Verfassungsschutz soll Daten verfälschen und Tatmittel sabotieren dürfen

Berlin, Juli 2026: Das Bundesinnenministerium plant neue operative Befugnisse für den Verfassungsschutz. Der Referentenentwurf reagiert auf Terrorpläne, Spionage, Sabotage und ausländische Einflussoperationen. Der Dienst soll deshalb Datenströme verändern, falsche Informationen einspeisen und gespeicherte Inhalte verfälschen dürfen. Auch heimliche Zugriffe auf IT-Systeme und Wohnungen wären möglich. Betroffene müssten mit verdeckten Eingriffen rechnen, während digitale Anbieter technische Hilfe leisten könnten.


Entwurf erlaubt digitale Täuschung und verdeckte Eingriffe

Paragraf 60 führt sogenannte Schutzmaßnahmen ein. Der Verfassungsschutz dürfte damit Tatmittel funktionsunfähig machen oder Datenverkehre umleiten. Außerdem nennt der Entwurf ausdrücklich die „Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte“. Auch die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“ gehört zum geplanten Instrumentarium. Unmittelbaren Zwang gegen Menschen schließt die Regelung jedoch aus.

Der Verfassungsschutz soll bei Terror- und Spionagegefahren Daten verändern, Systeme manipulieren und verdeckt eingreifen dürfen
Der Verfassungsschutz soll bei Terror- und Spionagegefahren Daten verändern, Systeme manipulieren und verdeckt eingreifen dürfen
Bild: Shutterstock

Die Befugnis gilt nicht für jede beobachtete Bestrebung. Sie erfasst jedoch geplante Terrorstraftaten und systematische Tätigkeiten für eine fremde Macht. Bei ausländisch gesteuerten Aktivitäten müssen besonders schwere Schäden drohen. Geschützt werden zudem Leben, staatliche Sicherheit, die demokratische Grundordnung und die Völkerverständigung. Keine andere Stelle darf das Ziel rechtzeitig und gleich wirksam erreichen können.

Verfassungsschutz soll heimlich in IT-Systeme und Wohnungen eingreifen dürfen

Die Amtsleitung muss eine besondere Bedrohung zunächst einstufen. Diese Einstufung gilt höchstens ein Jahr und benötigt grundsätzlich die Kontrolle des Unabhängigen Kontrollrates. Auch Zugriffe auf private IT-Systeme sowie heimliche Wohnungszutritte brauchen dessen vorherige Prüfung. Vorbereitende technische Maßnahmen dürfen jedoch schon vor der eigentlichen Anordnung beginnen.

Bei besonderer Eile kann die Amtsleitung die Einstufung oder Anordnung sofort vollziehbar erklären. Der Dienst könnte deshalb handeln, bevor der Kontrollrat seine Prüfung abgeschlossen hat. Auf Ersuchen des Verfassungsschutzes müssten Behörden, Telekommunikationsunternehmen und digitale Dienste Unterstützung leisten. Für diese Schutzmaßnahmen nennt der Abschnitt jedoch keine ausdrückliche nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen. Das Innenministerium soll außerdem jährlich über Zahl, Anlass und Ergebnisse berichten.


Kritik richtet sich gegen schwächere Kontrolle und fehlenden Rechtsschutz

Die Reform bündelt große Teile der Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat. Gleichzeitig verliert die Bundesdatenschutzaufsicht Zuständigkeiten für operative Tätigkeiten. Kritiker sehen deshalb weniger öffentliche Transparenz und schwächere externe Kontrolle. Der Jurist Niko Härting erwartet zudem Verfassungsbeschwerden. Reporter ohne Grenzen verlangt einen stärkeren Schutz für Journalisten und ihre Quellen.

Das Innenministerium begründet die Reform mit der verschärften Bedrohungslage. Deutschland müsse auf Cyberangriffe, Spionage und hybride Operationen schneller reagieren können. Das Kabinett soll den Entwurf deshalb noch im Sommer beraten. Er ist jedoch noch kein geltendes Recht. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich die Regelungen noch deutlich ändern.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Express (14.07.26)Legal Tribune Online (13.07.26)Netzpolitik (10.07.26)beck-aktuell (07.07.26)Bundesinnenministerium (05.07.26)

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