Berlin, im Juli 2026: Vier Beschuldigte wehren sich gerichtlich gegen die Durchsuchungen vom 24. März und die Auswertung beschlagnahmter Telefone, Computer und weiterer Datenträger. Die Ermittlungen betreffen den Berliner Stromanschlag vom 9. September 2025 auf zwei Strommasten im Südosten der Hauptstadt. Rund 50.000 Privathaushalte und etwa 2.000 Gewerbebetriebe verloren damals zeitweise die Versorgung. Außerdem entstanden im Technologiepark Adlershof erhebliche wirtschaftliche Schäden. Obwohl die Rechtsmittel laut Generalstaatsanwaltschaft keine aufschiebende Wirkung haben, besitzt das BKA laut Medienberichten bisher keinen Zugriff auf zentrale Beweismittel.
Gericht prüft Beschwerden gegen Durchsuchungen
Die vier Beschuldigten greifen die Durchsuchungsbeschlüsse und die Sicherstellung der Geräte an. Außerdem wenden sie sich ausdrücklich gegen deren Auswertung. Eine gerichtliche Entscheidung liegt bisher nicht vor. Bei einem Erfolg müssten Ermittler Gegenstände möglicherweise zurückgeben.

Symbolbild: KI-generiert
Die Generalstaatsanwaltschaft hält eine Auswertung trotz der Beschwerden grundsätzlich für möglich. Aus Ermittlerkreisen heißt es jedoch, das BKA könne derzeit nicht auf die gespeicherten Daten zugreifen. Die Behörden haben diesen Widerspruch bisher nicht öffentlich erklärt. Deshalb bleibt offen, ob juristische, technische oder verfahrensinterne Gründe den Zugriff verhindern.
Razzia richtete sich gegen vier Beschuldigte
Rund 500 Polizisten durchsuchten im März 17 Wohnungen und weitere Objekte. Die Einsätze liefen in Berlin, Hamburg, Düsseldorf und Kyritz. Außerdem sicherten die Beamten Mobiltelefone, Laptops, Unterlagen und andere elektronische Geräte. Die vier Beschuldigten sind 28, 31, 35 und 36 Jahre alt.
Der Berliner Stromanschlag traf mehrere Ortsteile und Teile der Gemeinde Schönefeld. Die Täter beschädigten Starkstromkabel an zwei Masten durch Feuer. Außerdem erschien im Internet ein Bekennerschreiben gegen Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Adlershof. Medien ordnen den Fall dem Umfeld sogenannter Vulkangruppen und der linksextremen Szene zu. Die Ermittler verfolgen deshalb den Verdacht der verfassungsfeindlichen Sabotage.
Berliner Stromanschlag: Streit um digitale Beweismittel
Die Rechtsmittel stoppen die Ermittlungen nicht vollständig. Dennoch könnten die Datenträger wichtige Hinweise auf Kontakte, Absprachen und Tatvorbereitungen enthalten. Der Berliner Stromanschlag verursachte nach Schätzungen Schäden von bis zu 70 Millionen Euro. Deshalb besitzt die digitale Auswertung für eine mögliche Anklage erhebliche Bedeutung.
Parallel ermittelt die Bundesanwaltschaft zum Angriff vom 3. Januar 2026 in Berlin-Lichterfelde. Dort verloren rund 100.000 Menschen zeitweise Strom und Heizung. Beide Verfahren laufen jedoch getrennt. Medien berichten zwar über mögliche Kontakte zwischen den jeweiligen Verdächtigen, doch die Behörden haben eine personelle Verbindung nicht bestätigt. Für alle Beschuldigten gilt außerdem die Unschuldsvermutung.
Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Berliner Zeitung (18.07.26) – Tagesspiegel (18.07.26) – Welt (18.07.26) – Generalstaatsanwaltschaft Berlin (24.03.26)
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