Wahlausschluss: Politische Gegner lassen AfD-Kandidaten vom Stimmzettel streichen

ein kritischer Kommentar unseres Autors Klaus Bastian

Niedersachsen, Juli 2026: Der Wahlausschluss des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert zeigt, wie politische Konkurrenz bereits vor einer Abstimmung beseitigt werden kann. Reinhild Goes erhielt trotz einer Zulassungsempfehlung der örtlichen Wahlleitung zunächst keine Freigabe. Auch dem AfD-Landratskandidaten Stephan Bothe droht nach einer Empfehlung des Innenministeriums der Ausschluss. Dagegen ließen die Wahlausschüsse Jessica Schülke in Hannover und Robert Preuß in Gifhorn zu. Das rot-grüne Kommunalwahlrecht erlaubt dabei die Auswertung von Verfassungsschutzmaterial und politischen Äußerungen. Anschließend entscheiden parteipolitisch besetzte Wahlausschüsse über konkurrierende Bewerber. Eine vollständige gerichtliche Prüfung folgt häufig erst nach der Wahl. Zugleich kritisiert UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan solche vagen Extremismusbewertungen als „nicht mit internationalen Standards vereinbar“.


Ludwigshafen lieferte die Blaupause für den Wahlausschluss

Joachim Paul durfte 2025 nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten. Der Wahlausschuss stützte sich dabei auf Material des Verfassungsschutzes. Doch die Verwaltungsgerichte prüften die Vorwürfe vor der Abstimmung nicht vollständig. Stattdessen verwiesen sie Paul auf das spätere Wahlprüfungsverfahren. Deshalb fand die Wahl ohne den Bewerber einer nicht verbotenen Partei statt.

Der Wahlausschluss zeigt, wie Behörden und Parteigremien politische Gegner noch vor einer gerichtlichen Prüfung vom Stimmzettel entfernen
Der Wahlausschluss zeigt, wie Behörden und Parteigremien politische Gegner noch vor einer gerichtlichen Prüfung vom Stimmzettel entfernen – Bild: Shutterstock

Diese Reihenfolge bildet den entscheidenden Hebel. Zuerst verschwindet der Kandidat vom Stimmzettel. Danach wählen die Bürger aus einem politisch verkleinerten Angebot. Erst später folgt die umfassende rechtliche Prüfung. Eine Wiederholungswahl bleibt zwar grundsätzlich möglich, erfolgt jedoch nicht automatisch. Zudem muss der ausgeschlossene Bewerber einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis nachweisen. Gerade das ist kaum möglich, weil niemand sein tatsächliches Wahlergebnis kennt. Politische Konkurrenten würden solchen Aufwand außerdem kaum gegen einen völlig chancenlosen Bewerber betreiben. Deshalb entsteht der Eindruck, dass gerade ernsthafte Gegner vorsorglich ausgeschaltet werden.

Niedersachsen gibt Parteien Einfluss auf ihre Konkurrenten

SPD und Grüne änderten das niedersächsische Kommunalwahlrecht im April 2026. Seitdem kann die Kommunalaufsicht Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in die Prüfung eines Bewerbers einbeziehen. Dazu gehören Parteifunktionen, öffentliche Auftritte und Beiträge in sozialen Medien. Das Innenministerium formuliert anschließend eine Empfehlung. Formal entscheidet zwar der örtliche Wahlausschuss. Seine Beisitzer stammen jedoch häufig aus jenen Parteien, die bei der Wahl um dieselben Stimmen konkurrieren.

Der Fall Reinhild Goes zeigt den politischen Spielraum besonders deutlich. Die örtliche Wahlleitung hatte ihre Funktionen und bekannten Äußerungen bereits geprüft. Sie fand jedoch keinen ausreichenden Anlass für eine vertiefte Kontrolle. Deshalb empfahl sie die Zulassung zur Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg. Der Wahlausschuss setzte sich dennoch einstimmig über diese Einschätzung hinweg. Er stoppte die Kandidatur zunächst und verlangte eine weitere Prüfung. Öffentlich bekannte persönliche Verfehlungen nannte das Gremium dabei nicht. Aus einer Verfassungstreueprüfung wird so ein Verfahren, bei dem der politische Verdacht bereits vor belastbaren Belegen wirkt.


Vage Aussagen reichen für den Ausschluss vom Stimmzettel

Auch bei Martin Sichert liegen keine gerichtlich gesicherten Erkenntnisse über eine persönliche Verfassungsfeindlichkeit vor. Das Innenministerium stützt seine Zweifel vor allem auf politische Aussagen und Beiträge in sozialen Medien. Es nennt Äußerungen zum Nationalsozialismus, zur Migration und ein angeblich ethnopluralistisches Weltbild. Doch kein Gericht hat diese Bewertungen abschließend geprüft. Genau diese Praxis kritisiert der Bericht von Irene Khan. Danach können in Deutschland selbst legale und gewaltfreie Aussagen in unbestimmte Extremismusbewertungen einfließen. Dennoch zog der Wahlausschuss bereits die weitreichendste Konsequenz und strich Sicherts Kandidatur. Der Eingriff wirkt sofort, während der Rechtsschutz erst nach der Abstimmung greift.

Die Zulassung von Jessica Schülke und Robert Preuß ändert nichts am Grundproblem. Sie zeigt lediglich, dass die Ausschüsse ihren erheblichen Bewertungsspielraum unterschiedlich nutzen. Bei Stephan Bothe soll nun erneut über migrationskritische Facebook-Beiträge und seine Parteifunktionen entschieden werden. Damit prüfen politische Konkurrenten zumindest mittelbar, ob ein Gegner gegen sie antreten darf. Eine zentral gesteuerte Kampagne ist nicht belegt. Doch ein demokratischer Staat darf bereits diesen Interessenkonflikt nicht zulassen. Wer an die Überzeugungskraft seiner Politik glaubt, muss Gegner im Wahlkampf schlagen. Wer sie vorher vom Stimmzettel entfernen lässt, schützt nicht die Demokratie, sondern die eigene Macht. Man kann die AfD ablehnen – aber nicht die Demokratie.

Verfasser: Klaus Bastian – Blackout News
Verwendete Quellen: HNA (23.07.26)NDR (23.07.26)NDR (22.07.26)Nius (22.07.26)Die Zeit (21.07.26)Human Rights Council (Stand: 22.07.26)Niedersächsisches Ministerium für Inneres (28.04.26)Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (17.09.25)

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