Ökostromanbieter Grüüün stellt Stromlieferung ein – 200.000 Kunden betroffen

Der Ökostromanbieter Grüüün aus Oberfranken beendet zum 31. Oktober 2026 die bundesweite Strombelieferung seiner rund 200.000 Kunden. Das Unternehmen kündigte den Rückzug am 8. Oktober überraschend an. Als Ursache nennt die Münch-Energie-Gruppe geplante Änderungen der Energiepolitik durch die Bundesregierung. Besonders betroffen sind Kunden mit langfristigen Stromverträgen und Preisgarantien von bis zu zehn Jahren. Sie müssen sich deshalb kurzfristig einen neuen Versorger suchen. Zudem drohen höhere Stromkosten, während die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Vertragskündigungen umstritten ist.

Ökostromanbieter Grüüün beendet die Belieferung von 200.000 Kunden. Langfristige Preisgarantien fallen weg, höhere Stromkosten drohen
Ökostromanbieter Grüüün beendet die Belieferung von 200.000 Kunden. Langfristige Preisgarantien fallen weg, höhere Stromkosten drohen
Bild: Shutterstock

Ökostromanbieter beendet Stromverträge trotz zehnjähriger Preisgarantie

Grüüün gehört zur Münch Energie GmbH & Co. KG mit Sitz im bayerischen Rugendorf. Der Anbieter startete Ende 2024 und gewann innerhalb von knapp zwei Jahren mehr als 200.000 Kunden. Dabei warb das Unternehmen mit Strom aus erneuerbaren Energien und langfristigen Preisgarantien. Besonders attraktiv waren Tarife mit einer zugesagten Energiepreisgarantie von bis zu zehn Jahren. Allerdings deckten diese Garantien nicht sämtliche Bestandteile des Strompreises ab.

Das Geschäftsmodell beruhte wesentlich auf der Stromerzeugung aus Wind- und Solaranlagen der Unternehmensgruppe. Dadurch wollte Grüüün Strom langfristig zu kalkulierbaren Konditionen anbieten. Voraussetzung dafür waren jedoch ausreichende Erzeugungskapazitäten und verlässliche Investitionsbedingungen. Nun sieht die Unternehmensführung diese Grundlage gefährdet. Die Kunden verlieren deshalb möglicherweise ihre bisher vereinbarten Preisvorteile.


Ökostromanbieter macht Bundesregierung für Rückzug verantwortlich

Grüüün begründet seine Entscheidung insbesondere mit der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und dem sogenannten Netzpaket. Beide Vorhaben stammen aus dem Verantwortungsbereich von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Nach Darstellung des Unternehmens erschweren die geplanten Änderungen den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Deshalb könne die Münch-Energie-Gruppe künftig nicht genügend zusätzlich eingeplanten Ökostrom erzeugen.

Allerdings hat der Bundestag die kritisierten Reformen bislang nicht beschlossen. Die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich deshalb noch verändern. Dennoch beendet der Ökostromanbieter bereits jetzt seine bundesweite Strombelieferung. Die Zeitung für kommunale Wirtschaft verweist in ihrer Berichterstattung auch auf die Risiken der langfristigen Beschaffungsstrategie. Ob allein die angekündigten politischen Änderungen den Rückzug erklären, bleibt damit offen.

Vertragskündigungen nach nur 23 Tagen Vorlaufzeit

Besonders kritisch ist die kurzfristige Ankündigung gegenüber den Kunden. Grüüün informierte erste Verbraucher am 8. Oktober über das bevorstehende Lieferende. Bis zum 31. Oktober bleiben damit lediglich 23 Tage. Viele Stromverträge enthalten jedoch Mindestlaufzeiten von zwölf oder 24 Monaten. Außerdem gelten häufig Kündigungsfristen von mindestens einem Monat.

Das Verbraucherportal Finanztip hält die kurzfristigen Vertragsbeendigungen deshalb für rechtlich zweifelhaft. Ein Stromanbieter darf bestehende Verträge grundsätzlich nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage vorzeitig auflösen. Auch eine langfristige Preisgarantie verschwindet nicht automatisch durch eine Unternehmensentscheidung. Betroffene können deshalb der Kündigung widersprechen und auf die Erfüllung des Vertrags bestehen. Mögliche Schadenersatzansprüche hängen allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab.

Stromversorgung bleibt gesichert – höhere Kosten drohen

Trotz des angekündigten Lieferstopps müssen Kunden keinen Stromausfall befürchten. Das Energiewirtschaftsgesetz gewährleistet die weitere Stromversorgung auch beim Ausfall eines bisherigen Lieferanten. Ohne neuen Vertrag übernimmt deshalb der örtliche Grundversorger die Belieferung. Je nach Sachverhalt erfolgt diese zunächst über die Ersatzversorgung. Allerdings können die dort geltenden Preise deutlich über dem bisherigen Tarif liegen.

Verbraucher sollten daher neue Angebote vergleichen und ihre bisherigen Vertragsunterlagen sichern. Außerdem empfiehlt sich die Dokumentation des Zählerstands zum Lieferende. Wer eine unzulässige Kündigung vermutet, kann schriftlich widersprechen. Ein neuer Liefervertrag kann zusätzliche Kosten begrenzen, während mögliche Ansprüche gegenüber Grüüün gesondert zu prüfen sind. Auch bestehende Guthaben müssen bei der Schlussabrechnung berücksichtigt werden.


Bundesnetzagentur wurde offenbar nicht fristgerecht informiert

Für zusätzliche Kritik sorgt eine Auskunft der Bundesnetzagentur. Nach Angaben von Finanztip hatte Grüüün die Einstellung seiner Lieferantentätigkeit bis zum 9. Oktober dort nicht angemeldet. Nach Paragraf 5 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Anbieter eine solche Entscheidung grundsätzlich drei Monate vorher mitteilen. Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor, insbesondere bei einer Insolvenz. Eine Insolvenz als Ursache des Rückzugs ist bislang nicht bestätigt.

Damit endet das bundesweite Privatkundengeschäft bereits knapp zwei Jahre nach seinem Start. Die Folgen tragen zunächst rund 200.000 Verbraucher, die ihre Energieversorgung neu organisieren müssen. Besonders schwer wiegt dabei der mögliche Verlust langfristiger Preisgarantien. Der Vorgang verdeutlicht zugleich die wirtschaftlichen Risiken solcher Verträge. Denn selbst mehrjährige Preiszusagen schützen Kunden nicht zuverlässig, wenn ein Versorger seine Lieferverpflichtungen nicht mehr erfüllt.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Verbraucherschutzforum (10.10.26) – Finanztipp (09.10.26) – ZfK (09.10.26) – taz (09.10.26)

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