Klausel im Gesetzentwurf könnte deutlich früheres Aus für Gasheizungen bedeuten

Eine versteckte Klausel im Gesetzentwurf könnte dazu führen, dass das Ende der Gasheizung bereits im Jahr 2035 droht – also zehn Jahre früher als bisher angenommen (Morgenpost: 08.04.23).


Preise für Gas und Heizöl sinken, aber Ampel-Koalition plant Gesetzentwurf zum Verbot von Gas- und Ölheizungen

Zum Jahresanfang waren viele Verbraucher erleichtert, da die Preise für Gas und Heizöl nach der Energiekrise im Jahr 2022 deutlich gesunken sind. Der Gaspreis hat bereits seit Dezember das Niveau vor dem Krieg erreicht, und auch die Heizölpreise haben sich lokal auf unter einem Euro pro Liter eingependelt. Aktuell, Stand 7. April, liegt der durchschnittliche Preis für einen Liter Heizöl bei nicht mehr als einem Euro. Allerdings wird die Stimmung durch die Pläne der Ampel-Koalition getrübt, welche ein Verbot von Gas- und Ölheizungen ab dem Jahr 2024 durch das Heizungsgesetz vorsieht.

Preise für Gas und Heizöl sinken, aber Ampel-Koalition plant Gesetzentwurf zum Verbot von Gas- und Ölheizungen
Preise für Gas und Heizöl sinken, aber Ampel-Koalition plant Gesetzentwurf zum Verbot von Gas- und Ölheizungen
Bild: Andy Butkaj, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Die Ampel-Koalition plant ein schrittweises Verbot für Öl- und Gasheizungen, welches bis 2035 in Kraft treten soll. Ab dem Jahr 2024 müssen neue Gas- oder Ölheizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Somit sind herkömmliche Heizungsanlagen nicht mehr erlaubt. Kunden, die bisher auf Heizöl oder Gas gesetzt haben, müssen bei neuen Anlagen auf regenerative Technologien wie Wärmepumpen oder Hybridheizungen umsteigen. Allerdings sind diese Optionen mit hohen Investitionskosten verbunden. Bereits eine neue Wärmepumpe kann allein über 15.000 Euro kosten, und die Kosten für Installation und mögliche Sanierungen sind dabei noch nicht mit eingerechnet.


Schrittweise Abschaffung von Gas- und Ölheizungen: Austauschpflicht und grüne Gase als Lösung?

Derzeit gibt es bereits eine Austauschpflicht für bestehende Gas- und Ölheizungen nach einer Betriebsdauer von 30 Jahren. Das Ziel der Ampel-Koalition ist es, dass Deutschland bis spätestens 2045 weitestgehend frei von Heizöl- und Gasheizungen sein soll. Allerdings könnten Besitzer einer Gasheizung bereits zehn Jahre früher betroffen sein. Der Grund dafür ist die schrittweise Pflicht, dass der regenerative Anteil bei neuen Heizungsanlagen bis zum Jahr 2035 bei mindestens 65 Prozent liegen muss. Verbraucher mit einer klassischen Gasheizung haben die Möglichkeit, ihre Heizung aufzurüsten. Allerdings können sie das Gasnetz nicht selbst sanieren.

Geplant ist, dass bis zum Jahr 2030 Gasheizungen zu mindestens 50 Prozent mit grünen Gasen betrieben werden sollen. Grüne Gase setzen bei der Verbrennung kein CO₂ frei und gelten als nahezu klimaneutral. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Wasserstoff. Auch synthetisches Methan auf Basis von Biogas zählt dazu. Das Problem ist jedoch, dass diese Gase in Deutschland bisher nur in begrenzter Menge verfügbar sind. Aus diesem Grund könnte das Heizen auf Basis grüner Gase für viele Verbraucher teuer werden. Hinzu kommt, dass die Energiepreise für fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl seit der Preis- und Energiekrise wieder drastisch gesunken sind.

