Gemeinderat lässt Bürger abstimmen und ignoriert dann ihr Nein zum Windpark

Der Gemeinderat Quirnbach hat die Bürger am 25. März 2026 über die Windkraftplanung abstimmen lassen und am 28. Mai 2026 anders entschieden als die Mehrheit der Teilnehmer. 145 Bürger stimmten gegen die Einleitung der Planung, während 116 dafür waren. Damit lehnten 55,6 Prozent das Vorhaben ab. Trotzdem trieb der Rat die Bauleitplanung für den Windpark „Drei Eichen“ weiter voran. Konkret geht es um einen Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie“. Betroffen ist ein Gebiet im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz, nördlich von Koblenz, zwischen Quirnbach, Vielbach, Helferskirchen und Leuterod. Besonders umstritten sind Eingriffe in Waldflächen, Natur und Landschaft. Außerdem fürchten Anwohner Belastungen durch Lärm, Schattenwurf und Wertverluste. Zwei Ratsmitglieder legten aus Protest ihr Mandat nieder (rhein-zeitung: 31.05.26).


Gemeinderat setzt Planung trotz Nein der Bürger fort

Die Bürgerbefragung hatte politisches Gewicht, jedoch keine rechtliche Bindung. Genau diese Konstruktion verschärft den Konflikt. Der Ort fragte seine Bürger nach ihrer Haltung. Danach folgte die Mehrheit im Rat nicht der Mehrheit der Teilnehmer. Deshalb wirkt die Abstimmung für viele Bürger wie ein Verfahren ohne Konsequenz.

Gemeinderat fragt Bürger zum Windpark ab und folgt dem Nein der Mehrheit nicht. Der Konflikt im Westerwaldkreis verschärft sich
Gemeinderat fragt Bürger zum Windpark ab und folgt dem Nein der Mehrheit nicht. Der Konflikt im Westerwaldkreis verschärft sich

Der Gemeinderat konnte rechtlich anders entscheiden. Politisch bleibt der Vorgang dennoch heikel. Wer eine Befragung ansetzt, schafft Erwartungen. Diese Erwartungen richten sich nicht nur auf Anhörung. Sie richten sich auch auf erkennbare Folgen. Deshalb trifft der Beschluss den Kern kommunaler Glaubwürdigkeit.

Windpark Drei Eichen rückt in die nächste Phase

Die Abstimmung bezog sich auf eine Windenergieanlage auf Quirnbacher Gemarkung. Der Standort gehört jedoch zu einem größeren Projektzusammenhang. Der Windpark „Drei Eichen“ umfasst Flächen im Raum Quirnbach, Vielbach, Helferskirchen und Leuterod. Außerdem war bereits von bis zu sieben Anlagen die Rede. Eine endgültige Entscheidung über Zahl und Standort liegt noch nicht vor.

Der Ratsbeschluss bedeutet noch keine Baugenehmigung. Er öffnet jedoch den nächsten formalen Schritt. Nun können Gutachten, Umweltprüfungen und Beteiligungsverfahren folgen. Dazu zählen Artenschutz, Immissionsschutz und Erschließung. Deshalb bleibt das Nein der Bürger nicht folgenlos im politischen Streit. Es stoppt die Planung aber nicht.

Bürger sehen Wald und Lebensqualität bedroht

Die Gegner kritisieren vor allem den Standort im sensiblen Naturraum. Sie sehen Waldflächen, Landschaftsbild und Naherholung betroffen. Außerdem nennen sie mögliche Belastungen für Anwohner. Dazu gehören Lärm, Schattenwurf und der Blick auf hohe Anlagen. Auch mögliche Folgen für Immobilienwerte spielen in der Debatte eine Rolle.

Brandschutzfragen verschärfen den Konflikt zusätzlich. Windenergieanlagen im Wald schaffen besondere Einsatzlagen. Brände in großer Höhe lassen sich nur eingeschränkt bekämpfen. Deshalb sehen Kritiker ein zusätzliches Problem für Feuerwehr und Umgebung. Befürworter verweisen dagegen auf Energiewende und regionale Wertschöpfung.


Vertrauensverlust nach Bürgerbefragung

Als Projektinteressent gilt die Energieversorgung Mittelrhein AG. Das Unternehmen stellte finanzielle Beteiligungsmodelle in Aussicht. Genannt wurden Schwarmfinanzierung und projektbezogene Sparangebote. Konkrete Konditionen liegen jedoch noch nicht fest. Deshalb bleibt offen, welchen direkten Nutzen Bürger tatsächlich hätten.

Quirnbach zeigt damit ein Muster, das viele Gemeinden spaltet. Der Rat lässt Bürger abstimmen, hält sich aber nicht an das Ergebnis. Rechtlich kann das zulässig sein. Politisch beschädigt es Vertrauen. Besonders dann, wenn eine klare Nein-Mehrheit vorliegt. Der Konflikt um den Windpark „Drei Eichen“ beginnt deshalb nicht erst mit möglichen Bauarbeiten. Er beginnt bereits mit dem Umgang des Rates mit dem Bürgervotum.

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