Lange Übergangsfristen bei defekten Heizungen und Härtefallschutz für alte Häuser

Die Regierungspläne für klimafreundliche neue Heizungen ab dem kommenden Jahr erregen die Gemüter und sorgen für Verunsicherung. Viele Details etwa bei der finanziellen Förderung sind noch unklar, die Berliner Regierungskoalition einigte sich inzwischen aber auf eine Reihe von Konkretisierungen und Kompromissen zu Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen (Ntv: 02.0423).


So sieht der gegenwärtige Stand aus:

Grundsatzziel bleibt bestehen

Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass neu eingebaute Heizungen ab 2024 prinzipiell zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dieses Kernziel wird in dem Koalitionsbeschluss nochmals bestätigt und festgeschrieben. Klassische Öl- und Gasheizungen können das nur erreichen, wenn sie künftig etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden.

Habecks Grundsatzziel beim Austausch alter Heizungen bleibt bestehen. Flexiblere Regeln für Ausnahmen und Fristen festgelegt
Habecks Grundsatzziel beim Austausch alter Heizungen bleibt bestehen. Flexiblere Regeln für Ausnahmen und Fristen festgelegt

Allerdings geht es dabei weiterhin nur um neu eingebaute Anlagen. Erweitere Pflichten zum Austauschen bereits installierter funktionierender Heizungen, sieht das geplante Gesetz nicht vor. Allerdings gibt es schon seit 2020 die Vorschrift, dass Hausbesitzer bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren austauschen müssen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern in Eigennutzung gilt dies jedoch nur, wenn der Erwerb der Immobilie nach dem 1. Februar 2002 erfolgte.

Flexiblere Regeln für Ausnahmen und Fristen

Durch die koalitionsinternen Kompromissverhandlungen neu hinzukamen jetzt allerdings Detailregelungen, die Immobilienbesitzern nach Angaben des FDP-geführten Bundesfinanzministeriums mehr Erfüllungsoptionen sowie längere Übergangsfristen zubilligen. So soll etwa in Fällen, in denen eine bereits verbaute Heizungsanlage vor dem Ende ihrer maximal zulässigen Betriebsdauer aufgrund eines irreparablen Schadens ausfällt, eine zehnjährige Übergangsfrist zum Erreichen des 65-Prozent-Ziels gelten.

Das bedeutet: Betreiber können nach einer Havarie zunächst sogar wieder eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese muss jedoch zehn Jahre lang noch nicht mit einer Wärmepumpe oder einer anderen Technologie auf erneuerbaren Basis kombiniert werden. Hausbesitzer im Alter von über 80 Jahren sind aus Gründen der Zumutbarkeit von der Pflicht zur Umstellung nach Havarien ganz befreit.


Nicht nur Wärmepumpen und Fernwärme

Immobilienbesitzer, die ab 2024 eine neue Heizung installieren, sollen außerdem erweiterte Wahlmöglichkeiten erhalten. Damit die neue Anlage das 65-Prozent-Ziel erreicht, soll sie außer Wärmepumpen oder einem Anschluss an Fernwärmesysteme unter anderem auch Solarthermiesysteme nutzen dürfen. Es wird nun auch explizit festgehalten, dass sich die Wärmeleistung von Holzkaminen oder Pelletheizungen auf das 65-Prozent-Ziel anrechnen lässt.

Eine erweiterte Übergangsfrist wurde zudem auch für neuartige Heizungstypen hinzugefügt, deren Betrieb mit Erdgas, sowie mit potenziell aus erneuerbaren Quellen stammendem Wasserstoff, möglich ist. Entscheiden sich Besitzer von Häusern für eine solche Anlage, dürfen sie diese für eine zehnjährige Zeitspanne bis 2035 noch weiter vollständig mit Erdgas betreiben. Erst ab dann muss auch ein Liefervertrag für den Bezug von Wasserstoff vorliegen.

Härtefallklauseln und soziale Förderung

Nochmals bekräftigt und zusätzlich erweitert wurden laut Finanzministerium außerdem allgemeine Härtefallklauseln, die im Fall unverhältnismäßig hoher Investitionskosten ohne gesicherten Einsparungsnutzen eine Befreiung vom 65-Prozent-Ziel bei neuen Heizungen vorsehen. Dies soll gelten, wenn die notwendigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes oder nicht im angemessenen Verhältnis zu den durch Umrüstung erzielbaren Einsparungen stehen. Das betrifft schlecht gedämmte alte Häuser.

Wie genau die von der Bundesregierung angekündigte staatliche Förderung der Wärmewende im Heizungsbereich aussieht, ist dagegen bislang noch offen. So sprach sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Wochenende für eine Staffelung der Zuschüsse nach Alter der zu ersetzenden Heizung aus. Je älter und damit tendenziell uneffizienter und klimaschädlicher eine Anlage ist, desto mehr Geld soll es geben. Dagegen stehen von den Grünen und SPD vertretene Ideen für eine soziale Staffelung nach Einkommen oder Hauswert.

AFP und Blackout-News

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