Hanf-Start-up trotz Gesetzesänderung insolvent

„Green Pioneers“, ein Nutzhanf-Unternehmen aus Fulda, wurde 2018 ins Leben gerufen. Sein Ziel war die Nutzung von THC-freiem Hanf. Sie wollten damit Lebensmittel und Naturkosmetik herstellen. Jetzt steht das Unternehmen unerwartet vor dem Aus. Jahrelang setzten sich die Pioniere für Hanf ein. Sie wollten ihn als vielseitige Kulturpflanze etablieren. Hanf diente auch als Material für Textilien und Bau. Doch nun musste „Green Pioneers“ Insolvenz anmelden. Grund dafür sind schwere Anschuldigungen. Es geht um bandenmäßigen Drogenhandel und fahrlässigen Betäubungsmittelhandel. Diese Vorwürfe haben dem Ruf geschadet. Auch die Geschäftsbeziehungen litten erheblich (oberhessen-news: 09.04.24).


Neue Cannabisgesetze kommen zu spät: „Green Pioneers“ von früheren Anklagen eingeholt

Der neueste Gesetzesentwurf, der den Konsum und Besitz von THC-haltigem Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen entkriminalisiert, erhöht die zulässige THC-Grenze für Nutzhanf auf 0,3 Prozent. Dieser Schritt, der eine Verbesserung für viele Akteure im Hanfmarkt bedeutet, erreicht die „Green Pioneers“ jedoch zu spät.

Neue Cannabisgesetze kommen zu spät: Hanf-Start-up „Green Pioneers“ meldet Insolvenz an. 750.000 Euro Verlust und zerstörte Reputation
Neue Cannabisgesetze kommen zu spät: Hanf-Start-up „Green Pioneers“ meldet Insolvenz an. 750.000 Euro Verlust und zerstörte Reputation

Die Unternehmensräume wurden bereits 2021 durchsucht, was zu einer erheblichen juristischen und öffentlichen Auseinandersetzung führte. Die anfängliche Anklage des bandenmäßigen Drogenhandels wurde später zu fahrlässigem Handel mit Betäubungsmitteln abgeschwächt.

Green Pioneers“ im THC-Grenzwert-Dilemma: Rechtsstreit trotz Einhaltung der Normen

Philipp Gärtner, Mitbegründer der „Green Pioneers“, verdeutlicht die prekäre Lage: „Analysen durch das hessische Kriminallabor haben ergeben, dass unsere Produkte zwischen 0,13 und 0,19 Prozent THC enthalten.“ Trotz der Einhaltung der alten Grenzwerte stellt die im Cannabisgesetz verankerte „Rauschklausel“ ein anhaltendes Problem dar. Die Klausel verhindert die legale Vermarktung, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht komplett ausgeschlossen ist. Diese Klausel bildet die Grundlage für die Berufungsklage der Staatsanwaltschaft Fulda, wodurch das Unternehmen weiter in der Schwebe hängt.


750.000 Euro Verlust und zerstörte Reputation: Der harte Kampf der „Green Pioneers“

Gärtner berichtet von enormen wirtschaftlichen Verlusten, die sich auf rund 750.000 Euro belaufen. Die Staatsanwaltschaftsaktion hat nicht nur Warenbestände beschlagnahmt, sondern auch den Ruf des Unternehmens beschädigt und zahlreiche Handelsbeziehungen zerstört. Die Insolvenzanmeldung im März war der traurige Höhepunkt dieser Entwicklung. Ein Versuch, mit einem neuen, THC-freien Erfrischungsgetränk auf den Markt zu kommen, scheiterte an der fehlenden Bereitschaft von Handelspartnern, mit „Green Pioneers“ zusammenzuarbeiten. Die Aufhebung der Berufung könnte das Unternehmen rehabilitieren, doch bislang bleibt die Zukunft ungewiss.

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