Gesetzliche Krankenkassen verklagen Bund wegen Bürgergeld-Finanzierung

Die Finanzierung der Gesundheitskosten für Empfänger von Bürgergeld sorgt für massiven Konflikt zwischen Krankenkassen und Bund. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sieht den Bund seit Jahren in der Pflicht, doch nun folgt eine Klage. Nach Berechnungen der Krankenkassen fehlen jährlich rund zehn Milliarden Euro, weil der Staat die Ausgaben für Bürgergeld nicht ausreichend deckt (zdf: 11.09.25).


Streit um Bürgergeld und Gesundheitskosten

Krankenkassen tragen die Verantwortung für die medizinische Versorgung von Bürgergeld-Empfängern. Dafür zahlt der Bund einen Pauschalbetrag, der nach Ansicht des GKV unzureichend ausfällt. Pro Person fließen lediglich 108 Euro, während die tatsächlichen Gesundheitskosten im Schnitt bei 311 Euro liegen. Zwei Drittel der Ausgaben lasten damit auf den Beitragszahlern.

Krankenkassen klagen gegen den Bund: Streit um Bürgergeld und Gesundheitskosten belastet Versicherte, Firmen und den Standort Deutschland
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Susanne Wagenmann vom GKV kritisiert: „Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund zehn Milliarden Euro schuldig.“ Die Krankenkassen betrachten diese Praxis als staatliche Entlastung auf Kosten von Arbeitnehmern und Unternehmen.

Folgen für Versicherte und Wirtschaft

Die ungleiche Finanzierung betrifft nicht nur Krankenkassen, sondern auch die Wirtschaft. Steigende Gesundheitskosten erhöhen die Lohnnebenkosten und reduzieren das Nettoeinkommen der Beschäftigten. Der Verband sieht darin eine Schwächung des Standorts Deutschland.

Über viele Jahre liefen Gespräche mit der Politik, doch konkrete Ergebnisse blieben aus. „Seit vielen Jahren setzen wir uns auf allen Ebenen dafür ein, dass diese rechtswidrige Unterfinanzierung beendet wird. Ohne Erfolg. Nun reicht es“, betont der Spitzenverband. Damit rückt die Klage gegen den Bund in den Mittelpunkt.

Klage gegen das Bundesamt für Soziale Sicherung

Der GKV hat beschlossen, den Bund zu verklagen. Ziel ist es, die „systemische Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden zu beenden“, wie ZDFheute berichtet. Zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen.

Die Krankenkassen sehen in der Klage die letzte Möglichkeit, ihre Position durchzusetzen. Es geht darum, dass der Bund endlich die tatsächlichen Gesundheitskosten für Bürgergeld-Empfänger vollständig trägt.


Belastung für Millionen Versicherte

Nach Einschätzung des GKV betrifft die Unterfinanzierung alle 75 Millionen gesetzlich Versicherten. Wenn der Bund die Lücke nicht schließt, zahlen Versicherte über höhere Beiträge. Damit wächst der Druck auf Krankenkassen, während gleichzeitig Arbeitnehmer und Unternehmen stärker belastet werden.

Zusätzlich warnt der Verband vor steigenden Arbeitskosten, die langfristig die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen schwächen. Die Klage markiert daher einen entscheidenden Schritt im Konflikt um Bürgergeld, Gesundheitskosten und Verantwortung des Staates.

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