Die Ampelkoalition hat für die Entlastung der Bürger und Industrie eine Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse beschlossen. Ab Dezember 2022 sollen dafür die ersten Gelder fließen. Ein Überblick, wie die Entlastungen funktionieren sollen (Merkur, 19.11.2022).
Beginn und Dauer der Preisdeckelungen
Die Deckelungen der Fernwärme-, Gas- und Strompreise setzen unterschiedlich ein:
- Ab Januar gilt eine Strompreisbremse für alle privaten Verbraucher und für kleine und mittlere Unternehmen. Der Strompreis wird auf 40 ct/kWh für 80 % des Vorjahresverbrauchs (aus 2021) gedeckelt. Der Referenzwert ist die Abschlagszahlung für September 2022.
- Ab März gilt die Fernwärme- und Gaspreisbremse. Der Preis wird für Gas auf 12 ct/kWh, für Fernwärme auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie bei der Strompreisbremse: Gedeckelt werden 80 % des Vorjahresverbrauchs von privaten Verbrauchern und kleine und mittlere Unternehmen, der Referenzwert ist die Abschlagszahlung für September 2022.
- Alle drei Energiepreisbremsen gelten laut derzeitiger Regelung bis zum 30. April 2024.
Einmalzahlung im Dezember für Gas- und Fernwärmekunden
Für Gas- und Fernwärmekunden übernimmt der Bund die monatliche Abschlagszahlung im Dezember. Normalerweise verrechnen die Versorger diese Zahlungen ihrer Kunden sofort mit den Bundesmitteln und ziehen daher den Abschlag nicht ein, doch das muss nicht in jedem Fall funktionieren. Wer deswegen doch etwas zahlt, erhält eine Verrechnung für die Abschlagszahlung von Dezember 2022 im Januar 2023. Diese Einmalzahlung gewährt der Bund als Soforthilfe, um die Verbraucher ein wenig bis zum Beginn der Fernwärme- und Gaspreisbremse im März 2023 zu entlasten. Diese war wohl aus finanztechnischen Gründen nicht eher realisierbar. Das stieß auf harsche Kritik, denn naturgemäß ist der Fernwärme- und Gasverbrauch im Winter besonders hoch. Die Gaspreisbremse können auch Gewerbebetriebe in Anspruch nehmen, wenn ihr Verbrauch 1,5 Millionen kWh pro Jahr nicht übersteigt. Für den Strompreis gibt es eine solche Einmalzahlung nicht. Der Bund hat für diese Hilfen insgesamt 200 Milliarden eingeplant. Die Entlastungen laufen bis 2024, weil niemand mit einer vorherigen Entspannung am Energiemarkt rechnet.
Funktionsweise der Preisbremsen
Die Preisbremsen funktionieren über Gutschriften auf der Monatsabrechnung. Am Beispiel der Gaspreisbremse erklärt sich dies so: Ab März erhält der jeweilige Gasverbraucher eine Gutschrift auf seiner Monatsabrechnung, die 80 % des referenzierten Vorjahresverbrauchs entspricht. Eine Beispielrechnung für das Gas sähe dann so aus:
- Ein privater Verbraucher hat im Vorjahr insgesamt 15.000 kWh Gas verbraucht und dafür 7 ct/kWh gezahlt.
- Sein Versorger hat inzwischen den Preis auf 30 ct/kWh erhöht.
- Durch die Gaspreisbremse muss der Kunde für 80 % seines Vorjahresverbrauchs = 12.000 kWh nur 12 ct/kWh zahlen. Der Bund subventioniert also 12.000 kWh mit 18 ct/kWh.
- Die Jahresgutschrift für den Kunden läge somit bei 2.160 Euro. Hierfür erhält er eine monatliche Preisgutschrift auf seine Abschlagszahlung von 2.160 / 12 = 180 Euro.
Wirkung der Preisbremsen
Zunächst einmal entlasten die Preisbremsen die Verbraucher, doch sie lösen auch einen Sparanreiz aus. Wer die 80 % seines Vorjahresverbrauchs nicht deutlich übersteigt, kann deutlich sparen, denn über diesem Limit wird es dann teuer: Es gelten für die verbleibenden 20 % des Verbrauchs die aktuellen, sehr hohen Fernwärme-, Strom- und Gaspreise am Markt. Das ist zunächst einmal eine sinnvolle Regelung, an der es allerdings auch Kritik gibt: Wer in der Vergangenheit mehr verbraucht hat, erhält eine höhere Subvention, während Energiesparfüchse weniger bekommen.
Besteuerung der Hilfen
Die Hilfen gelten für alle Haushalte gleichermaßen, doch das finden viele als nicht gerecht. Gutverdiener benötigen sie nicht unbedingt, weshalb sie ab einem Jahreseinkommen von 75.000 Euro die Entlastungen mit ihrem Einkommensteuersatz versteuern müssen.
Strom- und Gaspreisbremse für die Industrie
Auch die Industrie erhält entsprechende Entlastungen, aber zu anderen Konditionen. Rein pauschal lässt sich sagen, dass ihr Preis bei 70 % des Vorjahresverbrauchs gedeckelt wird, wobei für Gas ein Preis von 7 ct/kWh und für Strom von 13 ct/kWh gilt. Die genaue Bestimmung, wer zu den industriellen Großkunden zählt, bemisst sich am konkreten Verbrauch, der über 1,5 Millionen kWh/Jahr liegen muss. Es profitieren rund 25.000 Unternehmen davon.
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