Leitfaden aus Hannover: AfD-Kandidaten verlieren ohne Richter ihre Wahlchance

ein Kommentar unseres Autors Klaus Bastian

Hannover und Lüneburg, 29. Juli 2026: Der Kreiswahlausschuss verweigerte Stephan Bothe mit 6:1 Stimmen die Teilnahme an der Landratswahl. Nach Martin Sichert, Justin Vogel und Thorsten Moriße trifft das Verfahren damit mindestens den vierten AfD-Bewerber in Niedersachsen. Kein Gericht ordnete zuvor einen dieser Ausschlüsse an. Stattdessen liefern Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz Bewertungen, während parteipolitisch rekrutierte Ausschüsse über die Zulassung entscheiden. Ein Leitfaden des Innenministeriums steuert dabei die Prüfung von Parteiämtern, Mandaten und öffentlichen Aussagen. Die Bewerber verlieren sofort ihre Wahlchance, obwohl die umfassende gerichtliche Kontrolle regelmäßig erst nach der Wahl folgt.


Leitfaden verschiebt die Entscheidung in die Verwaltung

Das neue Verfahren beginnt nicht vor einem Richter, sondern innerhalb der Verwaltung. Sobald Wahlleitung oder Wahlausschuss „tatsächliche Anhaltspunkte“ erkennen, schalten sie die Kommunalaufsicht ein. Diese darf öffentliche Quellen auswerten und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, der allerdings auch dem Innenministerium untersteht, anfordern. Danach übermittelt sie ihre Einschätzung an den Wahlausschuss. Dessen einfache Mehrheit entscheidet schließlich darüber, ob der Kandidat auf dem Stimmzettel erscheint.

Ein Leitfaden lenkt Verfassungstreue-Prüfungen, während politisch besetzte Ausschüsse Kandidaten ohne vorheriges Richterurteil ablehnen
Ein Leitfaden lenkt Verfassungstreue-Prüfungen, während politisch besetzte Ausschüsse Kandidaten ohne vorheriges Richterurteil ablehnen
Bild: Shutterstock

Damit ersetzt eine behördliche Prognose zunächst die richterliche Feststellung. Es braucht weder eine strafrechtliche Verurteilung noch ein Urteil über verfassungsfeindliches Handeln. Auch ein vorheriger Entzug politischer Rechte ist nicht nötig. Deshalb greift der Staat zuerst in das passive Wahlrecht ein und kontrolliert die Rechtmäßigkeit später. Gerade bei einer Wahl ist diese Reihenfolge demokratisch kaum hinnehmbar, denn eine Wahlwiederholung ist, selbst wenn die Gerichte den Ausschluss als unzulässig erklären, kaum möglich.

Leitfaden macht Parteiarbeit zum Belastungsmerkmal

Der Leitfaden erklärt zwar, dass eine bloße Parteimitgliedschaft nicht automatisch genügt. Er misst herausgehobenen Parteiämtern jedoch ausdrücklich besondere Bedeutung zu. Außerdem können Mandate, Wahlwerbung, Mitgliederwerbung und organisatorische Unterstützung, also ganz normale Parteiarbeit, in die Gesamtbewertung einfließen. Damit liefert normale politische Arbeit jene zusätzlichen Merkmale, die neben der Mitgliedschaft für einen Ausschluss benötigt werden können. Wer in einer legalen Partei besonders aktiv ist, gerät folglich leichter ins Visier.

Der Landkreis Friesland berücksichtigte bei Martin Sichert unter anderem seine Parteifunktionen und sein Bundestagsmandat. Dazu kamen öffentliche Äußerungen sowie die Bewertung der obersten Kommunalaufsicht. Der Wahlausschuss übernahm diese Argumentation und lehnte Sichert mit 6:1 Stimmen ab. Damit kann ausgerechnet die demokratische Bekanntheit eines Politikers zu einem belastenden Faktor werden. Das Mandat, das ihm Wähler übertragen haben, erleichtert dann groteskerweise die Begründung seines Ausschlusses von einer anderen Wahl.


Politische Konkurrenten entscheiden über den Stimmzettel

Der entscheidende Wahlausschuss ist jedoch kein unabhängiges Richterkollegium. Neben dem Wahlleiter gehören ihm sechs Mitglieder an, die Parteien und Wählergruppen vorschlagen. Das Gesetz verpflichtet sie zwar zur unparteiischen Amtsführung. Trotzdem entscheiden politisch benannte Personen über die Zulassung eines politischen Konkurrenten. In Lüneburg stimmten Vertreter von Grünen, SPD, CDU, FDP und Linken gegen Bothe. Nur die AfD-Vertreterin unterstützte seine Kandidatur.

Diese Zusammensetzung beweist keine persönliche Befangenheit. Sie erzeugt jedoch einen massiven strukturellen Interessenkonflikt. Ehrenamtliche Parteivertreter sollen anhand von Behördenmaterial komplexe verfassungsrechtliche Prognosen treffen. Der Leitfaden gibt ihnen dafür den Bewertungsrahmen vor, während ein Gericht zunächst außen vor bleibt. Ludwigshafen zeigte 2025 bereits die Folgen. Dort lehnte der Wahlausschuss Joachim Paul ebenfalls mit 6:1 Stimmen ab. Das Oberverwaltungsgericht verwies auf das spätere Wahlprüfungsverfahren und ließ entscheidende Tatsachenfragen ausdrücklich offen. Die Wahl fand dennoch ohne Paul statt.

Das Auswärtige Amt bezeichnete 2024 sogar das gerichtlich beschlossene Verbot der thailändischen Move-Forward-Partei als „harten Rückschlag für die Demokratie“. Alle demokratischen Parteien müssten ihren Wählerauftrag frei ausüben können, erklärte das Ministerium damals. Diese Auslandskritik liefert jedoch nur den Spiegel. Der eigentliche Skandal liegt im deutschen Verfahren: Behörden sammeln Material, ein Ministerium formuliert den Prüfrahmen und politische Ausschüsse entfernen Kandidaten ohne vorherige richterliche Entscheidung. Ein Eingriff dieser Tragweite gehört deshalb zwingend vor dem Wahltag vor einen unabhängigen Richter. Alles andere macht das passive Wahlrecht von Verwaltungsprognosen und politischen Mehrheiten abhängig.

Verfasser: Klaus Bastian – Blackout News
Verwendete Quellen: Rundblick Niedersachsen (29.07.26)Welt (29.07.26)ntv (28.07.26)ntv (28.07.26)Landkreis Friesland (22.07.26)Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue (Stand: 29.07.26)

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