SPD, Grüne und FDP haben in einem Ausschuss zwei Tage lang darüber diskutiert, wie Deutschland klimafreundlicher gemacht werden kann. Eines der vielen Ergebnisse der Diskussion war, dass insbesondere im Gebäudesektor, speziell bei den Heizungen, Veränderungen notwendig sind (Blackout-News: 05.04.23). Ab dem Jahr 2045 sollen nur noch Heizungsanlagen erlaubt sein, deren Betrieb ausschließlich mit erneuerbaren Energien erfolgt. Diese Entscheidung sorgt beim Mieterbund für große Sorgen, dort befürchtet man, dass die Hauseigentümer die Kosten für teure, klimafreundlichere Wärmepumpenheizungen auf die Mieten umlegen werden (businessinsider: 07.04.23).
Mehr Kosten für Mieter: DMB warnt vor steigenden Mieten bei Heizungserneuerung
Der Deutsche Mieterbund (DMB) teilt die Sorge der Mieter, da bei einer neuen Heizung immer noch hohe Kosten auf sie zukommen können, obwohl es klare Regelungen gibt, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 559) ist es dem Vermieter gestattet, die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Allerdings darf die Mieterhöhung innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter betragen. Das bedeutet, dass bei einer Wohnung mit 100 Quadratmetern Größe die Miete nach einer Sanierung um bis zu 300 Euro steigen könnte.
Jutta Hartmann vom DMB ist der Ansicht, dass die Belastungen für Mieter immer noch zu hoch sind, wenn Vermieter ihr Haus energetisch sanieren. Sie erklärte gegenüber Business Insider: „Mieter müssen noch immer zu viele Kosten tragen.“ Die Wohnungsmieten sind in den vergangenen Jahren ohnehin stark angestiegen, besonders in Großstädten ist das Wohnen sehr teuer geworden.
Heizungssanierung kann zu deutlich höheren Mieten führen
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die höheren Mietpreise voraussichtlich auch dann bestehen bleiben werden, wenn die Kosten für die Heizung bereits gedeckt sind. Jutta Hartmann betonte im Gespräch mit dem Magazin: „Selbst wenn der Vermieter die Kosten durch die Mieterhöhung wieder hereingeholt hat, kann er sie unbegrenzt auf die Mieter umlegen.“ Zudem sind die Möglichkeiten der Mieter bei Mieterhöhungen durch energetische Sanierungen stark eingeschränkt.
Obwohl der Gesetzesentwurf den Schutz der Mieter vor Kostensteigerungen vorsieht, soll es dennoch Lücken geben. Kosten können nur umgelegt werden, wenn es sich um eine „modernisierende Instandsetzung“ handelt, bei der auch die Mieter durch niedrigere Heizkosten profitieren. Wenn der Austausch der derzeitigen Heizung aufgrund eines Defekts erfolgt, ist die Umlage der Kosten auf die Mieter ohnehin nicht erlaubt.
Der DMB sieht diese Regelung äußerst kritisch und fordert, dass die Kosten für den verpflichtenden Heizungstausch nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Jutta Hartmann warnte: „Sonst besteht das Risiko, dass zahlreiche Menschen sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können.“