Die Stadt Markdorf im Bodenseekreis setzt ihre Windkraft-Pläne am Gehrenberg vorerst aus. Bürgermeister Georg Riedmann informierte den Gemeinderat am 6. Oktober 2026 über den Planungsstopp. Grund sind anhaltende Unsicherheiten über das weitere Vorgehen bei dem umstrittenen Vorhaben. Deshalb entscheidet die Stadt weder über die Verpachtung kommunaler Waldflächen noch über einen möglichen Bürgerentscheid. Die Beratungen sollen frühestens im Frühjahr 2027 weitergehen. Damit verzögert sich die mögliche Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gehrenberg um mindestens mehrere Monate.

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Windkraft am Gehrenberg vorerst gestoppt
Die Stadtverwaltung zieht damit Konsequenzen aus den weiterhin ungeklärten Fragen zur Windenergienutzung. Noch im Sommer hatte der Gemeinderat über eine mögliche Verpachtung städtischer Grundstücke beraten. Nun verschiebt sich die Entscheidung jedoch auf das kommende Jahr. Auch ein zuvor diskutierter Bürgerentscheid findet vorerst nicht statt.
Dabei ist die Fläche am Gehrenberg bereits Bestandteil der regionalen Windenergieplanung. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben hat das Gebiet als Vorrangfläche WEA-435-003 ausgewiesen. Der entsprechende Teilregionalplan trat am 26. Januar 2026 in Kraft. Allerdings verpflichtet diese Festlegung die Stadt nicht, ihre eigenen Grundstücke tatsächlich für Windkraftanlagen bereitzustellen.
Streit über Waldflächen und Bürgerbeteiligung
Bereits am 21. Juli 2026 scheiterte eine Entscheidung über das weitere Verfahren. Die Freien Wähler hatten kurzfristig einen Bürgerentscheid beantragt. Daraufhin nahm der Gemeinderat den vorgesehenen Beschluss von der Tagesordnung. Die übrigen Fraktionen hatten zuvor teilweise andere Wege zur Bürgerbeteiligung bevorzugt.
Gleichzeitig regte sich in der Bevölkerung Widerstand gegen die geplante Nutzung des Gehrenbergs. Rund 60 Menschen demonstrierten im Juli vor dem Rathaus gegen mögliche Windkraftanlagen. Die Gegner verwiesen insbesondere auf Eingriffe in den Wald und mögliche Auswirkungen auf die Tierwelt. Außerdem verlangten sie eine gründliche Prüfung vor langfristigen Entscheidungen über kommunale Flächen.
Windkraft-Ausbau trifft auf kommunale Entscheidungsfreiheit
Der Fall Markdorf verdeutlicht einen grundlegenden Konflikt beim Ausbau der Windkraft. Die Regionalplanung weist geeignete Flächen aus, während Kommunen über ihre eigenen Grundstücke entscheiden. Eine Vorrangfläche bedeutet deshalb noch keine Genehmigung für konkrete Anlagen. Zusätzlich müssen Projektentwickler technische, wirtschaftliche und naturschutzrechtliche Voraussetzungen erfüllen.
Für Markdorf ist insbesondere die Nutzung des bewaldeten Gehrenbergs umstritten. Windkraftanlagen benötigen Fundamente, Zufahrten sowie Montage- und Kranstellflächen. Deshalb können Bauarbeiten dauerhafte Veränderungen der Waldstruktur verursachen. Wie groß diese Eingriffe am Gehrenberg tatsächlich wären, lässt sich jedoch erst anhand konkreter Anlagenstandorte und Bauplanungen bestimmen.
Regionalverband weist 39 Windkraftgebiete aus
Der regionale Ausbauplan umfasst insgesamt 39 Vorranggebiete mit rund 6.491 Hektar. Das entspricht etwa 1,85 Prozent der Fläche der Region Bodensee-Oberschwaben. Damit erfüllt der Regionalverband die gesetzlichen Flächenziele für Windenergie. Allerdings sagt die Ausweisung noch nichts darüber aus, wie viele Anlagen tatsächlich gebaut werden oder welche Strommengen sie später liefern.
Markdorf hat die Errichtung von Windkraftanlagen somit nicht endgültig ausgeschlossen. Allerdings bleiben wesentliche kommunale Entscheidungen mindestens bis Frühjahr 2027 offen. Solange die Stadt keine Grundstücke verpachtet, können Projektentwickler diese kommunalen Flächen nicht auf Grundlage entsprechender Pachtverträge nutzen. Der Konflikt zwischen regionalen Ausbauzielen, Waldschutz und kommunaler Selbstbestimmung bleibt deshalb ungelöst.
Verfasser: Blackout News
Verwendete Quelle: Südkurier (07.10.26)
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