Die Baubranche hat Kritik an der geplanten Umsetzung des Infrastruktur-Sondervermögens für die Bundesländer geäußert. Es sei zwar „grundsätzlich richtig und unterstützenswert“, dass Länder und Kommunen mit 100 Milliarden Euro am Sondervermögen beteiligt werden, erklärte am Mittwoch der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller. Die Weichenstellung des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens für Länder verkenne „jedoch die Realität vor Ort und steht dem eigentlich gewollten politischen Ziel entgegen“.
„Wir können es nicht nachvollziehen, warum die sogenannte Zusätzlichkeit aus dem Gesetz gestrichen wurde und für die Bundesländer nicht mehr gelten soll“, kritisierte Müller. „Mit der Folge, dass einige Bundesländer bereits ihre regulären Investitionsetats kürzen und die Lücke mit den Mitteln aus dem Sondervermögen auffüllen.“ Den Bürgerinnen und Bürgern sei dieses Vorgehen nicht vermittelbar, schließlich sei das Sondervermögen als zusätzliche Investition verkauft worden.
„Es ist enttäuschend, dass die Länder darauf gedrungen haben, die Verpflichtung für tatsächlich zusätzliche Investitionen zu streichen“, erklärte auch der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa. Die Investitionen müssten „klipp und klar für unsere Infrastruktur genutzt werden“. Pakleppa betonte: Sie „dürfen nicht einfach in den allgemeinen Haushalten von Ländern und Kommunen versickern“.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch die rechtlichen Voraussetzungen, um den Ländern und Kommunen ihren Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung, dass die Länder die Mittel für zusätzliche Investitionen verwenden müssen, findet sich allerdings nicht mehr im Gesetzentwurf. Darauf hätten sich Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz verständigt, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie kritisierte als „Fehler“ zudem, dass die Länder selbst festlegen sollen, wie viel sie von ihren jeweiligen Geldern aus dem Sondervermögen an die Kommunen weiterleiten. „So ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Kommunen nur einen Bruchteil der insgesamt 100 Milliarden Euro erhalten werden“, betonte Müller. Die Kommunen würden allerdings „die Hauptverantwortungslast vor Ort schultern“.
Zuerst war geplant gewesen, dass die Länder den Kommunen mindestens 60 Prozent der jeweiligen Gelder weiterleiten müssen. Doch auch dieser Punkt fiel in den Verhandlungen von Bund und Ländern weg. Es sei den Bundesländern darum gegangen, mehr Flexibilität zu erhalten, sagte der Sprecher des Finanzministeriums dazu.
AFP