Bergheim stoppt Agri-PV auf hochwertigem Acker – Landwirtschaft bekommt Vorrang

Bergheim im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stellt den Schutz ertragreicher Äcker über den weiteren Ausbau von Solarstrom auf landwirtschaftlichen Flächen. Der Gemeinderat lehnte Ende September einen Antrag der Münchner DoppelErnte GmbH ab, die als Projektentwickler eine Agri-PV-Anlage errichten wollte. Bei diesem Konzept stehen Solarmodule auf dem Acker, während dazwischen oder darunter weiter Landwirtschaft betrieben wird. Doch auch diese Doppelnutzung überzeugte die Gemeinde auf hochwertigem Boden nicht. Bergheim will besonders ertragreiche Flächen uneingeschränkt für die Lebensmittelproduktion erhalten und damit verhindern, dass die Energiewende immer stärker mit der Landwirtschaft um knappen, fruchtbaren Boden konkurriert.

Bergheim lehnt Agri-PV auf hochwertigem Acker ab. Die Gemeinde priorisiert Lebensmittelproduktion und begrenzt Solarflächen
Bergheim lehnt Agri-PV auf hochwertigem Acker ab. Die Gemeinde priorisiert Lebensmittelproduktion und begrenzt Solarflächen
Bild: Shutterstock

Agri-PV verhindert den Flächenkonflikt nicht vollständig

Agri-PV gilt als Antwort auf die Konkurrenz zwischen Landwirtschaft und Solarstrom. Allerdings verschwindet dieser Zielkonflikt durch die Doppelnutzung nicht vollständig. Das Technologie- und Förderzentrum Bayern weist darauf hin, dass Solarmodule Arbeitsbreiten bei Düngung und Pflanzenschutz einschränken können.

Außerdem können Anlagen die Auswahl von Kulturen und die Bewirtschaftung beeinflussen. Das TFZ sieht bei den langfristigen Auswirkungen der Beschattung auf Erträge und Produktqualität weiterhin Forschungsbedarf. Gerade auf besonders ertragreichen Böden bekommt dieser Punkt deshalb zusätzliches Gewicht.


Hochwertiger Ackerboden lässt sich nicht an anderer Stelle ersetzen

Bergheim hat den Schutz guter Böden bereits bei früheren Solarprojekten zur Bedingung gemacht. Bei einem Antrag des Projektierers Anumar setzte die Gemeinde eine maximale Ackerzahl von 50 voraus. Eine betroffene Fläche erreichte jedoch Werte zwischen 74 und 77 und scheiterte deshalb am Kriterienkatalog.

Damit verfolgt die Gemeinde einen Ansatz, der über die reine Stromproduktion hinausgeht. Fruchtbarer Boden liefert über Jahrzehnte Ernten und bildet die Grundlage regionaler Lebensmittelproduktion. Während Solaranlagen auch auf anderen Standorten möglich sind, lässt sich hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit nicht einfach auf schlechtere Flächen verlagern.

Landwirtschaftliche Fläche wird ohnehin immer knapper

Deutschland verliert bereits seit Jahren landwirtschaftlich genutzte Fläche. Zwischen 2016 und 2024 verringerte sie sich nach Angaben des Umweltbundesamtes um 3.058 Quadratkilometer. Hauptursache waren Siedlungs- und Verkehrsflächen, doch deshalb verschärft jede zusätzliche Flächenkonkurrenz den Druck auf die verbliebenen Äcker.

Auch Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat diesen Konflikt inzwischen ungewöhnlich deutlich formuliert. „Unsere Flächen sind begrenzt und sie werden vorrangig für die Lebensmittelproduktion gebraucht“, erklärte sie im Mai 2026 bei der Eröffnung einer Agri-PV-Versuchsanlage. Zugleich warnte sie vor Konstruktionen, bei denen die Landwirtschaft nur noch als Begründung für eine Solaranlage dient.


Bergheim setzt bei Solarflächen eine klare Grenze

Die Entscheidung richtet sich deshalb nicht grundsätzlich gegen Photovoltaik. Sie setzt jedoch eine Priorität: Besonders leistungsfähiger Boden soll in erster Linie der Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Solarprojekte müssen sich damit stärker auf weniger wertvolle Böden oder bereits baulich genutzte Flächen konzentrieren.

Gerade dieser Punkt bekommt angesichts wachsender Flächenansprüche Bedeutung. Ein Solarmodul lässt sich nach seiner Nutzungszeit abbauen, doch während des Betriebs beeinflusst es die Bewirtschaftung der Fläche. Bergheim akzeptiert diesen Eingriff auf hochwertigem Acker deshalb auch unter dem Etikett der Doppelnutzung nicht.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Bayerisches landwirtschaftrliches Wochenblatt (02.10.26)

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