Die Ampel-Koalition plant, dass bis zum Jahr 2035 Gasheizungen zu mindestens 65 Prozent mit grünen Gasen, wie Wasserstoff, betrieben werden sollen. Theoretisch könnte die Marke von 50 Prozent bereits erreicht werden, indem grünes Biogas ins Gasnetz eingespeist wird. Allerdings müssten dafür die Kapazitäten vom Staat ausgebaut werden. Das Umrüsten auf Wasserstoff sieht jedoch anders aus. Bis 2035 müssten die Gasnetze in Deutschland auf die Zufuhr von Wasserstoff umgestellt werden. Zusätzlich muss die Gasheizung im eigenen Haus „H2-ready“ sein. Berichten von t-online zufolge gibt es noch keine umstellbare Gasheizung, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann.


Enorme Kosten bei „H2-ready“ Umrüstung von Gasheizungen: Warum Sie womöglich doppelt zahlen müssen

Aktuell können „Gasbrennwertheizungen“ Gasgemische mit bis zu 30 Prozent Wasserstoffgehalt verarbeiten. Eine Umrüstung auf „H2-ready“ ist jedoch nur bedingt eine Dauerlösung, da die Haftung für die Einhaltung der staatlichen Vorgaben beim Eigentümer liegt und die Gasnetze noch nicht auf die Zufuhr von Wasserstoff umgestellt sind. Die Kosten für die Umrüstung können zwischen 5000 und 8000 Euro liegen und beinhalten eine staatliche Förderung sowie eine Steuererleichterung. Allerdings müssen Eigentümer unabhängig davon, ob der Staat mit den Gasnetzen fertig wird oder nicht, die Vorgaben bis 2035 einhalten. Im Zweifelsfall müsste die Gasheizung komplett ausgetauscht werden.

Kontroverse Diskussionen über Gesetzentwurf: Expertin empfiehlt Besitzern von Gas- oder Ölheizungen, nicht übereilt zu handeln

In den sozialen Medien entstehen heftige Diskussionen über die Klausel im geplanten Heizungsgesetz. Ein Facebook-Nutzer schreibt: „Stoppt diesen Wahnsinn!“ und ein anderer fordert: „Können wir nicht früher von diesen Regierenden befreit werden?“ Die Frage stellt sich nun, ob Eigentümer von alten Gas- oder Ölheizungen schnell handeln und auf eine moderne Anlage umsteigen sollten. Die Antwort von Expertin Iris Ege von der Energieagentur Biberach (Baden-Württemberg) lautet „Nein“. In einem Interview mit „Schwaebische“ empfiehlt sie den Besitzern, nicht übereilt zu handeln und nicht in neue Gas- oder Ölheizungen zu investieren (Schwaebische: 05.04.23). Stattdessen empfiehlt sie regenerative Systeme oder Hybridheizungen, um die Vorgaben für Gas- oder Ölheizungen zu umgehen. Als Alternative zur Gas- oder Ölheizung können Verbraucher unter anderem eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz wählen. Der Staat bietet verschiedene Förderungen für diese Alternativen an und Verbraucherschützer oder Energieberater können bei der Auswahl beraten.


Auswirkungen der geplanten Abschaffung von Gasheizungen in Deutschland ab 2035

Die geplante Abschaffung der Gasheizungen in Deutschland ab 2035 hat große Auswirkungen auf Eigentümer von Gasheizungen. Die Umrüstung der Gasnetze auf Gasgemische mit Wasserstoffgehalt ist ein zentraler Knackpunkt. Gemäß dem Gesetzentwurf müssten Verbraucher jedoch für die Einhaltung der staatlichen Vorgaben haften, selbst wenn der Staat nicht in der Lage ist, die Umrüstung der Gasnetze rechtzeitig abzuschließen. Infolgedessen müssten sie zweimal zahlen: erst für die Umrüstung ihrer Gasheizung und dann noch einmal für eine regenerative Heizung, wenn sie gezwungen sind, ihre Gasheizung zu ersetzen.

Die meisten alten Gasheizungen sind bereits 30 Jahre alt und müssen ausgetauscht werden, was die Eigentümer betrifft. Nur wenige sind laut dem Gesetzentwurf von dieser Austauschpflicht befreit. Eine neue Wärmepumpe erfordert jedoch möglicherweise eine umfangreiche Sanierung oder Aufrüstung des Gebäudes. Es gibt jedoch diverse Alternativen zur Gas- oder Ölheizung, wie regenerative Systeme oder Hybridheizungen, die staatlich gefördert werden. Das Heizungsgesetz ist jedoch noch nicht endgültig und kann im Bundestag noch verändert oder aufgehoben werden.

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