Ein Kommentar unsers Autors Klaus Bastian
Staatliche Stellen bauen ihre Kontrollmöglichkeiten gegenüber Bürgern aus. Der Verfassungsschutz soll tiefere digitale Eingriffe vornehmen dürfen. EU-Pläne öffnen erneut den Weg für automatisierte Scans privater Nachrichten. Strafanzeigen und Meldeportale erhöhen zudem den Druck auf Äußerungen im Internet. Gleichzeitig will die Bundesregierung das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ändern und damit den Zugang zu ihren Akten erschweren. Kritische Medien könnten dadurch zentrale Rechercherechte verlieren. Die Entwicklung nährt deshalb die Sorge vor einem Überwachungsstaat.
Kritische Medien könnten ihr Auskunftsrecht verlieren
Die Koalition will IFG-Anträge künftig auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ begrenzen. Redaktionen, Verlage und Vereine könnten dann keine eigenen Anträge mehr stellen. Kritische Medien müssten jede Recherche über einen einzelnen Journalisten abwickeln. Behörden könnten dadurch sofort erkennen, wer zu welchem Thema recherchiert. Außerdem erwägt die Regierung höhere Gebühren, weitere Schwärzungen und neue Ausnahmen. So entscheidet der Staat zunehmend selbst, wer ihn kontrollieren darf.

Der verlangte Interessennachweis schafft dabei einen nahezu unlösbaren Widerspruch. Journalisten beantragen Akten, weil sie deren Inhalt noch nicht kennen. Trotzdem sollen sie die Bedeutung dieser unbekannten Informationen vorher begründen. Behörden könnten das Interesse deshalb als zu allgemein oder unzureichend belegt ablehnen. Für gewöhnliche Bürger liegt die Hürde noch höher. Heute muss der Staat die Geheimhaltung rechtfertigen. Künftig müsste der Antragsteller zuerst erklären, warum er überhaupt Einblick verdient.
Mehr Überwachung trifft auf weniger öffentliche Kontrolle
Parallel plant das Innenministerium deutlich größere Befugnisse für Verfassungsschutz und BND. Der Entwurf umfasst Online-Durchsuchungen, Quellen-Telekommunikationsüberwachung und erweiterte Datenabgleiche. In bestimmten Gefahrenlagen sollen Nachrichtendienste zudem selbst eingreifen können. Terrorismus, Spionage und Sabotage verlangen wirksame Gegenmaßnahmen. Doch jede zusätzliche Befugnis braucht eine mindestens gleich starke Kontrolle. Die Bundesregierung bewegt sich jedoch in die entgegengesetzte Richtung.
Auch die erneute EU-Chatkontrolle verschiebt die Grenze des Zulässigen. Anbieter sollen unverschlüsselte private Kommunikation wieder nach Missbrauchsdarstellungen durchsuchen. Der Schutz von Kindern bleibt ein zwingendes Ziel. Dennoch gewöhnt die Regelung Millionen Nutzer an anlasslose technische Prüfungen. Der Weg zum Überwachungsstaat beginnt selten mit einer einzigen umfassenden Maßnahme. Er entsteht durch viele Eingriffe, die jeweils mit einem nachvollziehbaren Zweck beginnen.
Ein Verfahren trifft einen und warnt Millionen
Strafanzeigen von Politikern entfalten ihre größte Wirkung über die Medien. Das Wirtschaftsministerium verzeichnete seit September 2021 insgesamt 805 Anzeigen wegen Beleidigungen oder Bedrohungen gegen Robert Habeck. Beim bekannten „Schwachkopf“-Fall erschien die Polizei morgens bei einem Rentner und nahm dessen Tablet mit. Weitere Vorwürfe spielten im Verfahren ebenfalls eine Rolle. Öffentlich blieb jedoch vor allem der Polizeieinsatz wegen eines spöttischen Beitrags hängen. Das betreffende Beleidigungsverfahren endete später ohne Verurteilung.
Ähnlich wirkte das Verfahren wegen der Bezeichnung „Lackaffe“ für Friedrich Merz. Zunächst erließ das Amtsgericht Heilbronn einen Strafbefehl über 30 Tagessätze. Nach dem Einspruch stellte es das Verfahren gegen 100 Euro ein. Den Ausdruck „Pinocchio“ wertete die Staatsanwaltschaft dagegen als zulässige Machtkritik. Für juristische Laien bleibt diese Trennlinie kaum berechenbar. Die Botschaft folgt deshalb dem Prinzip: Bestrafe einen, erziehe viele.
Wann aus Kontrolle ein Überwachungsstaat wird
Meldeportale und Trusted Flagger verstärken diesen Abschreckungseffekt zusätzlich. Bei „Hessen gegen Hetze“ gingen bis September 2025 rund 85.000 Hinweise ein. Etwa 93 Prozent hatten jedoch keinen erkennbaren Hessenbezug. Plattformen müssen Meldungen zertifizierter Trusted Flagger zudem bevorzugt bearbeiten. Sie entscheiden zwar weiterhin selbst über Löschungen. Trotzdem wächst der Anreiz, strittige Inhalte vorsorglich zu sperren. Bürger überlegen deshalb nicht aus bloßer Vorsicht, was sie im Internet schreiben. Sie müssen damit rechnen, dass wegen eines zugespitzten Kommentars am nächsten Morgen die Polizei vor der Tür steht, Geräte beschlagnahmt und Ermittlungen eingeleitet werden. Schon diese Möglichkeit diszipliniert weit mehr Menschen als jedes spätere Urteil. So entsteht Einschüchterung ohne ausdrückliches Verbot.
Deutschland besitzt weiterhin unabhängige Gerichte, freie Medien und parlamentarische Kontrolle. Doch diese Sicherungen dürfen nicht schrittweise geschwächt werden. Ein Überwachungsstaat entsteht, wenn der Staat immer mehr über Bürger weiß und zugleich immer weniger über sich offenlegt. Strafverfahren müssen echte Bedrohungen verfolgen, aber politische Polemik nicht vorsorglich ersticken. Nachrichtendienste benötigen klare Grenzen und wirksame Aufsicht. Vor allem darf die Regierung kritischen Medien nicht den Zugang zu ihren eigenen Akten versperren.
Verfasser: Klaus Bastian – Blackout News
Verwendete Quellen: Deutschlandfunk (14.07.26) – NZZ (08.07.26) – Bundesministerium des Inneren (06.07.26) – Tagesspiegel (11.06.26) – Tagesschau (06.07.26) – Legale Tribune Global (06.07.26) – ZDFHeute (02.07.26) – MDR (01.06.26) und weitere
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