDP. Der neue Gesetzestext unterscheidet sich erwartungsgemäß deutlich vom ursprünglichen Entwurf des Wirtschaftsministeriums. Jetzt muss geprüft werden, ob alle Vereinbarungen zwischen den Koalitionsparteien in dem neuen Dokument umgesetzt wurden. Es gibt anscheinend auch bisher unbekannte Änderungen.

Neuer Entwurf zum Heizungsgesetz veröffentlicht: Streit um Änderungen und fehlende Details - Beratungspflicht nach staatlichen Vorgaben
Neuer Entwurf zum Heizungsgesetz veröffentlicht: Streit um Änderungen und fehlende Details – Beratungspflicht nach staatlichen Vorgaben

Neue Regeln für Heizungen: Kommunale Entscheidungen und Beratungspflicht

Eine wichtige Änderung im Heizungsgesetz betrifft den Paragrafen 71, der vorschreibt, dass vor dem Inkrafttreten der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss. Ursprünglich sollten dabei drei verschiedene Größen von Gemeinden berücksichtigt werden, jedoch fehlt in dem Papier die Gruppe der kleinsten Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.

Des Weiteren gibt es laut den geplanten Änderungen keinen automatischen Übergang zu den Regeln des Heizungsgesetzes, sobald eine kommunale Wärmeplanung vorhanden ist. Stattdessen muss die zuständige Stelle auf Landesebene offiziell beschließen, dass das GEG in einem bestimmten Gebiet gelten soll, wobei ein bereits vorhandener Wärmeplan berücksichtigt wird.

Im neuen Entwurf ist auch eine Regelung vorgesehen, die besagt, dass Personen, die sich für eine Gas-, Öl- oder Holzheizung entscheiden, vorher von qualifizierten Energieberatern beraten werden müssen. Die Bundesregierung befürchtet jedoch, dass die Berater den Kunden falsche Empfehlungen geben könnten. Aus diesem Grund sieht der neue Paragraf 71 vor, dass die Berater sich an die Vorgaben des Staates halten müssen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sollen bis zum 1. Januar 2024 Informationen bereitstellen, die als Grundlage für die Beratung dienen sollen.


Debatte über Beratungsvorgaben und Preisspekulationen bei Energieberatern

Die genaue Ausgestaltung der Beratungsvorgaben durch die Ministerien wird voraussichtlich zu weiteren Diskussionen führen. Selbst qualifizierte Energieberater können nicht mit Sicherheit vorhersagen, wie sich die Preise für Wärmepumpenstrom, Öl, Gas und CO₂-Zertifikate entwickeln werden.

Fragwürdig wäre es, wenn die Bundesregierung die Energieberater verpflichten würde, Informationen zu verbreiten, die letztendlich auf unsicheren Marktprognosen beruhen.

Besonders im Hinblick auf die bevorstehenden bayerischen Landtagswahlen werden im neuen Paragrafen 71g praktisch alle preistreibenden Auflagen für Holz- und Pelletheizungen gestrichen. Ursprünglich war vorgesehen, dass bei der Nutzung fester Biomasse bestimmte Anforderungen erfüllt werden müssen, wie beispielsweise der Einbau eines Pufferspeichers in bestimmten Dimensionen, die Ergänzung durch eine solarthermische Anlage und die Reduzierung von Staubemissionen um 80 Prozent.

Laut Schätzungen des Holzpellet-Verbandes hätten diese Auflagen die Kosten für Holzheizungen um 50 Prozent erhöht und sie wirtschaftlich unrentabel gemacht. Mit der vorgeschlagenen Formulierungshilfe wird diese Sorge den Befürwortern von Kaminen und Holzöfen nun genommen.

Parteien uneins über neue Änderungen im Heizungsgesetz

Es ist noch unklar, ob alle Parteien mit den schriftlichen Änderungen einverstanden sind. Die ersten Politiker, die sich erleichtert über den neuen Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium äußerten, waren die stellvertretenden Fraktionschefs der Grünen, Julia Verlinden und Andreas Audretsch. In einer frühen Stellungnahme erklärten sie, dass die vereinigten Änderungsanträge zum Gebäudeenergiegesetz jetzt an den Ausschuss weitergeleitet wurden. Sie freuen sich, dass der Weg für das weitere Verfahren und somit für eine gerechte und nachhaltige Wärme frei ist.

Die Grünen-Politiker setzen darauf, dass es dank des neuen Textentwurfs am Montag zur Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Klima und Energie kommen kann. Dadurch sei zumindest aus ihrer Sicht eine umfassende Beratung der Vorschläge der Koalition gewährleistet.


Grüne Politiker sehen neue Formulierungshilfe als Meilenstein für den Klimaschutz

Die Grünen-Politiker Verlinden und Audretsch loben die neue Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums als bedeutenden Schritt für den Klimaschutz. Sie betonen, dass das Ziel, die Förderung für klimaneutrale Wärme auf 70 Prozent zu erhöhen, eingehalten werde. Dadurch könnten alle Menschen am Klimaschutz in ihren eigenen Häusern teilhaben und auf eine Vielzahl von Technologien zurückgreifen.

Nachdem Kritiker den ursprünglichen Entwurf von Wirtschaftsminister Habeck als zu drastisch empfunden hatten, unterstützen die Grünen-Politiker nun eine vorsichtigere Vorgehensweise. Sie betonen, dass sie mit dem neuen Heizungsgesetz schrittweise eine nachhaltige Heizung ermöglichen wollen und damit einen großen Schritt in Richtung Klimaneutralität gehen.

Auch die FDP-Fraktion hat die Formulierungshilfe geprüft und als Grundlage für die Expertenanhörung am Montag akzeptiert. Fraktionschef Dürr erklärt, dass die FDP große Bedenken gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hatte, jetzt aber die neue Version unterstützt.

Kein Zwang zum Ausbau der Gasheizung, Opposition kritisiert Verfahren

Laut Ausschussvorsitzendem Klaus Ernst sind die Unterlagen für die Anhörung erst am Mittag eingegangen. Aufgrund der Mehrheit im Ausschuss sei er gezwungen, die Anhörung für Montag einzuberufen. Die Opposition kritisiert das Verfahren heftig und bemängelt die kurzen Fristen sowie die mehrfachen Nachverhandlungen zwischen den Ampel-Partnern.

FDP-Vertreter Dürr betont, dass niemand seine funktionierende Gasheizung ausbauen müsse und sie jederzeit reparieren könne. Der Staat werde eine kommunale Wärmeplanung vorlegen, bevor die Vorgaben greifen. Dadurch werde es auch weiterhin möglich sein, eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einzubauen.

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann plant, das Verfahren mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen (Blackout-News: 03.07.23).

Das Gesetz soll nach Willen der Regierung bis Freitag das Parlament passieren. Experten und Verbände kritisieren, dass es unmöglich sie in dieser kurzen Zeitz den Gesetzestext ausreichend zu überprüfen.

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