Noch mehr Bürokratie für Steuerzahler

Seit November 2024 kommt eine neue Identifikationsnummer auf Steuerzahler zu. Neben Steuer-ID und Umsatzsteuer-ID führt Deutschland schrittweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-ID) ein. Sie soll den Austausch zwischen Unternehmen und Finanzbehörden erleichtern. Doch anstatt Bürokratie abzubauen, schafft diese Maßnahme weitere administrative Hürden. Betroffen sind Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit gewerblicher Nebentätigkeit. Bis Ende 2026 sollen alle Betroffenen ihre Nummer erhalten haben (focus: 19.02.25).


Was bringt die neue Wirtschafts-ID?

Die Wirtschafts-ID soll private und betriebliche Finanzen klarer voneinander abgrenzen. Doch nicht jeder sieht die Neuerung positiv. Viele befürchten zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Ein Steuerberater aus München betont: „Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer unterstreicht erneut, wie schleppend der Bürokratieabbau in Deutschland vorangeht.“

Bürokratie im deutschen Steuerrecht: Die neue Wirtschafts-ID schafft zusätzliche Hürden für Selbstständige und Freiberufler
Bürokratie im deutschen Steuerrecht: Die neue Wirtschafts-ID schafft zusätzliche Hürden für Selbstständige und Freiberufler

Alle Parteien versprechen seit Jahren den Abbau von Bürokratie. In der Realität entstehen jedoch immer mehr Vorschriften, Formulare und Identifikationsnummern. Die Wirtschafts-ID ist ein weiteres Beispiel dafür, wie komplexe Verwaltungsprozesse anstatt zu schrumpfen weiter wachsen.

Eine häufige Frage lautet: Muss die Nummer beantragt werden? Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler stellt klar: „Steuerzahler müssen nicht selbständig tätig werden und diese beantragen. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt sie auf Anforderung der Finanzbehörde und teilt sie dem wirtschaftlich Tätigen mit.“ Der Versand erfolgt schrittweise bis November 2026.

So setzt sich die neue Nummer zusammen

Die Wirtschafts-ID ist eine Ergänzung zur Steuer-ID und nicht als Ersatz gedacht. Sie beginnt mit „DE“, gefolgt von neun Ziffern, wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zusätzlich erhält jede wirtschaftliche Tätigkeit ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal, um verschiedene Betriebe oder Einkommensarten genau zu erfassen. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt je nach wirtschaftlicher Tätigkeit unterschiedliche Merkmale. Wer mehrere Einkommensquellen hat, erhält je nach Art und Umfang eine spezifische Nummer. Diese zusätzlichen Unterscheidungen tragen nicht zur Vereinfachung bei, sondern sorgen für noch mehr Bürokratie.

Was tun, wenn keine Nummer ankommt?

Die Vergabe erfolgt automatisch. Falls bis November 2026 keine Wirtschafts-ID vorliegt, kann beim Finanzamt nachgefragt werden. Auch das Elster-Postfach bleibt für Rückfragen nutzbar. Steuerzahler können mit Name, Postleitzahl und Steuer-ID eine Anfrage stellen. Geduld ist dennoch gefragt, da der Versand schrittweise ab November 2024 erfolgt.


Wer erhält keine Wirtschafts-ID?

Nicht alle Steuerzahler sind betroffen. Personen mit Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung ohne weitere wirtschaftliche Tätigkeit brauchen keine Wirtschafts-ID. Entscheidend ist die nachhaltige Gewinnerzielung durch selbstständige wirtschaftliche Betätigung. Wer neben Vermietung gewerblich tätig ist, kann eine Wirtschafts-ID erhalten.

Ob die neue Identifikationsnummer tatsächlich zu Erleichterungen führt oder bürokratische Belastungen erhöht, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass trotz aller Versprechen der Bürokratieabbau weiterhin ausbleibt. Statt Vereinfachung erleben Steuerzahler eine stetige Zunahme administrativer Vorgaben, die den Alltag komplizierter machen.

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