Elektroauto müssen in der Schweiz bei Strommangel stehen bleiben

Die Schweiz importiert große Mengen an Strom. Im Jahr 2021 hat die Schweiz insgesamt 5,7 Milliarden Kilowattstunden vor allem aus Frankreich und Deutschland bezogen. Der Schweizer Bundesrat fürchtet allerdings, dass diesen Winter der notwendige Strom aus Frankreich und Deutschland aufgrund der Energiekrise ausbleiben könnte. Deshalb hat er ein drastisches Einsparprogramm zur Vermeidung eines landesweiten Blackouts beschlossen (Golem: 24.11.22)


Die Sparmaßnahmen dazu sehen vier Schritte vor, die im letzten Schritt auch geplante Netzabschaltungen beinhalten. Verbrauchergruppen mit lebenswichtigen Dienstleistungen sowie die Energie- und Wasserversorgung, Feuerwehr, Polizei und Einrichtungen zur medizinischen Grundversorgung sollen dabei ausgenommen werden, soweit dies technisch machbar ist.

Großkunden werden in Stufe 4 vom Netz getrennt und Elektroautos müssen stehen bleiben

Großverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von mindesten 100 Megawattstunden können bei einer schweren Mangellage zeitweise von der Stromversorgung getrennt werden. Von dieser Regelung wären circa 34.000 Unternehmen betroffen. Besitzer von Elektroautos dürfen im Fall einer Mangellage nur noch „zwingend notwendige Fahrten“ unternehmen. Betroffen wären gut 110.000 Besitzer von Elektroautos. Auch die Skigebiete wären betroffen, denn die Erzeugung von Kunstschnee wird bei einem Strommangel verboten.

Schweiz hat Verordnung zu Strommangel erlassen. Großkunden werden in Stufe 4 vom Netz getrennt und Elektroautos müssen stehen bleiben
Schweiz hat Verordnung zu Strommangel erlassen. Großkunden werden in Stufe 4 vom Netz getrennt und Elektroautos müssen stehen bleiben

Appell zum freiwilligen Verzicht in Stufe 1

In der ersten Stufe würde die Landesregierung zunächst dringende Sparappelle an die Verbraucher richten. Doch es gibt auch in der Stufe 1 bereits erste Verbote. So dürfen dann keine Laubbläser mehr benutzt werden und an den Sesselliften wird die Sitzheizung ausgeschaltet. Weiterhin wird der Betrieb privater Whirlpools, Solarien, Saunen, Infrarotkabinen, Dampfbäder, Massagesessel sowie elektrisch betriebene Wellnessanlagen untersagt. Dazu kommen strengere Regeln für Temperaturen am Arbeitsplatz, für Kühlschränke und für Warmhaltegeräte der Gastronomie.


Erste Verbote in Stufe 2

Bei Ausrufung der „Eskalationsstufe 2“ ist der Betrieb von Rolltreppen nicht mehr erlaubt und Hotelgäste müssten auf Minibars verzichten. In Diskotheken, Clubs, sowie bei Tanz- und ähnlichen Veranstaltungen muss die Heizung auf die niedrigste Stufe eingestellt oder ganz ausgestaltet werden. Streamingdiensten ist es untersagt, in HD-Auflösung zu senden.

Massive Einschränkungen in Stufe 3

Ab der dritten Stufe werden alle Amateursportveranstaltungen verboten. Privaten Nutzern wird dann untersagt, Video-, DVD- und Blue-Ray-Geräte, Spielekonsolen und Gamingcomputer einzuschalten. In Stufe 3 müssen auch Fahrzeugwaschanlagen stillstehen und Sportstätten dürfen nicht mehr beleuchtet werden. Das Mining von Kryptowährungen und der Hochfrequenzhandel sind dann ebenfalls untersagt.

Verordnung soll helfen, schlimmere Folgen zu vermeiden

Der Bundesrat betont, dass jede Stufe zum Ziel habe, schlimmere Folgen und härtere Maßnahmen zu vermeiden. Bei einem drohenden Strommangel würde die Verordnungen stufenweise in Kraft treten und der jeweiligen Versorgungslage angepasst werden.

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