Koalitionsparteien verkaufen veraltete Beschlüsse als neu

Die Koalitionsparteien haben in einem 16-seitigen Papier ihre neuen Vorhaben präsentiert, nachdem sie 30 Stunden lang getagt hatten. Eine Analyse zeigt jedoch, dass die meisten der verkündeten Ideen bereits existieren(Focus: 02.04023). Damit täuschen die Ampelparteien die Bürger des Landes.


Politiker verkaufen veraltete Beschlüsse als neu

Das jüngste Papier der Koalitionsparteien in Berlin, das nach einer dreißigstündigen Marathonsitzung unter der Leitung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) entstanden ist, soll den Eindruck erwecken, dass sie Fahrt aufnehmen. In Wirklichkeit stehen sie jedoch still.

Die Koalitionsparteien haben in einem 16-seitigen Papier ihre neuen Vorhaben präsentiert, doch das meiste ist nichts Neues
Die Koalitionsparteien haben in einem 16-seitigen Papier ihre neuen Vorhaben präsentiert, doch das meiste ist nichts Neues

Eine gründliche Analyse des fast wie ein kleiner Koalitionsvertrag daherkommenden Papiers zeigt, dass die Politiker von SPD, Grünen und FDP dem Publikum Beschlüsse als neu und zukunftsgewandt verkaufen, obwohl sie in Wahrheit bereits veraltet sind. Für die Bürger des Landes wird sich durch die neuen Beschlüsse nicht wirklich was ändern. Offenbar setzten die Beteiligten darauf, dass die Bevölkerung ihre Versprechen schnell vergisst. Dies wird in mehreren Punkten besonders deutlich.


Scholz kündigt Schnellladepunkte an allen Tankstellen in fünf Jahren an – doch den Beschluss gab es bereits zuvor

Bundeskanzler Scholz verkündete nach dem Koalitionsausschuss als greifbarstes Ergebnis, dass es innerhalb von fünf Jahren an allen Tankstellen Schnellladepunkte geben soll, um die Entscheidung von Autokäufern für ein E-Mobil zu beeinflussen. Dazu soll ein entsprechendes Gesetz erlassen werden.

Allerdings hätte Scholz in den Masterplan der Vorgängerregierung schauen können, dem er selbst als Finanzminister angehörte. Im Jahr 2019 beschloss die damalige Bundesregierung, dass an allen Tankstellen in Deutschland Ladepunkte zu günstigen Preisen angeboten werden sollten, an denen Elektrofahrzeuge aufgeladen werden können. Damit ist Scholz‘ Ankündigung von gestern.

Grüne verkaufen alten Hut als neues Konzept: Flächenspezifische Privilegierung für Windstrom

Die Grünen haben ein Verhandlungsergebnis erzielt, auf das Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck besonders stolz ist. Die Koalitionäre stellen fest, dass Gewerbe und Industrie mehr günstigen Windstrom benötigen und kündigen an, eine flächenspezifische Außenbereichsprivilegierung für besonders geeignete Flächen einzuführen. Dort will die Regierung die Errichtung von Windenergieanlagen ermöglichen, um benachbarte Unternehmen direkt zu beliefern und Eigenverbrauch zu ermöglichen.

Auch das ist nichts Neues, da der Paragraph 35 im Baugesetzbuch bereits eine ähnliche Regelung vorsieht, wissen nur die Koalitionäre selbst, warum sie dies erneut beschließen mussten. Die Regelung im Paragraphen 35 soll die Windenergie fördern und wird oft von Gerichten herangezogen, um Klagen gegen den Bau von Windrädern in der Nähe von Wohnflächen abzuweisen.


Überflüssiges Papier? – Regierung plant erneuerbare Energie entlang Autobahnen, obwohl bereits Gesetz in Kraft ist

Gemäß einem 16-seitigen Papier will die Ampelkoalition entlang der Autobahnen Flächen für die erneuerbare Energieerzeugung ausweisen. Dieses Papier ist noch nicht offiziell bestätigt. Es wird klargestellt, dass die Belange der erneuerbaren Energien bei der anbaurechtlichen Beurteilung grundsätzlich überwiegen.

Jedoch hätte sich die Regierungspartei das Papier sparen können, denn ein bereits im Dezember 2022 verabschiedetes Gesetzt sieht bereits ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Photovoltaikflächen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken vor. Seit dem 11. Januar ist dieses Gesetz in Kraft und das Fernstraßen-Bundesamt betont, dass das generelle Bauverbot 40 Meter neben diesen Fahrbahnen entfallen kann.

Nur noch Handwerker ausgenommen: Ab 2024 fallen alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen unter Lkw-Mautpflicht

Ab dem 1. Januar 2024 werden grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in die Lkw-Mautpflicht einbezogen. Diese Regelung ist im Koalitionsvertrag von November 2021 festgehalten. Sie wurde möglicherweise einfach per „copy paste“ in die neue Vereinbarung übernommen. Die einzige Neuerung besteht darin, dass Handwerksbetriebe von dieser Regelung ausgenommen werden, was zuvor eine Forderung der FDP und Handwerker war.


Koalitionsparteien wollen mehr Güterverkehr auf der Schiene: Trotz Zielsetzungen seit 20 Jahren kein Fortschritt in Sicht

Seit 20 Jahren haben sich alle Regierungen in Deutschland zum Ziel gesetzt, mehr Güter auf die Schiene zu bringen. Auch im neuen Koalitionspapier betonen die Koalitionsparteien, dass der Schienengüterverkehr bis 2030 einen Marktanteil von 25 Prozent erreichen soll. Trotz aller Bemühungen und Förderungen stagniert der Anteil jedoch seit Jahren bei etwa 18 Prozent. Der Grund dafür ist simpel: Der LKW ist das überlegene Transportmittel, da er die Güter bis zur Lieferadresse transportieren kann, während die Güterbahn nur bis zum Güterbahnhof fahren kann. Dort muss man die Güter dann umgeladen, um sie auf LKWs zum Empfänger zu transportieren.

Wasserstoff und Biogas als Alternative? Umrüstung alter Heizungen angeblich entschärft – Experten warnen vor unbezahlbaren Kosten

Die Umrüstungspflicht alter Heizungen wurde angeblich entschärft. So sollen noch neue Gasheizungen installiert werden können, sofern sie mit Biogas oder Wasserstoff betrieben werden können. Beides wird für die Verbraucher in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen. Dazu wird Wasserstoff zum Heizen, falls er je zur Verfügung stehen wird, unbezahlbar sein.

Die angebliche Entschärfung der Gesetzesvorlage ist bloße Augenwischerei.

Zuletzt aktualisiert am Mai 16, 2024 um 15:38 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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