DUH-Klage stoppt Seekabel: Gericht blockiert Stromverbindung zur Gasplattform vor Borkum

Ein geplanter Energieträger aus der Nordsee wird ausgebremst: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat per Eilbeschluss die Verlegung eines Seekabels gestoppt, das eine Gasplattform von One Dyas mit Strom aus dem Offshore-Windpark „Riffgat“ verbinden sollte. Grundlage für den Stopp ist ein Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die gegen die erteilte Ausnahmegenehmigung vorgegangen war. Das Gericht hält die rechtlichen Voraussetzungen für das Projekt für nicht erfüllt – trotz seiner Bedeutung für die Versorgungssicherheit (ntv: 15.07.25).


Streit um Seekabel trotz wachsender Energieabhängigkeit

Die geplante Plattform liegt im niederländischen Küstenmeer, doch die Bohrungen sollen unter dem Meeresboden bis in deutsches Gebiet reichen. Deshalb brauchte das Projekt grünes Licht aus Berlin – das die Bundesregierung Anfang Juli gab. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte dabei ausdrücklich, dass das Vorhaben zur Stärkung der nationalen Energiesicherheit beitrage.

Gericht stoppt Seekabel zur Gasplattform vor Borkum nach DUH-Klage – Streit um Versorgungssicherheit und Umweltauflagen spitzt sich zu
Gericht stoppt Seekabel zur Gasplattform vor Borkum nach DUH-Klage – Streit um Versorgungssicherheit und Umweltauflagen spitzt sich zu

Der Strom sollte aus einem nahegelegenen Windpark stammen. Doch die notwendige Infrastruktur – konkret: das Seekabel – müsste durch ökologisch besonders sensible Meeresbereiche führen. Der niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erlaubte die Verlegung auf Basis einer naturschutzrechtlichen Ausnahme. Die DUH erhob dagegen Einwände, das Gericht folgte nun ihrer Einschätzung.

Ungleichbehandlung von Energieprojekten sorgt für Kritik

Der Beschluss wiegt schwer, denn er trifft ein Projekt, das Teil einer übergeordneten Energiestrategie ist. Während sich großflächige Wind- und Solarparks oft ohne vergleichbare juristische Hürden realisieren lassen, scheitern punktuelle fossile Vorhaben häufig an formalen Umweltfragen – selbst wenn ihre Eingriffe deutlich geringer ausfallen. Der Konflikt um das Seekabel bei Borkum verdeutlicht diese Diskrepanz.

Zwar verwies das Gericht auf mögliche Alternativen wie Gasgeneratoren, doch die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit dieser Option bleibt unklar. Faktisch wird damit ein Versorgungsvorhaben ausgebremst, das vorhandene Windstromkapazitäten sinnvoll eingebunden hätte. Die aktuelle Entscheidung blendet diesen Aspekt weitgehend aus.


Gerichtlicher Stopp trotz politischer Rückendeckung

Die DUH nutzt juristische Hebel gezielt, um fossile Infrastruktur zu verhindern – unabhängig davon, ob sie für eine stabile Versorgung notwendig ist. Auch in diesem Fall genügte ein Verfahrensfehler in der Genehmigung, um den Bau des Seekabels vorerst zu blockieren. Dass dabei eine Anbindung an bereits existierende Windstromanlagen geplant war, spielte bei der rechtlichen Bewertung keine Rolle.

Eine Beschwerde gegen den Beschluss bleibt möglich. Ob der Stopp aufgehoben wird, ist jedoch offen. Klar ist: Projekte dieser Art müssen künftig noch gründlicher abgesichert werden, wenn sie der wachsenden Nachfrage nach zuverlässiger Energie standhalten sollen. Der Seekabel-Konflikt vor Borkum könnte dabei zum Präzedenzfall für die wachsende Kluft zwischen politischem Anspruch und juristischer Praxis werden.

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