Die USA vollziehen eine entschlossene Abkehr vom Klimaschutz. Präsident Trump erhält dabei volle Unterstützung von der Umweltbehörde EPA, die nun gezielt zentrale Vorschriften auflösen will. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Gefährdungsfeststellung – seit 2009 Grundlage für CO₂-Regelungen. EPA-Chef Lee Zeldin kündigt „die größte Deregulierung in der Geschichte der Vereinigten Staaten“ an (ntv: 29.07.25).
Gesetzliche Grundlage unter Beschuss: Abkehr vom bisherigen Kurs
Die Gefährdungsfeststellung basiert auf einem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2007. Damals wurde entschieden, dass Treibhausgase unter das Luftreinheitsgesetz Clean Air Act fallen. Zwei Jahre später erklärte die EPA Kohlendioxid offiziell als gesundheitsschädlich. Damit entstanden klare Vorgaben für Emissionen von Industrie, Kraftwerken und Fahrzeugen.

Diese rechtliche Grundlage hat die US-Klimapolitik über viele Jahre bestimmt. Meredith Hankins vom Natural Resources Defense Council betont, dass zahlreiche Vorschriften auf dieser Entscheidung beruhen. Mit der geplanten Abkehr von diesem Fundament sollen diese Vorschriften nun gezielt geschwächt oder vollständig abgeschafft werden.
Klimapolitik im Zeichen wirtschaftlicher Interessen
Die EPA folgt Trumps wirtschaftsfreundlicher Linie. Behördenchef Zeldin kritisiert die Gefährdungsfeststellung als rechtlich fehlerhaft und wirtschaftlich schädlich. Bei einer Veranstaltung in Indiana erklärte er, diese Regelung habe vor allem der Automobilindustrie geschadet. Die geplante Aufhebung bringe Einsparungen für Verbraucher und Unternehmen.
Reuters berichtete, dass die EPA auch die nationalen Abgasstandards für bestimmte Fahrzeuge abschaffen wolle. Dena Adler vom Institute for Policy Integrity hält es für „schwer vorstellbar“, dass Verkehrsemissionen künftig keine Rolle mehr spielen sollen – insbesondere, da dieser Bereich in den USA die größten CO₂-Mengen ausstößt.
Zweifel an wissenschaftlichen Grundlagen
Zeldin äußerte im Podcast „Ruthless“ grundlegende Kritik an der damaligen Einstufung. CO₂ gelte pauschal als Schadstoff, ohne dass seine natürliche Funktion berücksichtigt werde. Er forderte, technologische Fortschritte und wirtschaftliche Folgen stärker zu gewichten. Die bisherige Regelung lasse keinen Raum für solche Abwägungen.
Obwohl Zeldin eine dauerhafte Abkehr anstrebt, bleibt offen, wie nachhaltig dieser Kurs ist. John Tobin-de la Puente, Wirtschaftsprofessor an der Cornell University, meint, große Energieversorger treffen ihre Investitionsentscheidungen unabhängig von kurzfristigen politischen Trends. Stabilität sei für diese Akteure wichtiger als Parteiprogramme.
Rechtliche Auseinandersetzungen wahrscheinlich
Die angekündigte Strategie der EPA dürfte auf erheblichen Widerstand stoßen. Umweltverbände und juristische Fachkreise bereiten Klagen vor. Nach der Veröffentlichung des Vorschlags bleibt eine Frist von 45 Tagen für Stellungnahmen. Juristin Adler geht von langwierigen Prozessen aus. Ein abschließendes Urteil des Obersten Gerichtshofs könne Jahre auf sich warten lassen.
Auch wenn die EPA klare Rückendeckung aus dem Weißen Haus erhält, hängt der Erfolg der Maßnahme vom rechtlichen Verlauf ab. Sollte der Plan Bestand haben, entstünde ein Präzedenzfall. Die Abkehr von der Gefährdungsfeststellung hätte dann nicht nur symbolischen, sondern auch institutionellen Charakter.
EPA als Instrument für Deregulierung
Die Umweltbehörde agiert nicht als Bremser, sondern als treibende Kraft. Zeldin macht deutlich, dass seine Behörde die politische Richtung der Regierung nicht nur mitträgt, sondern aktiv umsetzt. Die geplante Abkehr vom bisherigen Klimarahmen zeigt, wie eng Politik und Behörden in diesem Fall abgestimmt agieren.
Die EPA verändert damit ihren Charakter. Statt Emissionen zu begrenzen, liegt der Fokus nun auf wirtschaftlicher Entlastung. Das Prinzip der Regulierung soll durch Flexibilität ersetzt werden – im Interesse einzelner Branchen. Ob sich dieser Kurs dauerhaft durchsetzen lässt, entscheidet nicht allein die Politik, sondern auch das Recht.
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